Inhalt

Findbuch der Lauenburgischen Ritter- und Landschaft (Abt. 10)
Urkunden

Der Bestand umfasst 85 Urkunden in der Zeit von 1573 bis 1865.

Abt. 10 Nr. 1
Lauenburg, 06.10.1573

Herzog Franz der Ältere (I.) von Sachsen-Lauenburg schließt mit der Ritter- und Landschaft und den Städten folgenden Vertrag:
Der Lüneburger Vertrag vom 17. November 1571, in dem Franz der Ältere die Regierung an seinen Sohn Magnus abgetreten hatte, wird unter Zustimmung der drei übrigen Söhne Heinrich, Franz und Moritz wieder aufgehoben, da Magnus seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei. Herzog Franz der Ältere übernimmt selbst wieder die Regierung, sichert den Ständen eine Reihe von Reformen zu und willigt in eine finanzielle Kontrolle durch vier Bevollmächtigte der Ritterschaft ein.

Papierurkunde mit Unterschriften und aufgedrückten Papiersiegeln:
Herzog Franz der Ältere (I.)
Herzog Heinrich, Erzbischof von Bremen
Aufgedrückte Papiersiegel, ohne Unterschrift:
Joachim von Bülow, Landmarschall
Joachim von Schack zu Hasenthal
Barthold von Lützow
Jürgen von der Lieth
Hans von Daldorf


Abt. 10 Nr. 2
Lauenburg, 16.01.1577

Landtagsabschied
, der zu folgenden Punkten Regelungen trifft:
-Ausschreibung einer Türkensteuer
-Einsetzen einer Kommission zur Beilegung von Differenzen wegen der Restanten von Reichsumlagen und zur Einführung einer Fräuleinsteuer
-Erhebung einer Biersteuer
-Reformierung des Hofgerichts: Besetzung mit drei gelehrten Räten und drei Adeligen, Tagung montags nach Quasimodogeniti und nach Michaelis, Recht der Parteien auf Aktenversendung auf eigene Kosten, dem Herzog wird jeder Eingriff in anhängige Rechtssachen untersagt
-Verpflichtung des Adels zum Rossdienst
-Feststellen und Berichtigen von Landesgrenzen

Papierurkunde mit Unterschriften und aufgedrückten Papiersiegeln:
Herzog Franz I.
Joachim von Bülow
Detlef von Schack
Lüder von Lützow
Otto von Schack


Abt. 10 Nr. 3
Artlenburg, 29.07.1579

Vertrag
zwischen Herzog Franz dem Älteren und den lauenburgischen Ständen auf Vermittlung der Kurfürstlich Sächsischen Gesandten Wolf von Bosse und Heinrich von Bila:
Herzog Franz der Ältere erhält das Recht, als Landesherr die Regierung zu führen. Streitigkeiten mit Herzog Franz dem Jüngeren sollen durch den Kaiser und den Kurfürsten von Sachsen beigelegt werden, währenddessen der Besitz von Ratzeburg und Neuhaus durch Herzog Franz den Jüngeren nicht gestört werden soll. Die Auseinandersetzung zwischen Herzog Franz dem Jüngeren und Herzog Magnus werden mangels gütlicher Einigung auf den Rechtsweg verwiesen.

Papierurkunde. Unterschriften und Siegel:
Herzog Franz I.
Herzog Heinrich
Wolf von Bosse
Heinrich von Bila
Joachim von Bülow
Bartold von Perkentin
Detlef von Schack


Abt. 10 Nr. 4
Scharnebek, 07.09.1583

Vorwürfe an Herzog Franz den Jüngeren (II.).
Kanzler Hieronymus Schulze macht Herzog Franz dem Jüngeren eine Reihe von ernsten Vorwürfen.

Papierurkunde. Unterschrieben mit dem Wortlaut:
Dies ist die Kopie des Briefes an meinen herzlieben Bruder. Ursula, Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg


Abt. 10 Nr. 5
Prag, 11.09.1584

Kaiser Rudolf
lädt zur Streitbeschwichtigung ein.
Kaiser Rudolf lädt Vertreter der Ritter- und Landschaft wegen Streitigkeiten zwischen den herzoglichen Brüdern mit der Landesregierung zum 2. Januar 1585 auf den kaiserlichen Hof vor.

