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Findbuch Bau- und Siedlungsamt
Zum Archivbestand und Inhalt

Zum Archivbestand

Die Akten des Bau- und Siedlungsamtes setzen sich aus den drei Abteilngen Kultur-, Wohnungs- und Tiefbau zusammen. Insgesamt umfasst der Aktenbestand 293 Bände mit einem zeitlichen Schwerpunkt von ca. 1910 bis 1960.

Der Kulturbau umfasst vor allem Maßnahmen zur Regulierung der Wasserwirtschaft, einem Bereich, dem durch die starke landwirtschaftliche Prägung der lauenburgischen Region keine unerhebliche Bedeutung zukommt. Schon im Jahr 1857 betrieb der Landwirtschaftliche Verein für das Herzogtum Lauenburg das Zustandekommen einer Wasserlösungsordnung, die eine Verbesserung der Dränageverhältnisse verfolgte. Seit dem 1. April 1879 gab es das Preußische Gesetz zur Bildung von Wassergenossenschaften, die für eine wirkungsvollere Be- und Entwässerung eintreten sollten und denen außerdem die Unterhaltung von Gewässern oblag. Die ersten lauenburgischen Wassergenossenschaften kamen allerdings erst 1915 zustande, um in der Zeit des Ersten Weltkrieges eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Erträge zu erreichen.
Am 13. Juni 1916 erließ der Kreisausschuss eine Schauordnung, nach der vier Wasserschauämter gebildet wurden, deren Zahl aber gemäß eines Beschlusses des Kreisausschusses vom 21. Juli 1912 auf 12 erhöht wurde. Ihre Zuständigkeit erstreckte sich auf die Wasserläufe 2. und 3. Ordnung.
Einen anderen Teilbereich des Kulturbauamtes übernahm das durch Beschluss des Kreisausschusses vom 3. August 1920 geschaffene Kreiswiesenbauamt, das sich vor allem um durchzuführende Meliorationen kümmerte.
Im Zuge der Vereinheitlichung auf Reichsebene regelte das Gesetz vom 10. Februar 1937 die Bildung von Wasser- und Bodenverbänden, in denen die bis dahin noch bestehenden 15 Bodenverbesserungs- und 3 Wassergenossenschaften aufgingen.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde durch umfangreiche Meliorationen eine erhebliche Steigerung der landwirtschaftlichen Erträge erreicht.

Am 10. Februar 1879 wurde die "Baupolizeiordnung für die Städte der Provinz Schleswig-Holstein" im Kreis Herzogtum Lauenburg eingeführt, ergänzt bzw. ersetzt durch die seit dem 1. Februar 1894 gültige "Bauordnung für die kleineren Städte und Flecken des Regierungsbezirks Schleswig". Eine Regelung für das platte Land stellte die entsprechende Bauordnung vom 19. Juli 1894 dar.  
Außerdem hatten für den Wohnungsbau folgende ehemals preußische Bauordnungen bis 1950 in überarbeiteter Form Bestand: "Einheitsbauordnung für die Städte und Landgemeinden mit stadtartiger Entwicklung" und "Einheitsbauordnung für das platte Land". Hinzu kamen zahlreiche weitere Bauordnugen, die nach 1945 ebenso von Bestimmungen der Militärregierung ergänzt wurden.
Vorrang hatte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges der Wiederaufbau der Städte und die Schaffung von Ersatzwohnraum, bedingt durch die große Anzahl von Flüchtlingen.
Am 1. August 1950 löste eine neue Landesbauordnung die obengenannten Bauordnungen ab, die in den späteren Jahren veränderte Fassungen erhielt.

Die Erhaltung von Wegen und Straßen als auch Verkehrsplanungen dokumentieren die hiesigen Unterlagen im Bereich Tiefbau.

Inhalt

Kulturbau
Kulturbau und Meliorationen, Wiesenbau,
Dränierung, Regulierung von Wasserläufen

Wasserschauämter, Bodenverbesserungs- und Wassergenossenschaften

Ab- und Grundwasserregulierungen
Wasserstreitsachen
Verpachtung von Parzellen und Berechtigungen

Arbeitsbeschaffung und Arbeitsdienst

Wohnungsbau
Wohnungsamt
Kriegsschäden

Kleinsiedlungen

Bauvorhaben und BebauungsläneFörderung von Baumaßnahmen

Wohnraumbewirtschaftung

Tief- und Hochbau
Tiefbau
Gebäudeinventare und -pläne

23.05.2013