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Vogelgrippe

Nr. 99110043095000

Leistungsbeschreibung

Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Der offizielle Name lautet daher "Geflügelpest".

Es gibt verschiedene Typen dieser Erkrankung, die für Tiere unterschiedlich krankmachend sind. In Schleswig-Holstein finden ganzjährig und über das Land verteilt Monitoringuntersuchungen bei Hausgeflügel sowie Wildvögeln statt.

Bei bestimmten Virenypen der Geflügelpest ist die Übertragung auf den Menschen im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.

Aktuelles finden Sie hier: Vogelgrippe im Kreis Herzogtum Lauenburg

Hinweis: Unabhängig vom Auftreten dieser Tierseuche sind u.a. Geflügelhaltungen gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) vom Tierhalter dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
(Auszug § 26 ViehVerkV: Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen...).

Meldeformular - siehe Dokumente

Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)