Kfz: Saisonkennzeichen
Nr. 99036009069006Öffnungszeiten Zulassungsbehörde
Ohne Termin mit Wartezeit
Montag – Freitag 7:30 Uhr bis 11:00 Uhr
• für Privatkunden und
• für Händler und Zulassungsdienste mit bis zu maximal 3 Vorgängen
Bitte informieren Sie sich hier, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
Schalter für Händler und Zulassungsdienste
Abgabe der vollständigen Vorgänge zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr und
Abholen und Bezahlen der Vorgänge zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr
Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen dabei sind.
Bitte prüfen Sie das deshalb besonders sorgfältig.
Welche Unterlagen mitzubringen sind, können Sie hier nachlesen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
Leistungsbeschreibung
Saisonkennzeichen werden in der Regel für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile beantragt, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden sollen. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. (Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt; zum Beispiel 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden.)
Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens zwei bis maximal elf Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Flächen abgestellt werden.
Verfahrensablauf:
Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen gelten in Abhängigkeit davon, ob es sich
- um eine erstmalige Zulassung (Neuzulassung),
- eine Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung,
- eine Zulassung auf einen neuen Fahrzeughalter (Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks oder von außerhalb) handelt,
die jeweils für diese Zulassungsvorgänge geltenden Vorschriften. Wegen der Einzelheiten sehen Sie bitte bei dem jeweils für Ihre Angelegenheit zutreffenden Geschäftsvorfall nach.
An wen muss ich mich wenden?
Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst Ortsteil Lanken
Welche Unterlagen werde benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
- ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
- elektronische Versicherungsbestätigung ausgestellt auf "Saisonkennzeichen"
- Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- ggf. die amtlichen Kennzeichen
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
- bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen
- bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf. Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können
- bei Zulassungen auf schwerbehinderte Minderjährige oder Minderjährige, die am begleitenden Fahren ab 17 Jahren teilnehmen, ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung und die Prüfungsbescheinigung vorzulegen
Formulare
Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)
Einwilligungserklärung (nur bei Zulassung durch Dritte, damit ggf. Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können)
Vollmacht (nur bei Zulassung durch Dritte)
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (nur bei Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter)
Welche Gebühren fallen an?
Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 30,20 € und 49,10 € betragen.
Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.
Rechtsgrundlage
- §§ 6, 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Was sollte ich noch wissen?
Sie können für Ihr Fahrzeug ein, auf einen nach vollen Monaten bemessenen Zeitraum, befristetes amtliches Kennzeichen zugeteilt bekommen, das jedes Jahr nur in diesem Zeitraum verwendet werden darf (Saisonkennzeichen).
Den Zeitraum, der mindestens zwei Monate, jedoch höchstens elf Monate betragen darf, können Sie selbst bestimmen.
Der von Ihnen bestimmte Zeitraum wird auf der rechten Seite Ihrer Kennzeichenschilder eingeprägt.
Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf auf öffentlichen Straßen nur während des Gültigkeitszeitraumes in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden.