Fachdienst 243 Soziale Dienste - Regionalgruppe Süd
Frau Gammelien
Fachbereich Jugend, Familie, Schulen und Soziales
Otto-Brügmann-Straße 8
21502 Geesthacht
- Telefon: (0 41 52) 80 98 60 (Zentrale)
- Fax: (0 41 52) 80 98 56
Bitte vereinbaren Sie aufgrund der aktuellen Corona-Lage im Vorfeld einen Termin.
Sollte dies nicht möglich sein, melden Sie sich bitte an der Information mit Ihrem Anliegen an.
Die Sprechzeiten des Gesundheitsamtes entfallen weiterhin.
Weitere Informationen zum Fachdienst
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) im Fachbereich Jugend, Familie, Schulen und Soziales
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) im Fachbereich Jugend, Familie, Schulen und Soziales
Aufgaben:
Der ASD hört zu, berät, begleitet, betreut und unterstützt:- bei Ihnen zu Hause
- in der Dienststelle
In folgenden Lebens- und Problemsituationen stehen wir Ihnen/Dir mit Rat und kompetenter Hilfe zur Verfügung:
- Bei Schwangerschaft und Geburt eines Kindes
- Bei der Sorge um das Wohl eines Kindes
- Zum Schutz und zur Versorgung eines Kindes in Notsituationen
- Bei Fragen zur elterlichen Sorge und Umgang
- Bei Erziehungsschwierigkeiten bzw. Problemen mit den Eltern
- Bei seelischen Problemlagen von Kindern und Jugendlichen
- Zur Einrichtung spezieller erzieherischer Hilfen für Kinder und Jugendliche und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Bei Schwierigkeiten und Konflikten Minderjähriger und junger Volljähriger
- In allgemeinen lebenspraktischen Bereichen
Zuständigkeiten:
Zuständigkeitsliste für die Gemeinden mit Ortsteilen im Kreis Herzogtum Lauenburg:
Zuständigkeitsliste für die Städte im Kreis Herzogtum Lauenburg (unterteilt nach Straßen):
Ansprechpartner/innen:
- Dienststelle Geesthacht
- Dienststelle Lauenburg
- Dienststelle Mölln
- Dienststelle Ratzeburg
- Dienststelle Schwarzenbek
Jugendgerichtshilfe
Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
Die ist ein Angebot für junge Menschen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde und die zum Tatzeitpunkt mindestens 14 und höchstens 20 Jahre alt waren. Ein(e) MitarbeiterIn der Jugendgerichtshilfe berät und begleitet den jungen Menschen während des gesamten Strafverfahrens und ist gegebenenfalls AnsprechpartnerIn für die Eltern.Die Jugendgerichtshilfe arbeitet als Sonderdienst des Fachbereiches unabhängig von Justiz und Polizei.
Sie bringt die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte in das Jugendstrafverfahren ein. Auf diese Weise leistet sie einen Beitrag zur Umsetzung des Erziehungsgedankens, der im Jugendstrafrecht vorrangig ist.
Die Beteiligung der Jugendgerichtshilfe am Strafverfahren ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz und im Jugendgerichtsgesetz geregelt.
Themenauswahl:
- Was macht die Jugendgerichtshilfe?
- Wie kann ein Jugendstrafverfahren ausgehen?
- Welche jugendrichterlichen Auflagen können vermittelt werden?
Ansprechpartner/-innen
Die SozialpädagogInnen der Jugendgerichtshilfe finden Sie in den Dienststellen des Fachbereiches Jugend, Familie, Schulen und Soziales in Ratzeburg, Mölln, Schwarzenbek, Lauenburg und Geesthacht. Die Zuständigkeit richtet sich bei
- Minderjährigen -> nach dem Wohnsitz der Eltern
- Volljährigen -> nach deren eigenem Wohnsitz.
Die Zuständigkeit für die einzelnen Ortschaften im Kreisgebiet entspricht dem Zuständigkeitsbereich der Regionalgruppen.
Gemeinde & Ortsteile im Kreis sowie der Städte Mölln, Lauenburg, Schwarzenbek und Ratzeburg
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Nord
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888-367
- Fax: 04541 888-306
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 26
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Mitte
Außenstelle Schwarzenbek
Meiereistraße 3
21493 Schwarzenbek
- Telefon: 04151 8420-19
- Fax: 04151 8420-20
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 09
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Mitte
Elbstraße 145
21481 Lauenburg/Elbe
- Telefon: 04153 5863-17
- Fax: 04153 5863-24
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 001
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Süd
Otto-Brügmann-Straße 8
21502 Geesthacht
- Telefon: 04152 809868
- Fax: 04152 809856
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 2.23
Sonderdienst Pflegekinder und Adoptionen (PKA)
Wir suchen Nestfamilien!
