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Fachdienst Gemeinsame Datenschutzstelle

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

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Weitere Informationen

Zur Wahrung von datenschutzrechtlichen Belangen von Mitarbeitern und Bürgern haben

  • der Kreis Herzogtum Lauenburg,
  • die Städte Geesthacht, Lauenburg, Mölln, Ratzeburg und Schwarzenbek,
  • die Ämter Berkenthin, Breitenfelde, Hohe Elbgeest, Lauenburgische Seen, Lütau, Sandesneben-Nusse, Schwarzenbek-Land sowie
  • die Gemeinden Büchen und Wentorf bei Hamburg

einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt (vgl. Art. 37 Abs. 3 DSGVO ). Der Tätigkeitsbereich umfasst ebenfalls die angeschlossenen Verbände der Vertragskommunen. Er ist unmittelbar dem Landrat unterstellt, jedoch bei der Erfüllung seiner Aufgaben weisungsfrei.


Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Dem Datenschutzbeauftragten obliegen folgende Aufgaben:

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften;
  • Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften sowie der Strategien des Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;
  • Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35;
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;
  • Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.

Ersuchen an die gemeinsame Datenschutzstelle

Ersuchen an die gemeinsame Datenschutzstelle
Informationen zur Daten-Verarbeitung (Art. 12ff. EU-Datenschutz-Grundverordnung)

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer Aufgaben stets im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzanforderungen zu den nachfolgend aufgeführten Zwecken. Personenbezogene Daten sind sämtliche Informationen, die einen Bezug zu Ihrer Person aufweisen.

Wer ist verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortlich ist:

Kreis Herzogtum Lauenburg

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

Ansprechpartner ist:

Fachdienst Gemeinsame Datenschutzstelle

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre Daten?

  1. Zweck: Die Daten werden für die Sachbearbeitung und Dokumentation Ihres datenschutzrechtlichen Ersuchens/Anliegens von der Gemeinsamen Datenschutzstelle erhoben und weiterverarbeitet.
  2. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1c Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 3 Landesdatenschutz-Gesetz SH

Wer erhält Ihre Daten?

Innerhalb der Verwaltung erhält nur der Gemeinsame Datenschutzbeauftragte Zugriff auf Ihre Daten.
In besonderen Fällen werden andere Verwaltungen im Kreis oder auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Kiel im Rahmen der Sachbearbeitung mit einbezogen, wenn dies zur Erfüllung Ihres Anliegens notwendig ist. (z.B. bei Beschwerden)

Eine Übermittlung Ihrer Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation/Einrichtung findet nicht statt.

Wie lange werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert?

Ihre Daten werden für den Zeitraum der Sachbearbeitung aufbewahrt und gespeichert und spätestens 2 Jahre nach Abschluss der Angelegenheit vernichtet bzw. gelöscht.

Welche Betroffenenrechte haben Sie?

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17 ff. DS-GVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde!


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