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Kfz: Rotes 07er (Oldtimer-Kennzeichen)

Nr. 99036009069005

Leistungsbeschreibung

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht in den meisten Bundesländern Besitzstandsschutz.

Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden.
Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen.
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten,
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge.

Voraussetzungen:

  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen,
  • Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüferin/Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder einer/eines Prüfingenieurin/Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
  • weitestgehend im Originalzustand und guter Erhaltungszustand des Fahrzeugs,
  • Zuverlässigkeit des Halters.

Die Voraussetzungen zur Erlangung eines roten Oldtimerkennzeichens können darüber hinaus im Einzelfall unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde.

Verfahrensablauf:

  • Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob die Antragstellerin/der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die Antragstellerin/den Antragsteller zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Außerdem wird ein Auszug aus dem Fahreignungsregister verlangt.
  • Die zuständige Zulassungsbehörde stellt ein Fahrzeugscheinheft für mehrere Fahrzeuge oder für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Bei einem Kennzeichen und mehreren Fahrzeugen ist immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist mit einem Fahrtenbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • elektronische Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder der gültige Reisepass des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen
  • bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf. Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrages ca. 2 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen kann und der Genehmigungsbescheid nicht sofort ausgehändigt wird.

Formulare

Antrag auf Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens

Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)

Einwilligungserklärung (nur bei Zulassung durch Dritte, damit ggf. Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können)

Vollmacht (nur bei Zulassung durch Dritte)

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Zulassungsbehörde.

Rechtsgrundlage

  • § 17 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
  • § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie ein Fahrzeug mit rotem Oldtimerkennzeichen abmelden wollen, bringen Sie bitte die Kennzeichenschilder, das Fahrtenbuch und alle ausgehändigten Fahrzeugscheine bzw. das Fahrzeugscheinheft mit.

Mit dem roten Oldtimerkennzeichen dürfen nur Fahrten im Rahmen von Oldtimer-Veteranen-Veranstaltungen, Fahrten zu Werkstätten zum Zweck der Reparatur oder zu Wartungs-, Prüfungs- und Überführungsfahrten durchgeführt werden.

Anträge / Formulare

Antrag auf Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens

Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)

Einwilligungserklärung (nur bei Zulassung durch Dritte, damit ggf. Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können)

Vollmacht (nur bei Zulassung durch Dritte)