Um welche Kinder geht es?
Es geht vor allem um die Kinder und Jugendlichen zwischen 0 und 14 Jahren, die derzeit nicht in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben können.
Diese Kinder sind in ihrer Familie in Not geraten. Die Eltern haben sie nicht zuverlässig versorgt, zum Teil sind sie geschlagen worden, eingesperrt oder missbraucht worden. Häufig haben diese Kinder Misstrauen und Angst in menschliche Beziehungen entwickelt. Pflegeeltern können die wertvolle Aufgabe übernehmen, diesen Kindern wieder familiäre Geborgenheit, Sicherheit, Vertrauen und Liebe zu geben.
Im Vordergrund stehen ganz besonders:
- Kinder, die nach einiger Zeit zu ihren Eltern zurückkehren (Rückkehroption),
- Geschwisterkinder,
- Entwicklungsbeeinträchtigte Kinder.
Diese Kinder sind zwischen 0 und 14 Jahren alt und es ist besonders schwierig, für sie geeignete Pflegefamilien zu finden.
Was müssen Pflegeeltern mitbringen?
Pflegeeltern sollen vor allem:
- Geduld haben und belastbar sein,
- eine positive und offene Lebenseinstellung haben,
- kommunikations- und lernfähig sein,
- in ein intaktes soziales Netz eingebettet sein,
- Erfahrung im Umgang mit Kindern haben,
- liebevoll und konsequent sein,
- die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und der Pflegeelternberatung haben,
- akzeptieren, dass jeder Mensch etwas Besonderes ist.
Sie benötigen außerdem ausreichenden Wohnraum, wirtschaftliche Stabilität, eine gute Gesundheit und ausreichend freie Zeit für ein bzw. ein weiteres Kind. Ihre Lebensform spielt dabei keine Rolle.
Wie lange bleibt ein Pflegekind in der Familie?
Das ist in jedem Einzelfall unterschiedlich. Viele Pflegekinder leben über mehrere Jahre, manchmal bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus bei den Pflegeeltern.
In solchen dauerhaften Pflegeverhältnissen leben Kinder, deren Eltern für längere Zeit die Verantwortung für ihre Kinder nicht selbst tragen können, weil sie z. B. psychisch krank sind, eine Suchterkrankung haben oder das Kind geschlagen oder missbraucht haben.
Manche Kinder bleiben für eine kürzere Zeit in der Pflegefamilie, weil es nur einer Übergangszeit bedarf, bis die krisenhafte Situation im Elternhaus beendet ist. In der Regel ist dies die Ausgangsposition für fast alle Pflegekinder, bei den wenigsten Kindern ist der Verbleib in der Pflegefamilie von Beginn an auf Dauer ausgerichtet!
Es gibt viele Pflegekinder, die weiterhin Kontakt zu ihren leiblichen Eltern halten und das mit dem Ziel, zu ihnen zurückzukehren. Alle Pflegefamilien haben die Aufgabe, nach Möglichkeit die Kontakte zwischen dem Pflegekind und seinen Eltern zu erhalten bzw. diese mit Unterstützung der Pflegeelternberatung wiederherzustellen.
Was ist der Unterschied zur Adoption?
Mit der Adoption erhalten Adoptiveltern die rechtliche Stellung von leiblichen Eltern, sie übernehmen dauerhaft alle Rechte und Pflichten für das adoptierte Kind. Sie sind damit sorgeberechtigt und tragen den Unterhalt für das Kind selbst.
Bei Pflegekindern dagegen verbleibt das elterliche Sorgerecht häufig ganz oder in Teilen bei den leiblichen Eltern oder es wird durch einen Vormund oder Pfleger wahrgenommen. Die Pflegeeltern können Entscheidungen treffen, die das alltägliche Leben der Pflegekinder regeln. Bei wichtigen Entscheidungen müssen die leiblichen Eltern oder der Vormund und der Pfleger einbezogen werden.
