Verlängerung der Klasse 2 (neu: Klasse C/CE)
Fahrerlaubnisse der alten Klasse 2 sind bis zum 50. Lebensjahr befristet. Somit dürfen Inhaber/innen dieser Klasse ab dem 50. Lebensjahr nur noch dann Fahrzeuge dieser Klasse führen, wenn die Fahrerlaubnis verlängert wurde. Die Verlängerung erfolgt jeweils für 5 Jahre.
Dies gilt auch für Fahrzeugkombinationen, die unter die sogenannte Klasse "CE 79" fallen.
Wir empfehlen, die Verlängerung der Fahrerlaubnis rechtzeitig zu beantragen (ca. 3 Monate vor dem 50. Geburtstag bzw. dem Ablauf der Gültigkeit).
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- 1 Paßbild
- Augenärztliches Gutachten
- Hausärztliches Gutachten
- Gebühr: 39,50 €
Antragsvordruck zum Download:
Falls Sie unseren Formularservice nutzen, bringen Sie den Antrag bitte ausgefüllt mit.
- PDF-Datei: PDF, 761 kB) (