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Zulassungsbehörde

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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

Nr. 99060001080000

Leistungsbeschreibung

Das Angebot ganzheitlicher heilpädagogischer Frühförderung richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.

Durch eine frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt oder abgemildert und das Kind in seiner natürlichen Entwicklung unterstützt werden.

Die Frühförderung erfolgt überwiegend mobil und genau dort, wo das Kind in seiner Teilhabe eingeschränkt wird oder wo Entwicklungsschritte besonders gut angebahnt werden können. Geeignete Orte sind häufig in der häuslichen Umgebung, in der Kita oder in einer heilpädagogischen Praxis.

Das Angebot der interdisziplinären Frühförderstellen richtet sich an den gleichen Personenkreis und verbindet die heilpädagogische Förderung mit Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie. Zur Zeit gibt es im Kreis Herzogtum Lauenburg keine interdisziplinäre Frühförderstelle.

Wie läuft das Verfahren ab?


Eine Beschreibung des Gesamtplan-Verfahrens finden Sie hier in:

leichter Sprache

verständlicher Sprache

Um die Bedarfe zu ermitteln und zu überprüfen, ob die Ziele erreicht werden, benutzen die Träger der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein das Instrument SHIP. SHIP besteht aus mehreren Formularen:

SHIP_Erstberatung_Kinder

SHIP_Gesamtplan_Kinder

SHIP_Bericht_zum_Gesamtplan_Kinder

An wen muss ich mich wenden?

Da sich die Teilhabeplanerinnen und Teilhabeplaner häufig im Außendienst befinden, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Fachdienstes Eingliederungshilfe in Ratzeburg, Schwarzenbek oder Geesthacht. Die Kontaktdaten werden angezeigt, wenn Sie Ihren Wohnort auswählen.

Die aktuellen Reviere der Teilhabeplanerinnen und Teilhabeplaner sind auf dieser Karte eingezeichnet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die umfassende Erstberatung sind noch keine Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung bitte an die Sekretariate.

Wenn Sie bereits vorab einen Antrag stellen möchten, nutzen Sie bitte das unten verknüpfte Formular. Die Erstberatung muss auch bei bereits vorliegendem Antrag erfolgen. Damit die für Sie zuständige Fachkraft der Eingliederungshilfe sich mit Ihnen möglichst unkompliziert auf einen Termin verständigen kann, geben Sie bitte auch Ihre Telefonnummer auf dem Antrag an.

Falls Sie schon ärztliche Unterlagen zur Behinderung Ihres Kindes haben, halten Sie gern eine Kopie bereit oder legen Sie diese dem Antragsformular bei.

Welche Gebühren fallen an?

Eingliederungshilfen in ambulanter Form sind kostenfrei. Ambulant sind zum Beispiel Schulbegleitungen. 
Bei teil- oder vollstationären Eingliederungshilfen in Tageseinrichtungen, bei Pflegepersonen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht müssen Sie sich im angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

Rechtsgrundlage

Dokumente

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf. 
  • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies können ergänzend oder in Kombination auch eine Hilfe zur Erziehung oder Hilfen weiterer bzw. anderer Rehabilitationsträger sein. 
  • Eingliederungshilfen können nur gewährt werden, wenn ein geeigneter Arzt oder eine Ärztin eine seelische oder drohende seelische Behinderung bescheinigt. 
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. der/die Mitarbeitende des freien Trägers und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Ggfs. wird ergänzend ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.
  • Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe.  
  • Die zuständige Stelle beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege mit der Ausführung der Eingliederungshilfe.  

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Voraussetzungen

  • Anspruchsberechtigt sind die junge Menschen. Sie können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag stellen.
  • Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihrer gesetzlichen Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
  • Ihr Kind hat eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht. Der Zustand dauert wahrscheinlich länger als 6 Monate. 
  • Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für Ihr Kind beeinträchtigt.

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen

Fachlich freigegeben am

04.01.2023