Papierurkunde. Unterschriften und Papiersiegel:
Kaiser Rudolf 
S. Vieheuser
A. Erstenberger


Abt. 10 Nr. 6
Mölln, 13. 10.1584

Nachweis der Türkensteuer.
Hans Drews weist die im Jahr 1584 von der Ritter- und Landschaft bewilligten und von ihm im Beisein Otto von Wackerbarths und Hans von Daldorfs eingenommenen Beträge der Türkensteuer nach.

Dünnes Papierheft.


Abt. 10 Nr. 7
Prag, 31.01.1585

Der Kaiser erlässt folgenden Bescheid zum lauenburgischen Streit:
Da Herzog Magnus als der Älteste nicht selbst und auch kein von ihm Bevollmächtigter erschienen ist und zudem die Auseinandersetzung zwischen den Herzögen Franz dem Jüngeren und Moritz bislang nicht beigelegt werden konnte, so wird Herzog Franz der Jüngere als Zweitgeborener zunächst die Landesregierung übernehmen, bis eine Lösung bezüglich der aktuellen Streitigkeiten gefunden ist.
Die Ansprüche der übrigen Brüder sollen nach genauer Prüfung durch kaiserliche Kommissare - später durch den Kaiser - entgültig geregelt werden. „Was aber die begehrte Quote am Fürstentum anbetrifft, so ist das Fürstentum dermaßen gering und dazu so hoch beschwert, daß es keine Teilung nach quota, vielweniger zween oder mehr Regenten erdulden mag“, wobei der Kaiser erwartet, dass die Brüder selbst auf einer solchen Lösung nicht beharren mögen. Die endgültige Entscheidung dazu wird ebenfalls verschoben.

Papierurkunde mit schwarzgelber Seidenschnur geheftet, deren Enden durch aufgedrücktes kaiserliches Siegel auf der Urkunde selbst befestigt sind.
Unterschriften:
S. Viehäuser
A. Erstenberger


Abt. 10 Nr. 8
Prag, 31.
01.1585

Kaiser Rudolf fordert die Anerkennung von Herzog Franz als Regenten.
Kaiser Rudolf gebietet unter Bezugnahme auf „Abschied und Provision vom selben Tage“ (Urk. Nr. 7) „den Landständen, Ritterschaft, Städten, auch Amts-, Befehls- und Dienstleuten, samt gemeiniglich allen Einwohnern und Untertanen des Fürstentums Lauenburg, dass sie den Herzog Franz zum Regenten und Administrator des Fürstentums Lauenburg annehmen und anerkennen, ehren, ihm anstatt des Kaisers die gebührliche Pflicht und Huldigung und sonst gemeiniglich in allen andern Dingen schuldigen Gehorsam leisten, auch alles das thun und erzeigen sollten, was getreue Landstände, Lehen-Amt-Leute und Unterthanen einem regierenden Herrn von rechts- und gewohnheitswegen zu thun und zu leisten schuldig und verbunden wären“.

Papierurkunde mit aufgedrücktem kaiserlichen Papiersiegel. Unterschriften:
Kaiser Rudolf
S. Vieheuser
A. Erstenberger


Abt. 10 Nr. 9
Lauenburg, 25.03.1585

Nach seiner Huldigung durch die Ritter- und Landschaft gemäß des kaiserlichen Befehls vom 31.01.1585 (Urk. Nr. 8) erlässt Herzog Franz der Jüngere einen Revers, in dem er folgende Punkte zusichert:
-Erlass einer Kirchen- und einer Hofgerichtsordnung
-gleiches Recht für alle Untertanen
-regelmäßige Sitzungen des Hofgerichts
-Zulassung von Appellationen an das Kammergericht
-Bestätigung aller Privilegien und Lehnsbriefe
-Anerkennung auch der zu seinen ungunsten ausfallenden Gerichtsentscheidungen
-Abhaltung der Landtage an „öffentlichen und gewöhnlichen Orten“
-Gehorsam gegen kaiserliche Abschiede und Patente

