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Zulassungsbehörde

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Schulärztliche Sporttauglichkeitsuntersuchung

Leistungsbeschreibung

Sie wollen sich für das Fach Sport als profilgebendes Fach für das kommende Schuljahr entscheiden? Laut Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben ist vor Beginn des Leistungskurses eine schulärztliche Untersuchung erforderlich.

Darüber hinaus gehört die Durchführung einer Belastungsergometrie zu den Voraussetzungen für die Bestätigung der Sporttauglichkeit. Für die Belastungsergometrie wurden Vereinbarungen mit niedergelassenen Fachärzten getroffen.

Das Ergebnis der Untersuchung wird im Anschluss durch die Praxis an den Kinder-, Jugend- und Schulärztlichen Dienst übermittelt.

Am Ende des Verfahrens wird der Schule durch eine schulärztliche Stellungnahme mitgeteilt, ob eine Sporttauglichkeit gegeben ist.

 Die Untersuchung wird von erfahrenen Ärztinnen  des Kinder-, Jugend- und Schulärztlichen Dienstes und den Assistenzkräften in den zuständigen Gesundheitsämtern in Ratzeburg oder Geesthacht durchgeführt.

Sofern ein ausgefüllter und von den Erziehungsberechtigten unterschriebener Fragebogen vorliegt, ist es möglich die Untersuchung  auch ohne die Anwesenheit der Erziehungsberechtigten durchzuführen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel

  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel, relevante Arztberichte.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die die Untersuchung durchführende Stelle umgehend zu benachrichtigen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Sekretariat des Kinder-, Jugend- und Schulärztlichen Dienstes in Ratzeburg oder Geesthacht. Die Kontaktdaten werden angezeigt, wenn Sie Ihren Wohnort auswählen.

Rechtsgrundlagen