Fachdienst 241 Soziale Dienste - Regionalgruppe Nord
Fachbereich Jugend, Familie, Schulen und Soziales
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
- Telefon: 04541 888-389 (Fachdienstleiterin)
- Telefon: 04541 888-730
- Telefon: 04541 888-0
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Pflegekinder- und Adoptionsdienst
Zuständig für 31 Dienstleistungen
- Adoption rückgängig machen durch Kinder über 14 Jahre.
- Allgemeiner Sozialdienst
- ASD - Allgemeiner Sozialer Dienst
- Begleitung von Adoptierten auf der Suche nach der Herkunft
- Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
- Beratung des Vaters bei der Einwilligung in die Adoption eines Kindes
- Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen
- Ein fremdes Kind adoptieren
- Ein Stiefkind adoptieren
- Ein verwandtes Kind adoptieren
- Einsicht in die Adoptionsakte erhalten
- Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, das ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Erziehungsbeistand/-hilfen
- Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
- Frühe Hilfen - Anlaufstelle Alpha
- Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen
- Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
- Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen
- Verbleib eines Kindes bei einer Pflegeperson
- Vollzeitpflege im Sinne von SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)