Papierurkunde mit schwarzgelber Seidenschnur geheftet. Unterschriften und Siegel:
Herzog Franz I.
Caliytus Schein
Wilhelmus Moller
Wolf Schleffer
Jürgen Elers


Abt. 10 Nr. 10
Ratzeburg, 08.10.1585

Herzog Franz der Jüngere
versichert im Gegenzug zur Erhebung einer Kontribution die Wahrung der Rechte der Ritter- und Landschaft.
In einem weiteren Revers nimmt Herzog Franz der Jüngere von der Ritter- und Landschaft die auf dem Landtag bewilligte vierjährige Kontribution und Hilfe an und versichert dafür die alten Freiheiten und Gerechtigkeiten der Ritter- und Landschaft zu schützen als auch die Stände beim Kaiser zu vertreten.

Papierurkunde.Unterschrift und Papiersiegel:
Herzog Franz II.


Abt. 10 Nr. 11
Lauenburg, 16.12.1585

Ritter-und Landschaft schließen folgende Vereinbarungen und nennen sich fortan Union der Ritter- und Landschaft:
- Mit allen Kräften dahin zu streben, dass das Fürstentum immer nur einen regierenden Erb-Landesherrn behalten und bekommen möge
-Keinem Landesherrn wird gehuldigt, bevor dieser nicht die Privilegien, Immunitäten und Rechte der Ritter- und Landschaft bestätigt hat
-Für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Landesherrn und den Mitgliedern der Ritter- und Landschaft vier sog. Älteste zu wählen, welche bei der Verweigerung von Rechtsansprüchen die Angelegenheit beim kaiserlichen Kammergericht, Kurfürsten und Fürsten vorbringen werden
-Wer sich dieser Vereinbarung widersetzt soll als unredlich und ehrlos aus der Union ausgeschlossen werden
Zu Ältesten werden gewählt: Barthold von Perkentin zu Groß Zecher, Kanzler Hieronymus, Schulze zu Marschacht, Hans von Daldorf zu Wotersen und Landmarschall Fritz von Bülow zu Gudow.

Zwei Bogen Pergament mit dicker schwarzgoldener Schnur geheftet.
Unterschrieben und besiegelt:
Ursprünglich von Herzog Franz II. und 36 Mitgliedern der Ritter- und Landschaft. Die Namen sind bei Duve (S. 429) nach einer beglaubigten Abschrift richtig angegeben. Die 37 angehängten Siegel in Siegellack aus Wachs sind alle durch dieselbe Schnur miteinander verbunden, mit der die Bögen geheftet sind. Bruchstücke sind noch von allen 37 Siegeln vorhanden.
Anschließend an die 37 Unterschriften befinden sich 42 weitere Unterschriften, aus denen hervorgeht, dass die Union bis zum Jahr 1858 von jedem neuen Besitzer eines adeligen Gutes, der nicht durch Erbgang zu seinem Besitz gekommen war, somit anerkannt wurde.

Abt. 10 Nr. 12
06.01.1586

Anerkennung der Union durch die Städte
.
Bürgermeister und Rat der Städte Lauenburg und Ratzeburg erkennen die Union vom 16. Dezember 1585 in allen Punkten für sie verbindlich an „als ob es von Worten zu Worten hierin spezifiziert und ausgedrückt würde“.

Papierurkunde Papiersiegel der Städte Lauenburg und Ratzeburg


Abt. 10 Nr.13
11.01.1586

Bestätigung der Union durch Herzog Franz II.

Herzog Franz bestätigt in einem offenen Brief für sich und seine Nachkommen die Union und macht es sogar darüber hinaus der Ritter- und Landschaft zur Pflicht, keiner Regierung zuzustimmen, die nicht zuvor – so wie er es getan habe - diese seine Verordnung als auch die Einigungsverträge der Ritter- und Landschaft zu bestätigen und zuzustimmen.

Papierurkunde mit schwarzgoldener Seidenschur geheftet.
Unterschrift und Siegel:
Aufgedrücktes Papiersiegel von Herzog Franz II. Seiner Unterschrift hat der Herzog selber hinzugefügt: „Hiezu gebe Gott Glück und Heil.“


Abt. 10 Nr. 14
11.01.1586

Diese Urkunde stimmt wortwörtlich mit Urkunde Nr. 13 überein.

