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Datum: 04.02.2021

Allgemeine Hinweise:

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung 01/2020 zum Schutz gegen die Geflügelpest (siehe unten) ist weiterhin in Kraft.

Im Kreisgebiet sowie in den umliegenden Kreisen werden nach wie vor Wildvögel tot aufgefunden, die mit dem Geflügelpesterreger (Subtypen HPAI H5N8 und H5N5) infiziert sind.

Die Aufhebung der oben genannten Allgemeinverfügung wird zur gegebenen Zeit bekannt gemacht.