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Bitte beachten Sie unsere grundsätzlichen Hinweise zur Kommunikation per E-Mail:

Hier ein paar Hinweise und Regeln, die Sie bei der Kommunikation per E-Mail beachten sollten:

  • E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Auch Unbefugte können Sie ggf. lesen. Ob Sie der Kreisverwaltung per E-Mail schreiben, liegt allein bei Ihnen. Bis auf Weiteres dürfen wir Ihnen aber nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten. Sie möchten sicherlich nicht, dass Unbefugte aus der Antwort der Kreisverwaltung Einblick in Ihre persönlichen, sozialen oder steuerlichen Verhältnisse nehmen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass eine ggf. erforderliche Antwort auf Ihre Fragen und Anträge weiterhin auf dem üblichen Weg (z.B. durch Telefonanruf oder Briefpost) erfolgen muss. Außerdem können auch aus technischen Gründen nicht in allen Fällen eingehende E-Mails elektronisch beantwortet werden. Bitte geben Sie daher für diese Zwecke in Ihrer E-Mail Ihre vollständige Anschrift und Ihre Telefon- sowie ggf. Telefaxnummer an!
  • Die Kreisverwaltung ermöglicht den Empfang von verschlüsselten E-Mails. Wenn Sie Bedarf an verschlüsselter E-Mail-Kommunikation haben, rufen Sie die Seite https://s-mail.herzogtum-lauenburg.de auf. Dort können Sie sich mit Ihren persönlichen Angaben registrieren. Die weitere Bedienung ist der Bedienung eines Mailclients ähnlich. 
  • Sie können eine Vielzahl von Schreiben und Anträgen per E-Mail an die Kreisverwaltung senden. Beachten Sie jedoch, dass das Zustellungsrisiko, insbesondere bei fristwahrenden Schreiben, bei Ihnen liegt.
  • Nicht zulässig per E-Mail ist die Übersendung von Anträgen, Erklärungen und anderen Schriftstücken, wenn eine eigenhändige Unterschrift vom Gesetz vorgesehen ist (z.B. Widersprüche) oder wenn absolute Sicherheit über den Einsender bestehen muss (z. B. Anträge auf Schülerfahrkarten, auf Unterhaltsvorschuss, bei der Mitteilung einer Bankverbindung für Erstattungszwecke oder der Erteilung einer Einzugsermächtigung). Die auf diesen Seiten genannten E-Mail-Adressen sind also nicht geeignet, dem Kreis Herzogtum Lauenburg rechtswirksame Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsbehelfe etc. zu übermitteln. Benutzen Sie hierzu bitte den Postweg oder die Versendung mittels Telefax (+49 4541 888-306).
  • Die Kreisverwaltung ist aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, eingehende E-Mails grundsätzlich wie normale Briefpost zu behandeln. Sie können also durch die Kommunikation per E-Mail keine wesentlich beschleunigte Erledigung Ihres Anliegens erwarten. Die Beschleunigung durch den Wegfall von Postlaufzeiten bleibt Ihnen allerdings erhalten.