Pergamentblatt
Unterschrift und angehängtes Wachssiegel an dicker schwarzgoldener Seidenschnur:
Herzog Franz II.


Abt. 10 Nr. 15
Prag, 14.04.1586

Vorkehrungen Kaiser Rudolfs II. gegen einen Überfall von Herzog Magnus.
Kaiser Rudolf II. teilt den niedersächsischen Ständen mit, dass er Herzog Franz ermahnt habe, während seiner Abwesenheit außer Landes in fremden Kriegsdiensten die Regierung so zu bestellen, dass dem Land kein Schaden zugefügt werde. Außerdem habe er Vorkehrungen gegen einen Überfall durch Herzog Magnus getroffen, zu welchem Zweck sich die Stände bereit halten sollten.

Papierurkunde.Unterschriften und Siegel:
Kaiser Rudolf II.
S. Vieheuser
A. Erstenberger


Abt. 10 Nr. 16
Ratzeburg, 01.06.1586

Gründe für den Abschluss der Union.
Bericht des Kanzlers Hieronymus Schulz über die Gründe, welche die Ritter- und Landschaft zum Abschluss der Union bewogen haben und Erklärung von Herzog Franz, dass dieser Bericht wahrheitsgetreu sei.

Pergamenturkunde. Unterschriften und sieben Siegel an schwarzgoldener Schnur:
Statthalter
Landmarschall
Landrat Barthold von Perkentin auf Zecher
Landrat Barthold vonnLützow auf Dutzow und Seedorf
Landrat Hans von Daldorf auf Wotersen
Landrat Otto von Lützow auf Thurow


Abt. 10 Nr. 17
Ratzeburg, 12.06.1593

Landtagsabschied
:
-Festsetzung einer neuen Steuerordnung, Rossdienst, Willegeld (vom Holz), Korn- oder Städteschatz (vom Adel und den Städten), Hufenschatz (der Bauern, Käthner, Handwerker etc.) und Zollerhebungen
-Wahl von Deputierten der Ritterschaft: Fritz von Bülow (Landmarschall), Barthold von Lützow, Otto von Lützow, Vollrat von Scharffenberg
-Wahl von Einnehmern: Otto von Wackerbarth zu Kogel, Hans von Daldorf zu Wotersen, Franz von Schack zu Hasenthal, Hartig von Wackerbarth zu Kogel

Papierurkunde. Unterschriften und aufgedrückte Papiersiegel:
Herzog Franz II.
Barthold von Lützow
Otto von Wackerbarth
Hans von Daldorf
Hartig von Wackerbarth
Otto von Schack
Fritz Trebbow, von Baltzer von Uffeln bevollmächtigt
Stadt Ratzeburg


Abt. 10 Nr. 18
Lauenburg, 12.08.1595

Stellungnahme von Herzog Franz zu Streitigkeiten mit Lübeck.
Herzog Franz bezieht Stellung zu seinen Auseinandersetzungen mit Lübeck, welche die Ritter- und Landschaft am letzten Landtag in Büchen zur Sprache gebracht hatte. In seinem Schreiben (nur) an die Ritterschaft fordert der Herzog, die Beschwerden, die ihm zur Last gelegt werden, zu konkretisieren und hält einen Brief des Lübecker Rates diesbezüglich an die lauenburgischen Stände für „hämisch und unerfindlich“.

Papierurkunde. Unterschrift:
Herzog Franz II. 


Abt. 10 Nr. 19
Trittau, 02.06.1596

Erhebung der Türkensteuer im Amt Tremsbüttel.
Claus von der Wisch, Amtmann des Amtes Tremsbüttel und im Dienst des Erzbischofs Johann Friedrich von Bremen, befragt seinen Schwager Barthold von Lützow zu Seedorf nach den Erträgen von jedem Pflug in den vergangenen zwei Jahren, wie und wo sie erhoben wurden, da der Erzbischof von Bremen befohlen hätte, die Türkensteuer im ganzen Land Sachsen gleichmäßig zu verteilen, so auch im Amt Tremsbütttel.

