Fachdienst 260 Soziale Leistungen
Frau Schemmerling
Fachbereich Jugend, Familie, Schulen und Soziales
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
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Weitere Informationen zum Fachdienst
Für die Durchführung der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) ist der Kreis Herzogtum Lauenburg als örtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig .
Im Rahmen des sozialen Sicherungssystems erfüllt der Kreis Herzogtum Lauenburg die Aufgabe wirtschaftlich schwachen und in Not geratenen sowie benachteiligten Personen eine wirksame Hilfe zukommen zu lassen.
Dies geschieht unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, das bedeutet, dass Hilfen nicht erhält, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen, besonders von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
Die vorrangige Aufgabe der Sozialhilfe besteht darin, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Dabei gilt der Nachrang der Sozialhilfe gegenüber vorgelagerten Sicherungssystemen und die individuelle Abstimmung auf den Bedarf im Einzelfall.
Weiter werden die sozialen Leistungen bearbeitet bzw. die Bürgerinnen und Bürger betreut und beraten, deren Ansprüche sich nicht aus dem Sozialgesetzbuch XII ergeben sondern in Sozialgesetzbuch V oder Sondergesetzen geregelt sind.
Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist zusammmen mit der Bundesagentur für Arbeit Träger der gemeinsamen Einrichtung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Sie können diese Leistungen bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standort beantragen.
Welcher Standort ist für Sie zuständig?
Ergänzend im Kreis handelnde Institutionen
- Schuldnerberatung der Diakonie (Beratungsangebot)
- Mieterverein Lübeck
- Mieterverein Geesthacht und Umgebung
- Pflegestützpunkt Herzogtum Lauenburg
- Alkohol- und Drogenberatung im Kreis Herzogtum Lauenburg
- Sozialpsychatrischer Krisendienst
- KIBIS Herzogtum Lauenburg
- Migrationsberatung im Kreis Herzogtum Lauenburg
Dokumente
Zuständig für 22 Dienstleistungen
- Alten- und Pflegeheime (Sozialrecht)
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Häusliche Krankenpflege für gesetzlich Krankenversicherte beantragen
- Hausgrundstück (Sozialhilfe)
- Investitionskostenpauschale (amb. Pflegedienste)
- Investitionskostenzuschuss (Tages-/Kurzzeitpflege)
- Kriegsopferfürsorge
- Landesblindengeld
- Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen
- Pflege: Pflegewohngeld
- Pflegesatzvereinbarung / Vergütungsvereinbarung (Sozialhilfe)
- Rechtsverfahren (Sozialhilfe)
- Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Blindenhilfe
- Sozialhilfe: Hilfe zur Pflege beantragen
- Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
- stationäre Pflege
- Unterhaltspflicht (Sozialhilfe)
- Vertriebenenberatung
- Widerspruch (Sozialhilfe)
- Widerspruch (Wohngeld)
- Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen beantragen