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Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)

Nr. 99012008015000

Öffnungszeiten des Fachdienstes Bauordnung und Denkmalschutz:

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Wissenwertes über die Bauvoranfrage

Die Bauvoranfrage dient überwiegend dazu, abzuklären, ob ein Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Der Antrag auf Bauvorbescheid ist nur zweckmäßig, wenn die Klärung einzelner bauplanungsrechtlicher oder anderer städtebaulicher Vorgaben für die Realisierung des Vorhabens von grundsätzlicher Bedeutung ist, so daß zunächst ein Baugenehmigungsverfahren zu riskant wäre.


Als Anwendungsfälle sind insbesondere zu nennen die Klärung der

  • grundsätzlichen Bebaubarkeit eines Grundstückes
  • zulässigen Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Möglichkeit einer Ausnahme oder Befreiung

Der Bauvorbescheid erzeugt eine Bindungswirkung. Er bietet somit dem Bauherrn hinsichtlich seiner weiteren Planung eine verlässliche Grundlage. Die Bindungswirkung beträgt 3 Jahre und kann auf schriftlichen Antrag innerhalb dieser Frist jeweils um bis zu zwei Jahren verlängert werden. Sie gilt auch, wenn sich die Rechtslage innerhalb dieser Zeit verändert hat.

 

Urheber

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