Kfz: Kurzzeitkennzeichen (nationales 3-5 Tageskennzeichen)
Öffnungszeiten Zulassungsbehörde
Ohne Termin mit Wartezeit
Montag – Freitag 7:30 Uhr bis 11:00 Uhr
• für Privatkunden und
• für Händler und Zulassungsdienste mit bis zu maximal 3 Vorgängen
Bitte informieren Sie sich hier, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
Schalter für Händler und Zulassungsdienste
Abgabe der vollständigen Vorgänge zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr und
Abholen und Bezahlen der Vorgänge zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr
Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen dabei sind.
Bitte prüfen Sie das deshalb besonders sorgfältig.
Welche Unterlagen mitzubringen sind, können Sie hier nachlesen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
Leistungsbeschreibung
Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug
Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige
Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der
Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am
rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das
Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.
Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein
Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:
- es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
eine Einzelgenehmigung beziehungsweise
Betriebserlaubnis erteilt worden sein, - für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis
über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen
(Hauptuntersuchungsbericht) und - es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
bestehen.
Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder
Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen
nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung
der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur
nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das
Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem
Kurzzeitkennzeichen fahren.
Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder
Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die
Fahrt:
- zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
- in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
- in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.
Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft
wurden.
An wen muss ich mich wenden?
Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst Ortsteil Lanken
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrzeugdaten
Als Nachweis der Fahrzeugdaten oder der Betriebserlaubnis können folgende Unterlagen vorgelegt werden (auch in Kopie):
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung - Certificate of Conformity (COC-Papier) im Original (nur bei Neufahrzeugen) oder
- Gutachten gem. § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation - Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
- ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
- elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
- bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen
- ggf. Nachweis eines Empfangsberechtigten (nur bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland)
- bei Zulassungen auf schwerbehinderte Minderjährige oder Minderjährige, die am begleitenden Fahren ab 17 Jahren teilnehmen, ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung und die Prüfungsbescheinigung vorzulegen
Formulare
Nachweis eines Empfangsberechtigten (nur bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland)
Vollmacht (nur bei Zulassung durch Dritte)
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (nur bei Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter)
Welche Gebühren fallen an?
13,10 €
Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.
Rechtsgrundlage
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.
Was sollte ich noch wissen?
Für Überführungsfahrten (zum Beispiel zu einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation, zur Werkstatt, vom Hersteller zur Zulassungsbehörde), Probefahrten und für Fahrten im Rahmen des Fahrzeugverkaufs, ist ein Kurzzeitkennzeichen erforderlich.
Kurzzeitkennzeichen können nur für bis zu 5 Tage ab Datum der Antragstellung zugeteilt werden.
Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung
Fahrten ohne gültige Hauptuntersuchung sind auch nach der neuen Regelung möglich, jedoch nur bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat.
Sofern das Kraftfahrzeug die Hauptuntersuchung nicht besteht, dürfen Fahrten zur unmittelbaren Reparatur in einer geeigneten Werkstatt im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk durchgeführt werden.
Auf Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft wurden, findet diese Ausnahme jedoch keine Anwendung.
Beschränkungen zur Nutzung des Kurzzeitkennzeichens
Das Kurzzeitkennzeichen darf nur für Probe- oder Überführungsfahrten unter Beachtung der im Fahrzeugschein eingetragenen Beschränkungen genutzt werden.
Durch den zukünftig vorliegenden Fahrzeugbezug kann das Kurzzeitkennzeichen außerdem nicht mehr an einem anderen Fahrzeug verwendet werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.
Zuständigkeit bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens
Das Kurzzeitkennzeichen kann bei der für den Sitz / Wohnsitz des Antragstellers oder bei der für den Standort des Fahrzeuges örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.
Der Standort ist anhand eines Kaufvertrages oder einer Rechnung nachzuweisen.