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Kontrolle von Züchtern und Zoohandlungen

Wenn man sich entschlossen hat, sein Leben mit einem Tier zu verbringen, gibt es verschiedene Bezugsquellen.

Tierheime geben Hunden und Katzen, aber oft auch Nagern oder Ziervögeln ein neues Zuhause, bis sich neue Besitzer finden. Hier findet man Tiere verschiedener Rassen und Größen, von Jungtieren bis hin zu Senioren. Allerdings haben diese Tiere auch eine Vorgeschichte und nicht alle sind für jedermann geeignet. Tierheime bieten jedoch die Chance, das in Frage kommende Tier über einen längeren Zeitraum kennenzulernen und sich dann bewusst für – oder gegen - dieses zu entscheiden.

Kleine Nager, Reptilien, Aquarienfische und Ziervögel werden häufig in Zoohandlungen gekauft. Dort sind die Haltungsbedingungen häufig sehr beengt und die Tiere stehen unter Stress, weil sie von vielen Besuchern betrachtet werden. Deshalb brauchen diese Tiere dringend ausreichend Möglichkeiten, sich zurückzuziehen vor den Blicken der Kunden.

Rassekatzen und -hunde werden zumeist bei Züchtern gekauft. Ein gewerblicher Züchter hält mehrere weibliche und manchmal auch männliche Zuchttiere, deren artgemäße Unterbringung ebenso wie die artgemäße Aufzucht von Jungtieren gewährleistet sein muss.

Um in der gewerblichen Tierzucht und im Zoohandel zu garantieren, dass die Tiere artgerecht gehalten werden, sind diese Haltungen erlaubnispflichtig nach § 11 TierSchG. Die Einhaltung der Vorgaben des Tierschutzgesetzes  werden regelmäßig überprüft. Die Beurteilung stützt sich auf die verschiedenen Merkblätter der Tierärztlichen Vereinigung Tierschutz zum Thema Heimtiere, Zoofachhandel und Tierbörsen bzw. die Tierschutz-Hundeverordnung.


Wenn Sie eine Erlaubnis beantragen möchten,  Wirbeltiere zu züchten oder mit ihnen zu handeln, finden Sie den entsprechenden Antrag rechts im Formularservice.