Unabhängig von ihrer rechtlichen Stellung in ihrer neuen Familie haben Adoptions- und Pflegekinder Herkunftseltern. Und die Auseinandersetzung damit kann im Laufe ihres Lebens zu Identitäts- und Loyalitätskonflikten führen. Hier sind sowohl Adoptiv- als auch Pflegeeltern gefordert, das Kind nach Kräften zu unterstützen, diese Konflikte erfolgreich zu bewältigen.
Wie wird man Pflegemutter/Pflegevater?
Gerne beantworten die Beraterinnen Ihre derzeitigen Fragen und laden Sie bei Interesse zu den Informationsveranstaltungen zum Thema „Aufnahme eines Pflege- bzw. Adoptivkindes“ ein.
Nach der Teilnahme an den Informationsabenden werden die Beraterinnen bei weiterem Interesse Ihrerseits Termine für persönliche Gespräche in Ihrem Hause mit Ihnen vereinbaren. Hier werden mit Ihnen gemeinsam Ihre Motivation für die Aufnahme eines Pflegekindes, Ihre persönlichen Lebenserfahrungen, Ihre Vorstellung von dem aufzunehmenden Kind u.a. besprochen. Des weiteren werden von Ihnen verschiedene Unterlagen erbeten, hierzu gehören:
- Ein Fragebogen (beim Fachdienst PKA erhältlich),
- Ein ausführlicher Lebenslauf/Motivationsbeschreibung,
- Führungszeugnisse,
- Ärztliche Atteste,
- Verdienstbescheinigungen,
- Fotos, auf denen Sie sich gefallen,
Nach Abschluss der Gespräche und Eingang der Unterlagen werden die Beraterinnen mit Ihnen erörtern, ob Sie für die Aufnahme eines Pflegekindes in Betracht kommen. Anschließend beginnt für Sie eine Wartezeit, die nicht beziffert werden kann, da nicht absehbar ist, wann ein Kind, welches für die Aufnahme bei Ihnen in Frage kommt, in Familienpflege gegeben wird. Während dieser Wartezeit haben Sie die Möglichkeit, an spezifischen Fortbildungen über Pflegekinder bzw. Themen, die Pflegeeltern und –kinder betreffen, teilzunehmen.
Handbuch für Pflegeeltern
Das aktuelle Handbuch für Nestfamilien.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.nestfamilien.de
Zuständigkeiten:
Zuständigkeitsliste für die Gemeinden und Städte im Kreis Herzogtum Lauenburg:
- PDF-Datei: PDF, 50 kB) (
AnsprechpartnerInnen:
Dienststelle Ratzeburg:
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Nord
Pflegekinderdienst
Barlachstr. 2
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888-569
- Fax: 04541 888-605
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 29
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Nord
Pflegekinderdienst
Barlachstr. 2
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888-596
- Fax: 04541 888-605
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 20
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Nord
Pflegekinder und Adoptionsdienst
Barlachstr. 2
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888-661
- Fax: 04541 888-605
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 28
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Nord
Pflegekinder und Adoptionsdienst
Barlachstr. 2
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888-369
- Fax: 04541 888-605
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 27
Fachdienst Soziale Dienst - Regionalgruppe Nord
Pflegekinderdienst
Barlachtr. 2
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888-548
- Fax: 04541 888-605
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 18
Dienststelle Schwarzenbek:
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Nord
Pflegekinderdienst
Meiereistr. 3
21493 Schwarzenbek
- Telefon: 04151 8420-42
- Fax: 04151 8420-44
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 1
Fachdenst Soziale Dienste Regionalgruppe Nord
Pflegekinderdienst
Meiereistr. 3
21493 Schwarzenbek
- Telefon: 04151 8420-43
- Fax: 04151 8420-44
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 2
Straßensozialarbeit im Fachbereich Jugend, Familie, Schulen und Soziales
Warum Straßensozialarbeit
Nach dem Brandanschlag in Mölln am 23.11.1992, dem drei türkische Frauen zum Opfer fielen, beteiligte sich der Kreis 1994 an einem dreijährigen Modellprojekt „Straßensozialarbeit für gewalttätige und gewaltbereite Jugendgruppen und Szenen“ des Landes. Die beiden dafür eingestellten Straßensozialarbeiter hatten ihre Arbeitsschwerpunkte in Mölln und Geesthacht. Da sich der Einsatz der „Streetworker“ bewährt hatte, wurde nach Ablauf des Modellprojektes 1998 ein “Projekt Straßensozialarbeit“, zunächst befristet auf drei Jahre, eingerichtet.Wie ging es weiter
Nach Verlängerung der Befristung bis 2005 erfolgte schließlich, mit Wirkung zum 01.01.2006, die endgültige Etablierung der Straßensozialarbeit im Kreis Herzogtum Lauenburg. Beteiligt sind die Städte Mölln, Geesthacht, Schwarzenbek und Lauenburg. Träger der Straßensozialarbeit ist der Kreis.
