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Verlängerung der Klasse 2  (neu: Klasse C/CE)


Fahrerlaubnisse der alten Klasse 2 sind bis zum 50. Lebensjahr befristet. Somit dürfen Inhaber/innen dieser Klasse ab dem 50. Lebensjahr nur noch dann Fahrzeuge dieser Klasse führen, wenn die Fahrerlaubnis verlängert wurde. Die Verlängerung erfolgt jeweils für 5 Jahre.

Dies gilt auch für Fahrzeugkombinationen, die unter die sogenannte Klasse "CE 79" fallen.

Wir empfehlen, die Verlängerung der Fahrerlaubnis rechtzeitig zu beantragen (ca. 3 Monate vor dem 50. Geburtstag bzw. dem Ablauf der Gültigkeit).

 Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • 1 Paßbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Hausärztliches Gutachten
  • Gebühr: 39,50 €

 

 Antragsvordruck zum Download:


Falls Sie unseren Formularservice nutzen, bringen Sie den Antrag bitte ausgefüllt mit.