Inhalt

Zulassungsbehörde

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Jagdsteuer

Nr. 99067005000000

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)