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Kraftfahrzeugsteuer

Leistungsbeschreibung

Mit der Kraftfahrzeugsteuer wird das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert. Die Kraftfahrzeugsteuer wird für zulassungspflichtige Krafträder und PKW nach dem Hubraum, für alle anderen Fahrzeuge nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Für PKW, Wohnmobile und für LKW über 3,5 t Gesamtgewicht ist zusätzlich das Emissionsverhalten maßgebend.

Für die Beurteilung der Schadstoffemissionen, der Kohlendioxidemissionen („CO2-Steuer“ für Pkw ab dem 1.7.2009) und für die Beurteilung anderer Besteuerungsgrundlagen technischer Art sind die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.

Bei Anmeldung eines Fahrzeuges ist grundsätzlich eine Ermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Mandat) zu erteilen. Außerdem kann die Zulassung des Fahrzeugs grundsätzlich nur erfolgen, wenn der Fahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat.

Die Zulassungsbehörde übermittelt die für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer notwendigen Daten an die Zollverwaltung. Über die Kraftfahrzeugsteuer erhalten Sie dann einen Bescheid von dem zuständigen Hauptzollamt.

An wen muss ich wenden?

Hauptzollamt Itzehoe, Dienstort Flensburg

Waldstraße 20
24939 Flensburg

Telefon: 04821 902-2490

E-Mail: poststelle.hza-itzehoe@zoll.bund.de
De-Mail: poststelle.hza-itzehoe@zoll.de-mail.de

Öffnungszeiten: Mo. bis Fr.: 07:00 - 18:00 Uhr

Zollamt Mölln

Hans-Koch-Ring 16
21493 Schwarzenbek

Telefon 04542/83031-0

E-Mail: poststelle.za-moelln@zoll.bund.de
De-Mail: za-moelln@zoll.de-mail.de

Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 07:30 - 15:00 Uhr