Fachdienst 141 Straßenverkehr
Kesselflickerstraße 2
21493 Elmenhorst
- Telefon: 04151 8673-0
- Fax: 04151 8673-60
- Kontaktformular: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Fachdienst Straßenverkehr
Telefon-Hotline: 04151 8673-0
E-Mail: strassenverkehr@kreis-rz.de
Besuch der Zulassungsbehörde:
Mit Termin: Hier können Sie einen Termin buchen
© Andreas Hermsdorf / pixelio.de
Ohne Termin mit Wartezeit
Montag – Freitag 7:30 Uhr bis 11:00 Uhr
• für Privatkunden und
• für Händler, Zulassungsdienste und Bevollmächtigte mit bis zu maximal 3 Vorgängen
Bitte informieren Sie sich hier, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
Schalter für Händler und Zulassungsdienste
Abgabe der vollständigen Vorgänge zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr und
Abholen und Bezahlen der Vorgänge zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr
Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen dabei sind.
Bitte prüfen Sie das deshalb besonders sorgfältig.
Welche Unterlagen mitzubringen sind, können Sie hier nachlesen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
Wunschkennzeichenreservierung
Änderungen von Halterdaten (Namensänderungen oder Adressänderungen ohne Kennzeichenwechsel) werden auch per Post entgegengenommen und bearbeitet. Weitere Informationen finden Sie hier
Außerbetriebsetzung
Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen (abzumelden), müssen Sie die Zulassungsbehörde nicht besuchen.
Es gibt folgende Alternativen:
-
Außerbetriebsetzung auf dem Postweg
Senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Außerbetriebsetzung, die KFZ-Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) per Post zu
Adresse des Fachdienstes Straßenverkehr
Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst Ortsteil Lanken
Besuch der Führerscheinbehörde:
Nur mit Termin: Hier können Sie einen Termin buchen
© Andreas Hermsdorf / pixelio.de
Aktuelle Wartenummern
Informationen zum Führerscheinumtausch
Wenn Sie
-
zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch keinen Kartenführerschein haben, müssen Sie Ihren Führerschein bis zum 19.07.2022 tauschen.
-
zwischen 1959 und 1964 geboren wurden und noch keinen Kartenführerschein haben, müssen Sie Ihren Führerschein bis zum 19.01.2023 tauschen.
Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein haben oder in einem anderen Jahr geboren wurden, können Sie hier sehen, wann Sie den Führerschein tauschen müssen.
Führerscheinumtausch auf dem Postweg
Senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Umtausch in einen Kartenführerschein, ein aktuelles Passbild, eine Kopie Ihres Personalausweises und eine Kopie Ihres Führerscheins per Post an:
Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst OT Lanken
Sobald die Unterlagen hier eingegangen sind, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Ihr Antrag wird nach Zahlungseingang bearbeitet.
Wenn der Führerschein abholbereit ist, werden Sie informiert.
Sie können ihn dann wahlweise beim Fachdienst Straßenverkehr in Elmenhorst/Lanken oder bei der Amts-, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes abholen.
Die Stadt Mölln und das Amt Breitenfelde bieten diesen Service leider nicht an.
Führerscheinumtausch vor Ort
Für den Besuch der Führerscheinbehörde benötigen Sie einen Termin. Sie können ihn hier buchen.
Zum Termin bringen Sie bitte diese Unterlagen mit.
Sobald die Unterlagen hier eingegangen sind, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Ihr Antrag wird nach Zahlungseingang bearbeitet.
Wenn der Führerschein abholbereit ist, werden Sie informiert.
Sie können ihn dann wahlweise beim Fachdienst Straßenverkehr in Elmenhorst/Lanken oder bei der Amts-, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes abholen.
Die Stadt Mölln und das Amt Breitenfelde bieten diesen Service leider nicht an.
Zuständig für 52 Dienstleistungen
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Baustellen im Straßenverkehr: Baustellenanordnung
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
- Fahrerkarte
- Fahrerlaubnis: Ersatz erhalten
- Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
- Fahrerlaubnis: Namen ändern
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung / Wiedererteilung
- Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
- Fahrerlaubnis: Unternehmenskarte
- Fahrerlaubnisklassen
- Fahrtenbücher
- Genehmigung für Mietwagen beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kartenführerschein
- Kfz: Außer Betrieb setzen (Abmeldung/Stilllegung)
- Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz
- Kfz: Grünes Kennzeichen
- Kfz: Kennzeichen ersetzen (bei Verlust / Diebstahl / Neusiegelung)
- Kfz: Kennzeichen für Oldtimer (H)
- Kfz: Kleines Kfz-Kennzeichen
- Kfz: Kurzzeitkennzeichen (nationales 3-5 Tageskennzeichen)
- Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld
- Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
- Kfz: Rotes 06er (Kennzeichen für Händler, Hersteller, Werkstätten)
- Kfz: Rotes 07er (Oldtimer-Kennzeichen)
- Kfz: Saisonkennzeichen
- Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter (Gebrauchtfahrzeug zulassen) - außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter (Gebrauchtfahrzeug zulassen) - innerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kfz: Ungestempeltes Kennzeichen
- Kfz: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf denselben Halter
- Kfz: Wunschkennzeichen
- Kfz: Zulassung von Neufahrzeugen (Erstzulassung)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen (bei Verlust, Diebstahl)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Adressänderung mit Kennzeichenwechsel
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Fahrzeugdaten ändern (Technische Änderung)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Namensänderung oder Adressänderung ohne Kennzeichenwechsel
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen (bei Verlust, Diebstahl)
- Kfz: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Straßenverkehrsordnung: Ausnahmegenehmigung
- Unternehmenskarte
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
- Verkauf des Kraftfahrzeuges melden
- Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi
- Wechselkennzeichen beantragen
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)