Fachdienst 343 Abfall und Bodenschutz
Herr Bruhns
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888-429
- Fax: 04541 888-157
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Weitere Informationen zum Fachdienst
Der Fachdienst Abfall und Bodenschutz als untere Abfallentsorgungsbehörde
Der Fachdienst Abfall und Bodenschutz ist als untere Abfallentsorgungsbehörde für die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle zuständig. Hierzu gehören insbesondere die Überprüfung und Beratung abfallerzeugender Gewerbebetriebe, die Überwachung und ggf. Entsorgung rechtswidrig abgelagerter Abfälle und die Überwachung der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen und Bioabfällen.
Der Fachdienst Abfall und Bodenschutz als untere Bodenschutzbehörde
Der Fachdienst Abfall und Bodenschutz ist als untere Bodenschutzbehörde dafür zuständig, die komplexen ökologischen Funktionen des Bodens zu sichern oder wieder herzustellen. Hierzu sind Vorsorgemaßnahmen gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen, schädliche Bodenveränderungen abzuwehren und kontaminierte Böden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren.
Der Fachdienst Abfall und Bodenschutz als untere Wasserbehörde
Der Fachdienst Abfall und Bodenschutz ist als untere Wasserbehörde für die Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöltankanlagen, öffentliche und private Tankstellen, Lagerung von Jauche, Gülle und Silage auf landwirtschaftlichen Betrieben) und für die Sanierung von Grundwasserverunreinigungen aus Altlasten und Schadensfällen zuständig. Hierzu gehört die Überwachung von Anlagen im privaten Bereich, in Gewerbe und Industrie sowie die Beratung der Anlagenbetreiber. Für die Durchführung ist ein umfangreiches Anlagenkataster notwendig.
Zuständig für 13 Dienstleistungen
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Verwaltung)
- Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
- Bauabfallüberwachung
- Bodenschutz
- Heizölanlage
- Klärschlamm
- Lagerung von Jauche, Silage, Gülle und Festmist
- Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
- Überwachung der Klärschlammverwertung
- unerlaubte Abfallentsorgung
- Wassergefährdende Stoffe: Anzeigepflicht nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
- Widerspruch (Abfall und Bodenschutz)