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Erwerb eines Erbbaurechts

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Leistungsbeschreibung

Sie haben Interesse an dem Kauf Ihres Erbbaurechts? Dann sind Sie hier genau richtig! Der Kreis bietet Ihnen als Erbbauberechtigten an, das Erbbaurecht käuflich zu erwerben.

Da die Berechnung des Kaufpreises jedoch sehr zeitaufwendig ist, bitten wir Sie, diese nur dann anzufordern, wenn ein tatsächliches Kaufinteresse besteht.