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Zulassungsbehörde

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Wahlen

Nr. 99128001000000

Aufgaben des Fachdienstes Kommunales des Kreises Herzogtum Lauenburg bei Wahlen und Abstimmungen:
  • Vorbereitung und Durchführung der Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kreiswahl
  • Beteiligung an Volksentscheiden
  • Genehmigung von örtlichen Bürgerentscheiden (ohne Geesthacht)
  • Feststellung der Ordnungsmäßigkeit bei Bürgermeisterwahlen (hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister)
  • Die Kreisverwaltung stellt keine Briefwahlunterlagen aus, diese erhalten Sie bei der zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Was sollte ich noch wissen?

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung). Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.
 
 
Sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen bzw. Briefwahl beantragen. Den Briefwahlantrag können Sie schriftlich (z.B. mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per E-Mail oder persönlich vor Ort beantragen. Viele Gemeindebehörden halten auf ihrer Internetpräsenz auch ein Antragsformular zum direkten Ausfüllen bereit. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können Sie auch gleich vor Ort wählen. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum sowie – sofern bekannt – Ihre Nummer im Wählerverzeichnis an. Sofern Sie die Unterlagen nicht an Ihre Wohnanschrift gesendet bekommen möchten, nennen Sie bitte auch die abweichende Anschrift (z.B. Urlaubsadresse).

Online-Dienste

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