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Zulassungsbehörde

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Kfz: Kennzeichen ersetzen (bei Verlust / Diebstahl / Neusiegelung)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein beschädigtes Kennzeichen ersetzen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
  • ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
  • das beschädigte amtliche Kennzeichen

Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Hauptuntersuchungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
  • ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
  • das noch vorhandene amtliche Kennzeichen
  • ggf. eine Kopie der bei der Polizei erstatteten Anzeige
  • ggf. die Kennzeichenverlusterklärung, wenn noch keine Anzeige erstattet wurde

Formulare

Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)

Vollmacht (nur bei Zulassung durch Dritte)

Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (nur bei Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter)

Kennzeichenverlusterklärung (nur bei Verlust des Kennzeichens)

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Zulassungsbehörde.

Was sollte ich noch wissen?

Es werden nur noch "Euro-Kennzeichen" ausgegeben!

Handelt es sich bei dem nachzustempelnden Kennzeichen um ein "altes", nicht "Euro-Kennzeichen", müssen beide Schilder erneuert werden.