Fachdienst 141 Straßenverkehr
Kesselflickerstraße 2
21493 Elmenhorst
- Telefon: 04151 8673-0
- Kontaktformular: Kontaktformular
Fachdienst Straßenverkehr
Telefon-Hotline: 04151 8673-0
E-Mail: strassenverkehr@kreis-rz.de
Wegen erheblichen Krankheitsfällen kommt es aktuell zu sehr langen Wartezeiten. Bitte verschieben Sie Ihren Besuch, wenn möglich.
Besuch der Zulassungsbehörde:
Mit Termin: Hier können Sie einen Termin buchen
oder
ohne Termin Montag – Freitag 7:30 Uhr bis 11:00 Uhr
• für Privatkunden und
• für Händler, Zulassungsdienste und Bevollmächtigte mit bis zu maximal 3 Vorgängen
Bitte informieren Sie sich hier, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
Schalter für Händler und Zulassungsdienste
Abgabe der vollständigen Vorgänge zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr und
Abholen und Bezahlen der Vorgänge zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr
Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen dabei sind.
Bitte prüfen Sie das deshalb besonders sorgfältig.
Welche Unterlagen mitzubringen sind, können Sie hier nachlesen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
Wunschkennzeichenreservierung
Änderungen von Halterdaten (Namensänderungen oder Adressänderungen ohne Kennzeichenwechsel) werden auch per Post entgegengenommen und bearbeitet. Weitere Informationen finden Sie hier
Außerbetriebsetzung
Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen (abzumelden), müssen Sie die Zulassungsbehörde nicht besuchen.
Es gibt folgende Alternativen:
-
Außerbetriebsetzung auf dem Postweg
Senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Außerbetriebsetzung, die KFZ-Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) per Post zu
Adresse des Fachdienstes Straßenverkehr
Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst Ortsteil Lanken
Besuch der Führerscheinbehörde:
Nur mit Termin: Terminbuchung unter 04151 8673-37
Informationen zum Führerscheinumtausch
Wenn Sie
-
zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch keinen Kartenführerschein haben, müssen Sie Ihren Führerschein bis zum 19.07.2022 tauschen.
-
zwischen 1959 und 1964 geboren wurden und noch keinen Kartenführerschein haben, müssen Sie Ihren Führerschein bis zum 19.01.2023 tauschen.