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Geflügelpest in Betrieb in Hamfelde (Kreis Stormarn) bestätigt - Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet auch im Kreis Herzogtum Lauenburg

Wie der Kreis Stormarn am Freitagnachmittag, 05.03.2021 mitteilte, wurde in einem Geflügelbetrieb in Hamfelde bei mehreren verendeten Tieren der Geflügelpesterreger HPAIV H5N8 nachgewiesen.

Das Veterinäramt des Kreises Stormarn hat, in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und der örtlichen Ordnungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Dazu gehört auch die Tötung des restlichen Bestandes, um eine weitere Ausbreitung des Virus aus diesem Betrieb heraus zu verhindern.

Darüber hinaus wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern rund um den Betrieb eingerichtet. Beide Restriktionszonen erstrecken sich auch auf das Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg. Das Kreisveterinäramt Herzogtum Lauenburg hat am Freitagabend eine entsprechende Allgemeinverfügung mit Ausweisung der Zonen unter www.kreis-rz.de/bekanntmachungen bekanntgegeben.

Zum Sperrbezirk innerhalb des Kreises Herzogtum Lauenburg gehören die Gemeinden Dahmker, Köthel und Mühlenrade sowie Teile der Gemeinden Basthorst und Kuddewörde.

Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich über die Gemeinden Borstorf, Elmenhorst, Fuhlenhagen, Grove, Havekost Kankelau, Kasseburg, Koberg, Linau, Lüchow, Möhnsen, Niendorf a. d. Stecknitz, Nusse, Poggensee, Ritzerau, Sahms, Sandesneben, Schiphorst, Schönberg, Schretstaken, Sirksfelde, Talkau, Walksfelde, Wentorf A. S. sowie Teile der Gemeinden Bälau, Breitenfelde Kuddewörde, Basthorst sowie des Forstgutsbezirkes Sachsenwald.

Eine Karte sowie die geltenden Regelungen innerhalb des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebietes können der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung 03/2021 des Kreises unter www.kreis-rz.de/bekanntmachungen entnommen werden.

Geflügelhalter innerhalb der Restriktionszonen müssen den Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung über Anzahl ihrer gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und über verendete gehaltene Vögel in ihrem Bestand informieren. Der Fachdienst bevorzugt die elektronische Übermittlung der Daten an veterinaerwesen@kreis-rz.de, eine Übermittlung per Fax an 04542 82283-10 ist aber ebenfalls möglich.

Die kreisweite Aufstallungspflicht sowie die vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen gelten auch außerhalb der benannten Restriktionszonen weiter.

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