Inklusionsbeauftragter
Herr Preusche
Am Markt 4–5
23909 Ratzeburg
- Mobil: 0170 6070281
- Telefon: 04541 801-0800
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Web: https://www.kreis-rz.de/inklusion
Willkommen
Herzlich Willkommen im digitalen Inklusionsbüro des Kreises Herzogtum Lauenburg
Das digitale Inklusionsbüro gibt einen Überblick zu den Themen
Inklusion - Behinderung - Barrierefreiheit - Selbstbestimmung - Teilhabe
in den nachfolgenden Lebensbereichen.
Die Aktualität der Informationen wird von den jeweiligen Anbietern der Internetseiten sichergestellt.
Sollte mal etwas nicht funktionieren, senden Sie gern eine Nachricht an das Kontaktformular.
Inklusionsbeauftragter
Herr Preusche
Am Markt 4–5
23909 Ratzeburg
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- Telefon: 04541 801-0800
- Kontaktformular: Kontaktformular
- Web: https://www.kreis-rz.de/inklusion
Was bedeutet Inklusion
©Aktion Mensch
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen verschieden und Teil einer Gemeinschaft sind.
Niemand wird ausgeschlossen, weil er oder sie anders ist.
Die Abschaffung von Barrieren und das Ende von Diskriminierung stehen im Fokus.
Notwendige strukturelle Rahmenbedingen werden mit dem Ziel geschaffen, eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen in jedem Bereich des gesellschaftlichen Lebens zu realisieren.
Das gleichberechtigte Miteinander aller Menschen von Anfang an, beendet das bisherige Wechselspiel von Exklusion (ausgrenzen) und Integration (wieder hereinholen).
Inklusion bedeutet auch, dass sich nicht der Einzelne an bestehende Strukturen anpassen muss. Vielmehr bedarf es Strukturen die so gestaltet sind, dass alle Menschen der Gesellschaft ihr Recht auf Chancengleichheit, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe verwirklichen können.
in Leichter Sprache
"Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört.
Oder anders: Inklusion ist, wenn alle mitmachen dürfen.
Egal wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast.
Zum Beispiel: Kinder mit und ohne Behinderung lernen zusammen in der Schule.
Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit: Das ist Inklusion." ©Aktion Mensch
Inklusion. Einfach erklärt. im Video https://vimeo.com/montagstiftungen/inklusioneinfacherklart
Kreis-Aktions-Plan Inklusion
ARBEIT und BESCHÄFTIGUNG
BARRIEREFREIHEIT und MOBILITÄT
FREIZEIT, KULTUR, REISEN, SPORT
Freizeit
Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg
Barrierefreie und inklusive Freizeitangebote in S-H
Spaß an Freizeit für jeden Menschen
Ballonfreunde-Nord e.V. - Einfach mal in die Luft gehen
Kultur
Reisen
Herzogtum Lauenburg Marketing und Service GmbH - HLMS
Urlaub Barrierefrei - Rollstuhlgerechte Unterkünfte
Sport
Kreis Herzogtum Lauenburg Gesamtübersicht
Kreissportverband Herzogtum Lauenburg e. V.
Breitenfelde
Geesthacht
Team Bananenflanke Geesthacht e.V.
Walking Football - Fußball im Gehen
Mölln
Inklusives Sportangebot bei der Möllner Sportvereinigung von 1862 e.V.
Nusse
Ratzeburg
Schwarzenbek
Land Schleswig-Holstein
Inklusion in und durch Sport Schleswig-Holstein
Bundesweit
Deutscher Behindertensportverband - National Paralympic Committee Germany
GESUNDHEIT und PFLEGE
WOHNEN
POLITISCHE TEILHABE
Gesetze und Verordnungen
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung UN-BRK
in Leichter Sprache
Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3, Satz 2
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“
Internet https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
Behindertengleichstellungsgesetz
Internet https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG
Bundesteilhabegesetz
Internet https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/SGB_IX.pdf
Landesbehindertengleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein LBGG
Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Artikel 7, Inklusion
"Das Land setzt sich für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ein."
Internet https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-VerfSH2014rahmen
Selbstbestimmungsstärkungsgesetz - SbStG
Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (Selbstbestimmungsstärkungsgesetz - SbStG), Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein
Internet https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-SbStGSH2009pELS
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Internet https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/rechtssammlung
Personenbeförderungsgesetz (PBefG), § 8, Absatz 3, Satz 3
"Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen."
Internet https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/BJNR002410961.html
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG
(Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
Internet https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/BJNR297010021.html#BJNR297010021BJNG000101000