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Geflügelpest im Kreis Herzogtum Lauenburg: Erster Nachweis von H5N5

Bei einer in der vergangenen Woche in Güster tot aufgefundenen Stockente wurde das Geflügelpest-Virus H5N5 nachgewiesen. Diesen Befund bestätigte am Donnerstag, 19.11.2020 das Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald nachdem bereits am Dienstag das Ergebnis der Erstuntersuchung aus dem Landeslabor SH in Neumünster vorlag.

Bereits seit Donnerstag, 12.11.2020 gilt im gesamten Kreisgebiet wegen einer Gefahr des Eintrags des Erregers in Geflügelhaltungen eine Aufstallungspflicht sowie ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben. Das Kreisveterinäramt hatte dazu eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bekanntgemacht. Weitere Maßnahmen darüber hinaus sind trotz des neuen Befundes zunächst nicht erforderlich, bestätigen die Kreisveterinäre.

Wichtig ist, verendete Tiere nach Möglichkeit nicht selbst ohne geeignete Schutzausrüstung und dichte Transportmöglichkeiten zu verbringen um den Erreger nicht weiter zu verbreiten. Totfunde sollten bei den örtlichen Ordnungsämtern gemeldet werden. Die landesweit geltenden Biosicherheitsvorschriften für Geflügelhaltungen sollten unbedingt eingehalten werden um einen Eintrag in die Bestände zu verhindern.