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Findbuch Lanschaftskollegium(Abt. 9)
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Am  7. Dezember 1872  wurde ein Ausführunsgesetz (Offizielles Wochenblatt Nr. 76/1872) zum Rezess vom 19. Juni 1872 erlassen,
indem die vertragliche Regelung über das Domanialvermögen festgehalten worden war. Das Gesetz beinhaltet die Übertragung der
Verwaltung des Domanialvermögens und der aus demselben zu unterhaltenden Landesanstalten auf den Landeskommunalverband.
So wurde der Lauenburgische Landeskommunalverband, als dessen Vertreterin die Ritter-und Landschaft fungierte, gegrüdet. Die laufende
Verwaltung wurde zunächt vom Landatskollegium, das später den Namen Landschaftskollegium erhielt, durchgeführt. Diesem Kollegium
gehörten drei Vertreter der landständischen Güter und jeweils ein Vertreter der Städte und des bäuerlichen Grundbestzes an.
Ebenso wurde aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1872 in Bezug auf die anderweitige Einrichtung der Staatsverwaltungsbehörden
ab 1. Januar 1873 ein Beamter mit der Bezeichnung "Landrat des Herzogtums Lauenburg" anstelle der bisherigen
Rgierungsbehörde eingesetzt.

Als am 23. Juni 1876 das Gesetz betreffend die Vereinigung des Herzogtums Lauenburg mit der preußischen Monarchie
beschlossen wurde, war klar, dass das ehemalige Herzogtum als "Kreis Herzogtum Lauenburg" in die Provinz Schleswig-Holstein
eingeliedert wurde. Lauenburg erhielt einen Sitz im Abgeordnetenhaus und das Ministerium für Lauenburg wurde aufgelöst.
Der Lauenburgische Landeskommunalverband wurde auch weiter durch die Ritter- und Landschaft vertreten, dessen Verwaltung
in den Händen des Erblandmarschalls und des Landschaftskollegiums lag.

Erst infolge der Einführung der Kreisordnung am 24. August 1882 wurde der Landrat Leiter des Landeskommunalverbandes
und zugleich der Staatsaufsicht. Ritter- und Landschaft wurden am 1. Oktober 1882 von Kreistag und Kreisausschuss abgelöst, 
wodurch auch die Tätigkeit des Landschaftskollegiums ein Ende fand.

Der Bestand umfasst nach der Verzeichnung 724 Aktenbände, die vor allem die Bereiche der Domanial- und
Wegeangelegenheiten und der Meierstellen abdecken.

Inhalt

Dienststellenverwaltung

Hoheitsangelegenheiten, Domänen

Meiersachen

Erbzins, Steuern, Finanzen, Kassenwesen

Stiftungen, Statistik, Militär, Feuerlöschwesen, Post

Chaussee- und Wegebau

Landwesen und -bau, Freiweiden, Wasserbau, Moore

Forsten, Schulen, Kirchen

06.05.2015