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Fachdienst 150 Kommunales

Herr Steffen

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

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Weitere Informationen zum Fachdienst Kommunales

Der Fachdienst Kommunales nimmt die Rechts- und Finanzaufsicht über die Städte (außer Geesthacht), Gemeinden, Ämter und Zweckverbände in Selbstverwaltungsangelegenheiten wahr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes unterstützen die Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und beraten sie in allen Fragen der kommunalen Selbstverwaltung.

In die Zuständigkeit des Fachdienstes fällt auch die Vorbereitung und Durchführung von politischen Wahlen und Abstimmungen im Kreisgebiet. Im Einzelnen sind dieses:

  • Vorbereitung und Durchführung der Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kreiswahl
  • Beteiligung an Volksentscheiden
  • Genehmigung von örtlichen Bürgerbegehren (ohne Geesthacht)
  • Feststellung der Ordnungsmäßigkeit bei Bürgermeisterwahlen (hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister; ohne Geesthacht)

Die Kreisverwaltung stellt keine Briefwahlunterlagen aus, diese erhalten Sie bei der zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Darüber hinaus obliegt ihm die Aufsicht über im Kreis ansässige öffentlich-rechtliche Stiftungen. Ferner werden die Aufgaben der Standesamtsaufsicht wahrgenommen.

Außerdem obliegt dem Fachdienst die Geschäftsführung für den Kreistag und den Haupt- und Innenausschuss sowie die Beteiligungsverwaltung.

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Zuständig für 5 Dienstleistungen