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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Adressänderung mit Kennzeichenwechsel

Welche Unterlagen werden benötigt?

Jede Änderung der Halterdaten (z.B. Namens- oder Adressänderungen) des Fahrzeughalters sind der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge unverzüglich anzuzeigen.

Bei Adressänderungen mit Kennzeichenwechsel:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
  • Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • ggf. die amtlichen Kennzeichen
  • Kopie des gültigen und geänderten Personalausweises (beidseitig) oder Kopie des gültigen Reisepasses
  • bei Fahrzeugen über 3,5t zul. Gesamtgewicht: ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
  • bei Firmen: die geänderte Gewerbeanmeldung und ggf. den geänderten Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Vereinen: den geänderten Auszug aus dem Vereinsregister

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Zulassungsbehörde.

Was sollte ich noch wissen?

Jede Änderung der Halterdaten (z.B. Namens- oder Adressänderungen) des Fahrzeughalters sind der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge unverzüglich anzuzeigen.

Änderungen der Halterdaten können auch auf dem Postweg durchgeführt werden.
In diesem Fall reicht es aus, wenn Sie anstatt der original Ausweisdokumente eine gut lesbare beidseitige Fotokopie des gültigen und geänderten Personalausweises oder des Reisepasses mit geänderter Meldebestätigung übersenden.