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Zulassungsbehörde

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Seenverwaltung

Leistungsbeschreibung

Der Kreis gestattet an einigen Seen (Beidendorfer, Küchen-, Ratzeburger sowie Salemer See) Nutzungsrechte durch Dritte in Anspruch zu nehmen.

Im Einzelnen handelt es sich dabei insbesondere um:

  • die Gestattung der Unterhaltung von Anlagen (z. B. Bootsstege)
  • Vermietung von Seevorland
  • Fischereirechte und -verpachtungen.