Aufgaben / Arbeitsinhalte
Aufgabe der Straßensozialarbeit ist es, diese Jugendlichen an ihren Treffpunkten aufzusuchen, Ihnen Beziehung anzubieten und ihr Vertrauen zu gewinnen. Sie vermittelt dabei gesellschaftliche Grundhaltungen und dient als Brücke zu den Jugendlichen, die durch angebotsorientierte Jugendarbeit oder andere soziale Dienstleistungen nicht mehr erreicht werden wollen oder können. Die Straßensozialarbeit im Kreis Herzogtum Lauenburg hat den Arbeitsansatz der akzeptierenden Jugendarbeit, d.h. Straßensozialarbeit akzeptiert die Menschen, nicht ihre Taten. Grundlegende Prinzipien sind Freiwilligkeit, Parteilichkeit, Anonymität und Lebensweltorientierung.Aktive Sozialarbeit vor Ort
Jugendliche treffen sich oft an öffentlichen Räumen, z.B. Parkanlagen, Bahnhöfen und Spielflächen, die sich der unmittelbaren Kontrolle der Erwachsenenwelt entziehen. Hier lernen und entwickeln sie Werte und Verhaltensmuster, die für sie eine Gefährdung darstellen. Die aufsuchende Arbeit macht es möglich, Hilfsangebote zu entwickeln oder die Jugendlichen zu motivieren, bestehende Hilfsangebote (wieder) anzunehmen. Ferner beraten Straßensozialarbeiter bei sozial- und jugendpolitischen Entscheidungsprozessen und beteiligen sich an der Entwicklung von Jugendhilfestrukturen, um der Ausgrenzung junger Menschen entgegenzuwirken.Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage der Straßensozialarbeit ist der § 13 SGB VIII, Jugendsozialarbeit. Die Zielgruppe der Straßensozialarbeit sind junge Menschen, die aufgrund ihrer besonders konfliktreichen Hintergründe (Schul-, Sucht-, Arbeits-, Gewalt-, Verhaltens-, Beziehungs- und Wohnprobleme) aus der Gesellschaft „auszusteigen“ drohen oder bereits „ausgestiegen“ sind.Straßensozialarbeit Geesthacht
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Mitte
Außenstelle Geesthacht/Streetworker
Otto-Brügmann-Straße 8
21502 Geesthacht
- Telefon: 04152 809860
- Fax: 04152 809856
- Mobil: 0171 1266388
- Kontaktformular: Kontaktformular
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Mitte
Streetworker
Markt 5
21502 Geesthacht
- Mobil: 0171 1266388
- Kontaktformular: Kontaktformular
Straßensozialarbeit Lauenburg
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Mitte
Außenstelle Lauenburg
Elbstraße 145
21481 Lauenburg/Elbe
- Mobil: 0151-55145267
- Fax: (04153) 5863-23
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 0.01
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Mitte
Streetworker
Alte Wache 3
21481 Lauenburg/Elbe
- Mobil: 0151-55145267
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Kontaktformular: Kontaktformular
Straßensozialarbeit Mölln
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Mitte
Streetworker
Ratzeburger Str. 17
23879 Mölln
- Mobil: 0171 7490049
- Kontaktformular: Kontaktformular
Straßensozialarbeit Ratzeburg
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Mitte
Streetworker/Anlaufstelle
Schrangenstr. 18
23909 Ratzeburg
- Mobil: 0151 55141035
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Fax: 04541 8403181
- Kontaktformular: Kontaktformular
Straßensozialarbeit Schwarzenbek
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Mitte
Außenstelle Schwarzenbek/Streetworker
Meiereistraße 3
21493 Schwarzenbek
- Mobil: 0171 1271641
- Fax: 04151 8420-20
- Kontaktformular: Kontaktformular
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Mitte
Streetworker
Allensteiner Straße 50
21493 Schwarzenbek
- Mobil: 0171 1271641
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Kontaktformular: Kontaktformular
Straßensozialarbeit Wentorf/Hbg.
