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Zweiter Nachweis der Geflügelpest im Kreis Herzogtum Lauenburg bei tot aufgefundenem Wildvogel

Am Montag, 16.11.2020 wurden bei Knickschutzarbeiten in Rondeshagen ein Bussard tot aufgefunden. Die am Knick arbeitenden Personen haben sich an die Empfehlung des Kreisveterinäramtes gehalten und den verendeten Vogel nicht selbst eingesammelt, sondern an die örtliche Ordnungsbehörde gemeldet. Unter entsprechenden Hygieneschutzmaßnahmen wurde das Tier dann an die Kreisveterinäre zur Testung auf den Geflügelpesterreger übergeben.

Das erste positive Testergebnis des Landeslabors lag am Donnerstag, 19.11. vor, im Bussard konnte der Erreger H5 nachgewiesen werden. Die Typisierung durch das Greifswalder Labor des Friedrich-Loeffler-Instituts ergab am Montag, 23.11. den Subtyp H5N8.

Bereits seit Donnerstag, 12.11.2020 gilt im gesamten Kreisgebiet wegen einer Gefahr des Eintrags des Erregers in Geflügelhaltungen eine Aufstallungspflicht sowie ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben. Das Kreisveterinäramt hatte dazu unter www.kreis-rz.de/Bekanntmachungen eine entsprechende Allgemeinverfügung bekanntgemacht. Weitere Maßnahmen darüber hinaus sind trotz des neuen Befundes zunächst nicht erforderlich, bestätigen die Kreisveterinäre.

Die landesweit geltenden Biosicherheitsvorschriften für Geflügelhaltungen sollten unbedingt eingehalten werden um einen Eintrag in die Bestände zu verhindern.

Informationen der Kreisverwaltung zur aktuellen Geflügelpest unter www.kreis-rz.de/vogelgrippe.