Papierurkunde. Unterschrift und Papiersiegel auf dem Umschlag:
Claus von der Wisch


Abt. 10 Nr. 20
Lauenburg, 11.04.1598

Verschieben eines Landtages.
Herzog Franz hebt einen Landtag mit Zustimmung der Ritterschaft wegen zu geringer Beteiligung wieder auf und verkündet eine neuerliche Einberufung für den 22. Mai 1598. Vorgesehen ist eine Einigung über die geplante Landschätzung, Reichs- und Kriegshilfen.

Papierurkunde.Unterschriften und Siegel:
Herzog Franz II.
Hans von Daldorf
Ludolf von Perkentin
Lorenz von Schack
Fritz von Trebbow
Gewert von Wittorf
Hartwig von Schack
Franz Heinrich von der Kettenburg
Heinrich Schulze
Friedrich Aepinus
Hans von Bülow


Abt. 10 Nr. 21
Lauenburg, 20.05.1598

Wiederholtes Verschieben eines Landtages.
Herzog Franz beschwert sich bei Otto von Wackerbarth zu Kogel über die wiederholte Bitte eines Teils der Ritterschaft, den Landtag nochmals zu verschieben, mit der Begründung, dass der Landtag nicht an einem öffentlichen Ort abgehalten werde und die Stände nicht genügend Zeit im Voraus gehabt hätten. Herzog Franz hält die Gründe der Stände für nicht stichhaltig und droht bei Nichtzustandekommen der Versammlung auch ohne Zustimmung der Ritter- und Landschaft über die Reichssteuer zu entscheiden gemäß den Grundsätzen des Reichstagsabschiedes.

Papierurkunde.Unterschrift und aufgedrücktes Papiersiegel:
Herzog Franz II.


Abt. 10 Nr. 22
Lauenburg, 24.05.1598

Herzog Franz erlässt Landtagsabschied zur Steuererhebung.
Herzog Franz erlässt einen einseitigen Landtagsabschied aufgrund der erneuten Verweigerung der Ritterschaft bezüglich der Einziehung von Kontributionen. Er legitimiert seine Handlungsweise mit der im Römischen Reich gebräuchlichen - der obrigkeitsherrlichen - Berechtigung. Für eine notwendige Grundlage habe die Ritterschaft binnen drei Wochen eine genaue Aufstellung über Hab und Gut anzufertigen, was wiederum auch für alle Bürger, Bauern, die drei fürstlichen Ämter und die beiden Städte gelte.
Pertinenzien des Herzogtums und insbesondere das Land Hadeln seien bei dieser Aufstellung nicht miteinzubeziehen.

Papierurkunde, mit schwarzgelber Schnur geheftet. Unterschrift und Papiersiegel:
Herzog Franz II.


Abt. 10 Nr. 23
Lauenburg, 18.09.1601

Herzog Franz erlässt Landtagsabschied im Einvernehmen mit der Ritter- und Landschaft zu den Modalitäten der Steuererhebung:
- An Martini wird eine Kontributon in Höhe derjenigen aus dem Jahr 1600 fällig
-Herzog Franz legt die neue Türkenhilfe über 2.640 Reichstaler, die zu Michaelis in Leipzig fällig wird, vor, unter der Bedingung, dass sie ihm mit der an Martini fälligen Kontribution zurückerstattet wird. Wegen der Zahlung der auf Kulpin und Tremsbüttel lastenden Steuern soll der Rechtsweg beim Kaiserlichen Kammergericht beschritten werden. Auch soll auf eine kaiserliche Vermittlung hin Steinhorst entweder die auf dem Amt lastenden Steuern zahlen oder für den Fall, dass es sich an der Reichssteuer für Holstein beteiligt, möge der entsprechende Anteil des Fürstentums herabgesetzt werden.
-Verlorengegangene Pertinenzien sollen auf Kosten des Herzogs mit Hilfe der Ritter- und Landschaft nötigenfalls auf dem Klagewege wieder zurückgebracht werden.
-Das Hofgericht soll wieder ordnungsgemäß abgehalten werden, eine Hofgerichtsordnung aber erst dann veröffentlicht werden, wenn die Ritter- und Landschaft die Gelegenheit gefunden hat, sich damit auseinanderzusetzen.
-Die Gravamina der Ritterschaft sollen innerhalb von sechs Wochen von einer Kommission geprüft werden.