Wirtschaftliche Jugendhilfe im Fachbereich Jugend, Familie, Schulen und Soziales
Ansprechpartner/innen:
Teamleitung:
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Nord
Teamleitung Wirtschaftliche Jugendhilfe
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888-581
- Fax: 04541 888-605
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Raum: 16
Team:
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Nord
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
- Leistungsangelegenheiten für Pflegekinder
- Kostenbeitragsheranziehung
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Nord
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
- Leistungsangelegenheiten in vollstationären Hilfen H - J
- Kostenbeitragsheranziehung
- Erreichbarkeit: Mo. - Fr.
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Nord
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
- Leistungsangelegenheiten in ambulanten Hilfen (A - Z)
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Nord
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
- Leistungsheranziehung bei Inobhutnahmen (A-Z)
- Kostenbeitragsheranziehung (A - Z)
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Nord
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
- Leistungsangelegenheiten in teilstationären Hilfen (A - Z)
- Leistungsangelegenheiten in vollstationären Hilfen (K - Z)
- Kostenbeitragsheranziehung in teilstationären Hilfen
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Nord
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
- Controlling
- Benchmarking
- Datenschutz
- Verantwortung für Fachanwendungen KDO-Jugendwesen und Butler Behörde
- Systemkoordination
Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Nord
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
- Leistungsangelegenheiten in vollstationären Hilfen (A - G)
- Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA)
Abrechnungen inklusive Kostenerstattung
KuK
Fachstellen Kinderschutz und Koordination
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Die Kreiskarte mit den Zuständigkeiten finden Sie hier
- Nord
Fachdienst Verwaltung und Steuerung
KuK Fachstelle Kinderschutz
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888-585
- Fax: 04541 888-605
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Web: www.kinderschutz-rz.de
- Raum: 25
- Mitte
Fachdienst Verwaltung und Steuerung
KuK Fachstelle Kinderschutz
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888-669
- Telefon: 0151-55145251
- Fax: 04541 888-605
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Web: www.kinderschutz-rz.de
- Raum: 20
- Süd
Fachdienst Verwaltung und Steuerung
KuK Fachstelle Kinderschutz
Postanschrift: Otto-Brügmann- Straße 8
21502 Geesthacht
- Mobil: 0151 55145186
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Web: www.kinderschutz-rz.de
Aktuelle Informationen:
- Hier finden Sie aktuelle Informationen und Termine für Vernetzungstreffen und Fortbildungen für Fachkräfte im Kreis Herzogtum Lauenburg im Themenfeld Kinderschutz.
- Fachberatung:
- wenn Sie sich um das Wohl eines Kindes sorgen,
- wenn Sie ihre Sorgen in einem persönlichen Gespräch mit einer Fachkraft reflektieren möchten,
- wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung, Koordination von Hilfemaßnahmen und Angebote und Arbeitsinhalte von KuK wünschen.
- Fortbildung:
- wenn Sie sich rund um das Thema Kindeswohl/Kindeswohlgefährdung informieren und fortbilden wollen.
- wenn Sie sich rund um das Thema Kindeswohl/Kindeswohlgefährdung informieren und fortbilden wollen.
- Flyer und Informationsmaterialien:
- wenn Sie Flyer und Informationsmaterialien rund um das Thema Kinderschutz benötigen.
- Prävention:
- wenn Sie in ihrer Einrichtung Präventionsprojekte zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Ihrer Einrichtung durchführen möchten.
- Projekt Gesunde Zukunft:
- wenn Sie Informationen zur Förderung früher Hilfen im Kreis Herzogtum Lauenburg möchten.
- wenn Sie Informationen zur Förderung früher Hilfen im Kreis Herzogtum Lauenburg möchten.
- Vernetzung:
- wenn Sie sich durch die Mitwirkung in einem multiprofessionellen Arbeitskreis aktiv für die Verbesserung des Kinderschutzes engagieren wollen.
- Materialsammlung:
- wenn Sie Fachliteratur zum Thema sichten wollen.
- wenn Sie Bücher für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausleihen möchten.
- Konzepte und Qualitätsentwicklung:
wenn Sie sich ausführlicher über das Vorgehen von Fachkräften informieren wollen, die im Bereich Kinderschutz tätig sind.
Besuchen Sie auch die Seite der Frühen Hilfen - Anlaufstelle Alpha.
Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
Ansprechpartner/innen:
Am Markt 10
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888 570
- Fax: 04152 80574 605
- Kontaktformular: Kontaktformular