Inhalt

Findbuch Regierung Ratzeburg (Abt. 1)
Zum Bestand und Inhalt

Zum Bestand

Als oberste Behörde im Herzogtum Lauenburg unterstand die Lauenburgische Regierung zunächst als Zentralbehörde den Herzögen des Landes. Später wird sie als Mittelbehörde den Zentralbehörden in Hannover untergeordnet, ab 1816 denen in Kopenhagen und ab 1865 denen in Berlin. Im Landesrezess von 1702 wird ihr Fortbestand gemeinsam mit den beiden anderen Kollegien - Hofgericht und Konsistorium - bestätigt. Durch Gesetz vom 7. Dezember 1872 wird die Regierung mit Wirkung zum 1. Januar 1873 aufgehoben.

Die Aufgaben der Regierung umfassten bis 1851 die Gerichtssachen in 1. Instanz für Kanzleiansässige, in Strafsachen für Amtsangehörige und als Appelationsinstanz für die herrschaftlichen Niedergerichte. Auch nach Einschränkung der Kammersachen nach 1702 bleibt die Regierung bis 1851 überwiegend Verwaltungs- und Justizbehörde.

Seit 1702 setzte sich die Regierung aus einem Landdrosten als Präsident und 2 Regierungsräten zusammen.

Aufgrund des Gesetzes zur Übertragung des Domanialvermögens auf den Landeskommunalverband vom 7. Dezember 1872 wurden dieser neu geschaffenen Institution die entsprechenden Akten überlassen.

Das Kreisarchiv verwahrt über 1.000 Aktenbände zu Domänen-, Wege- und Forstangelegenheiten, mit zeitlichem Schwerpunkt zwischen dem 17. und 19. Jahrhundert. Der übrige und zudem größere Teil der Überlieferung der Regierung Ratzeburg liegt im Landesarchiv Schleswig.

Inhalt

Regierung, Ämter
Chausseeverwaltung

Landwegeverwaltung
Eisenbahnen
Erbzins

Wasserbau, Schleusen, Stecknitzfahrt
Moore, Ratzeburger See
Landbau
Landwirtschaft, Verkoppelung
Medizinalia

Domänenverwaltung (allgemein, einzelne Domänen)
Domänenverwaltung (Mühlen, einzelne Grundstücke)
Forstverwaltung (Forstpersonal u.a.)
Forstverwaltung (Holzwirtschaft u.a.)
Naturaldienste
Post, Privilegien

Kassensachen
Zölle

Gewerbe
Meiersachen
Geistliche Verwaltung, Schulwesen

12.11.2013