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Zulassungsbehörde

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Ökokonto

Leistungsbeschreibung

Für die Einrichtung eines Ökokontos benötigt man eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde.

Mehr Informationen
Sie möchten gern wissen, was ein Ökokonto ist oder gern selbst ein Ökokonto anlegen?

Der Fachdienst Naturschutz bietet dazu einen Vortrag an, der von der Rechtslage bis zu praktischen Fragen der Nutzung und Vermarktung von Ökopunkten alles Wesentliche erörtert. Der Vortrag wendet sich gleichermaßen an Bürger, Gemeinden, Firmen und Vereine.

Vortrag Ökokonto (Deckblatt)

Für einen Termin setzen Sie sich bitte mit Herrn Rudolph, Tel. 04541-888477 oder rudolph@kreis-rz.de in Verbindung.

Rechtsgrundlage