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Straßenverkehrsbehörde

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Sozialhilfe beantragen

Nr. 99107009017000

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts ausreichen, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Leistungen  der Grundsicherung im Alter und  Erwerbsminderung können in Anspruch nehmen:

  • Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren.
  • Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren + x Monate. Für die Personen der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1967 gilt hinsichtlich des Erreichens der Altersgrenze eine gesetzliche Stufenregelung.
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Sie können den Antrag auf Leistungen der Grundsicherung auch stellen, wenn Sie in einem Heim (stationäre Einrichtung) leben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis,
  • Unterlagen über Ihre derzeitigen Einkünfte (zum Beispiel Bescheid über eine Rentenzahlung, Gehaltsnachweis, Unterhaltszahlungen) und Ihr Vermögen (zum Beispiel Sparverträge).

Ansprechpartner für stationäre Pflege:


     
Herr A. Bachert
Fachdienst Soziale Leistungen
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

Telefon:
04541 888-353

Fax:
04541 888-150

E-Mail:

Raum:
15

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Vorprüfung der eingereichten Anträge für Heimbewohner/innen von
Alten- und Pflegeheimen:

Anfangsbuchstabe des Familiennamens: A - C




   

Herr C. Benett
Fachdienst Soziale Leistungen
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

Telefon:
04541 888-339

Fax:
04541 888-150

E-Mail:

Raum:
38

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Vorprüfung der eingereichten Anträge für Heimbewohner/innen von
Alten- und Pflegeheimen:

Anfangsbuchstabe des Familiennamens: D-F




  

 
Frau Rißmann
Fachdienst Soziale Leistungen
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

Telefon:
04541 888-634

Fax:
04541 888-150

E-Mail:

Raum:
7

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Vorprüfung der eingereichten Anträge für Heimbewohner/innen von
Alten- und Pflegeheimen:

Anfangsbuchstabe des Familiennamens: I-K




Frau J. Möller
Fachdienst Soziale Leistungen
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

Telefon:
04541 888-340

Fax:
04541 888-306

E-Mail:

Raum:
14

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Vorprüfung der eingereichten Anträge für Heimbewohner/innen von
Alten- und Pflegeheimen:

Anfangsbuchstabe des Familiennamens: L




Frau Winkel
Fachdienst Soziale Leistungen
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

Telefon:
04541 888-520

Fax:
04541 888-306

E-Mail:

Raum:
40

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Vorprüfung der eingereichten Anträge für Heimbewohner/innen von
Alten- und Pflegeheimen:

Anfangsbuchstabe des Familiennamens: M - Q




Frau N. Eggert
Fachdienst Soziale Leistungen
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

Telefon:
04541 888-351

Fax:
04541 888-306

E-Mail:

Raum:
40

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Herr Kahts
Fachdienst Soziale Leistungen
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

Telefon:
04541 888-346

Fax:
04541 888-150

E-Mail:

Raum:
6

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Pflegesatzangelegenheiten und Pflegesatzvereinbarungen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Für Pflegesatzverhandlungen den ausgefüllten "Gemeinsamen Erhebungsbogen für stationäre Pflegeeinrichtungen
in Schleswig-Holstein" und den "Berechnungsbogen für gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen
(§ 82 SGB XI, § 10 LPflegeG) mit zusätzlicher Anlage 3 a PBV




Frau Horstmann
Fachdienst Soziale Leistungen
Barlachstr. 2
23909 Ratzeburg

Telefon:
04541 888-483

Fax:
04541 888-150

E-Mail:

Raum:
8

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Frau Meins-Biebow
Fachdienst Soziale Leistungen
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

Telefon:
04541 888-519

Fax:
04541 888-150

E-Mail:

Raum:
8

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Frau Tillmann
Fachdienst Soziale Leistungen
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

Telefon:
04541 888-407

Fax:
04541 888-150

E-Mail:

Raum:
10

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Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
  • Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen.
  • Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

Rechtsgrundlage

§§ 41- 46 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

Was sollte ich noch wissen?

Unterhaltsansprüche, die Sie gegenüber Ihren Kindern und Eltern haben, bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.

Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Rentenversicherung.

Online-Dienste

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