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Zulassungsbehörde

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Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

Nr. 99093003001000

Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder eine Pflegemaßnahme durchführen? Oder Bäume, Hecken oder andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abschneiden, auf den Stock setzen oder beseitigen?

Für diese Maßnahmen benötigen Sie eventuell eine Genehmigung und zwar durch:

  • die zuständige Gemeinde oder Stadt, wenn der Baum in einem Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt ist oder auf einer Maßnamenfläche steht. Ob es für Ihr Grundstück einen Bebauungsplan gibt, können Sie bei der Amtsverwaltung erfragen.  Dort können Sie auch den Antrag für die Baumfällung einreichen.
  • Die Gemeinden und Städte sind ebenfalls zuständig, wenn der Baum durch eine Baumschutzsatzung geschützt ist. Aumühle, Bälau, Büchen, Geesthacht, Koberg, Mölln und Schwarzenbek haben Baumschutzsatzungen erlassen. Wenn Sie einen Baum in diesen Kommunen fällen möchten, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Amtsverwaltung.

  • das zuständige Ordnungsamt, wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Baum haben, bei dem Sie befürchten, dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist.

  • die untere Naturschutzbehörde (hier die Kreisforsten), wenn der Baum unter keinen besonderen Schutz fällt.

Die Fällung von landschaftsbild- und ortsbildprägenden Einzelbäumen / Baumgruppen stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar und ist daher grundsätzlich verboten. Ob ein derartiger Eingriff vorliegt, wird durch die untere Naturschutzbehörde festgestellt. Anhaltspunkt für die Beurteilung von Bäumen ist die Größe des Baumes (Stammumfang von 2 Metern gemessen in 1 m Höhe). Aber auch kleinere Bäume können durch ihre Eigenart oder ihren Standort geschützt sein. In begründeten Fällen kann die untere Naturschutzbehörde eine Fällgenehmigungen erteilen. Für die Fällung ist ein Ausgleich (z. B. Neuanpflanzungen) zu leisten.

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb insbesondere in stark besiedelten Räumen eines besonderen Schutzes.

Wichtige Hinweise zum Thema "Bäume und Gehölze in der Sommerzeit fällen oder beschneiden" finden Sie in dem Flyer zur Fällverbotsfrist und Informationen zum Thema Artenschutz finden in dem Flyer Artenschutz bei Baumfällungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • Lageplan mit Standort des zu fällenden Baumes/der Baumgruppe
  • Lageplan mit Standort der geplanten Ersatzpflanzung(en)
  • Gutachten einer:s Baumsachverständigen

Bitte füllen Sie das Antragsformular, soweit wie es Ihnen möglich ist, aus. Alle zusätzlichen Angaben, die Sie machen, helfen bei der Bearbeitung Ihres Antrages. Für eine zügige Bearbeitung können auch Fotos hilfreich sein, auch gerne digital.

Für die Lagepläne empfehlen wir einen Maßstab von 1:500. Falls Sie keinen aktuellen Lageplan haben, kann dieser von der unteren Naturschutzbehörde erstellt werden.

Es kann sein, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages weitere Unterlagen benötigt werden, z. B. wenn artenschutzrechtliche Belange betroffen sein könnten. In diesem Fall werden sich die zuständigen Sachbearbeitende bei Ihnen melden.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag und die dazugehörigen Unterlagen können Sie wie folgt an die untere Naturschutzbehörde senden:

  • per E-Mail an baumschutz@kreis-rz.de
  • oder per Post an: Kreis Herzogtum Lauenburg, Der Landrat, Kreisforsten, Farchauer Weg 7 in 23909 Fredeburg.

Wichtiger Hinweis
Bitte stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, damit Sie die Genehmigung rechtzeitig für die jeweilige Fällsaison erhalten. Die Anträge können bereits ab April (für eine Fällung ab Oktober) gestellt werden.

Rechtsgrundlage

Online-Dienste

Zusatzinformation

Baumfällgenehmigung
- Informationspflicht gemäß Artikel 12 ff DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) -

1. Begriffsbestimmungen

a) personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, zu Standortdaten, einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

b) betroffene Person

Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

c) Verarbeitung

Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

d) Einschränkung der Verarbeitung

Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

e) Profiling

Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

f) Pseudonymisierung

Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher

Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

h) Auftragsverarbeiter

Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

i) Empfänger

Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

j) Dritter

Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

k) Einwilligung

Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

2. Verantwortliche Stelle

Kreis Herzogtum Lauenburg

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

3. Behördlicher Datenschutzbeauftragter Kreis Herzogtum Lauenburg

Herr Dirk Benett

Gemeinsame Datenschutzstelle der kreisangehörigen Kommunen und Datenschutzbeauftragter

Große Kreuzstr. 7
23909 Ratzeburg

4. Betroffenenrechte

Welche Rechte habe ich hinsichtlich meiner Daten?

Wir weisen ausdrücklich auf die unter bestimmten Voraussetzungen bestehenden Rechte an dieser Stelle hin:

  • das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO
  • das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
  • das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
  • und das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO.

Kann ich der Verwendung meiner Daten widersprechen und welche Folgen hat das?

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben und somit verpflichtend. Die Nichtbereitstellung dieser hat zur Konsequenz, dass die von Ihnen beantragte Leistung oder gestellte Anzeige nicht bearbeitet werden kann.

Bei wem kann ich mich beschweren, dass meine Daten gespeichert werden?

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein.

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein
Postfach 71 16
24171 Kiel
Telefon: 0431 988-1200
Fax: 0431 988-1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art.78 DSGVO.


5. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Rechtsgrundlage

Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch diesen Online-Dienst ist die Überprüfung, ob eine Genehmigung zum Fällen von Bäumen oder anderen Gehölzen erteilt werden kann. Ihre personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage eines Gesetzes verarbeitet. Grundlage für die Antragstellung sind:


08.03.2024 

Die Bereitstellung des Online-Dienstes und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch diesen Dienst erfolgt auf der Grundlage des §1 Abs. 1 Online-Zugangsgesetzes (OZG). Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist erforderlich, um die genannten rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und ist somit gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO rechtmäßig.

6. Kategorien personenbezogener Daten

Im Online-Dienst werden personenbezogene Daten folgender Kategorien je nach Angabe pflichtig bzw. optional erhoben und verarbeitet:

 Personendaten (z.B.Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Sterbedatum)

 Adressdaten (z.B.Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land)

 Kontaktdaten (z.B.Telefonnummer (Festnetz, Mobil), E-Mail-Adresse)

7. Beteiligte Stellen im Inland

An wen werden meine Daten weitergegeben?

7.1 externe Stellen

  • kreisangehörige Kommunen mit eigener Baumschutzsatzung
  • örtliche Ordnungsbehörde der kreisangehörigen Kommune bei Gefahr im Verzug

7.2 Übermittlung an einen Drittstaat oder an eine Drittorganisation

  • KEINE

8. Löschfristen

Die Daten werden für die weitere Verarbeitung durch die Kreisverwaltung in eine Papierakte übernommen. Diese Daten werden nach Ablauf der Akten-Aufbewahrungsfrist, die im Jahr nach Abschluss der Sachbearbeitung beginnt, gelöscht. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.

9. Profiling

Wir verzichten bei der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.