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Zulassungsbehörde

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Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)

Nr. 99036008007009

Öffnungszeiten Zulassungsbehörde

 

Ohne Termin mit Wartezeit

Montag – Freitag 7:30 Uhr bis 11:00 Uhr
• für Privatkunden und
• für Händler und Zulassungsdienste mit bis zu maximal 3 Vorgängen

Bitte informieren Sie sich hier, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.

Schalter für Händler und Zulassungsdienste

Abgabe der vollständigen Vorgänge zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr und
Abholen und Bezahlen der Vorgänge zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr

Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen dabei sind.
Bitte prüfen Sie das deshalb besonders sorgfältig.

Welche Unterlagen mitzubringen sind, können Sie hier nachlesen.

Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.

Leistungsbeschreibung

Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich

  • - für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination),
  • - für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und
  • - für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung(StVO) - hat.

An wen muss ich mich wenden?

Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst Ortsteil Lanken

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gutachten über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder eine Bestätigung des Herstellers, dass die Kombination mit 100 km/h gefahren werden kann 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers
  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (wenn Sie noch im Besitz der alten Zulassungsdokumente sind)

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 19,30 € und 27,90 € betragen.

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Der Anhänger ist zunächst bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.

Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; evtl. ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Örtlich zuständig ist i.d.R.

  • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
  • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.