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Inklusionsbeauftragter

Aufgaben des Inklusionsbeauftragten

Was macht eigentlich ein Inklusionsbeauftragter im Kreis Herzogtum Lauenburg?

Er erklärt zunächst, was Inklusion bedeutet:

Inklusion meint, dass alle Menschen in die Gesellschaft einbezogen sind und niemand ausgeschlossen wird.

Allgemein sollen Barrieren abgebaut werden, damit Menschen mit Beeinträchtigungen wie alle Anderen gleich-berechtigt am Alltag teil-nehmen können.

Es gibt Barrieren in und an Häusern, auf Straßen und Wegen aber auch in den Köpfen der Menschen.

Erst wenn alle Menschen gut nachgedacht haben, kann Inklusion gelingen.

Zur Veranschaulichung noch ein kurzes Erklärvideo der Aktion Mensch:

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Was ist seine Aufgabe?

  • Umsetzung des Kreisaktionsplans Inklusion (2020)
  • auf Einhaltung von Rechtsvorschriften hinwirken, wie z.B. Grundgesetz, UN-Behindertenrechtskonvention, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Behindertengleichstellungsgesetz, Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, Landesbehindertengleichstellungsgesetz
  • Aufklärung und Sensibilisierung zum Thema Inklusion
  • Förderung der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung

Kreisaktionsplan Inklusion

Kreisaktionsplan Inklusion 2020

Die Kernredaktion der Arbeitsgruppe Kreisaktionsplan Inklusion hat am 27.08.2020 nach 2 Jahren Arbeit ihren Maßnahmenkatalog für den Kreis Herzogtum Lauenburg vorgestellt.


Regionale Teilhabeplanung 2014

Der vorliegende Bericht „Regionale Teilhabeplanung“ stellt eine breite Erfassung der derzeitigen Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und in verschiedenen Lebensbereichen in unserem Kreis dar.

Nachfolgend finden Sie den Bericht

Regionale Teilhabeplanung im Kreis Herzogtum Lauenburg - Langfassung

Regionale Teilhabeplanung im Kreis Herzogtum Lauenburg - Leichte Sprache