Papierurkunde. Unterschrift und Papiersiegel:
Herzog Franz II.
Hans von Daldorf
Gewert von Wittorf
Franz Heinrich cvon der Kettenburg
Hartwig von Bülow
Magnus von Lützow
Otto von Schack
Heinrich von Schack
Heinrich Schulze
Antonius Maier für Heinrich Rantzau
Stadt Ratzeburg


Abt. 10 Nr. 24
Lauenburg, 19.08.1602

Landtagsabschied
zu Steuererhebungen und Klagen.
-Bestimmungen über die Aufbringung einer neuen extraordinairen Reichssteuer über 2.646 Reichstaler.
-Vereinbarung über die Reichsrestanten und der sog. mecklenburgischen Schulden
-Absprachen mit dem Herzog über eine Abstellung der Gravamina, insbesondere der Erhebung des Willegeldes.
-Abmachungen über weitere Anstrengung eines Prozesses gegen die Inhaber der Pertinenzien beim Kaiserlichen Kammergericht.

Papierurkunde mit schwarzgelber Schnur geheftet. Unterschriften und aufgedrückte Papiersiegel:
Herzog Franz II.
Hans von Daldorf
Helmold von Schack
Franz Heinrich von der Kettenburg
Heinrich Schulze
Heinrich von Schack
Otto von Schack
Stadt Lauenburg
Carsten Claus und Jürgen Fein für die Stadt Ratzeburg


Abt. 10 Nr. 25
Lauenburg, 03.09.1603

Landtagsabschied
zur Umverteilung einer auf dem Reichstag zu Regensburg bewilligten vierjährigen Kontribution.
Diese Steuer soll zweimal im Jahr eingezogen werden und gleichmäßig auf alle Landesabgaben verteilt werden. Die Quoten werden im Einzelnen nicht festgesetzt. Ein möglicher Überschuss soll für die Tilgung der Mecklenburgischen Schulden und der inländischen Schuldenzinsen genutzt werden. Um Verzögerungen und Prozesse bei der Zahlung zu vermeiden, streckt der Herzog die fällige Summe vor. Auch das Land Hadeln soll für eine jährliche Abgabe bewegt werden.

Papierurkunde mit dünner weißer Schnur geheftet. Unterschriften und Siegel:
Herzog Franz II.
Hans von Daldorf
Franz Heinrich von der Kettenburg
Otto von Schack
Heinrich Schulze
Stadt Ratzeburg
Stadt Lauenburg


Abt. 10 Nr. 26
Lauenburg, 08.08.1604

Landtagsabschied
über eine Erhöhung der letzten Kontribution.
Der Landtagsabschied sieht eine Erhöhung der auf dem Landtag vom 3. September 1603 beschlossenen Kontribution, da die Ritter- und Landschaft bei der Rückzahlung der vom Herzog vorgestreckten Summe zu oft im Rückstand ist.
Der Herzog wiederholt sein Versprechen, das Land Hadeln zu einer gutwilligen Beitragsleistung zu bewegen und seinerseits nach eingehender Prüfung die Gravamina abzustellen.

Papierurkunde mit dünner schwarzer Schnur geheftet. Unterschriften und Siegel:
Herzog Franz II.
Hans von Daldorf
Franz Heinrich von der Kettenburg
Heinrich von Wackerbarth
Antonius Meier für Heinrich Rantzau
Heinrich Schulze
Magnus Rust und Fein für die Stadt Ratzeburg
Stadt Lauenburg


Abt. 10 Nr. 27
Ratzeburg, 01.06.1605

Landtagsabschied zur Erhöhung der Landessteuern.
Der Landtagsabschied führt zunächst aus, dass die im vergangenen Jahr ausgeschriebene Steuer nicht einmal zur Begleichung der Reichsrückstände, geschweige denn zur Abtragung der Mecklenburgischen und inländischen Schulden ausgereicht habe, zumal die Steuer von den fürstlichen Ämtern und den adeligen Gütern nicht vollständig bezahlt worden sei. Hinzu komme nun auch noch eine außerordentliche Reichssteuer, die auf dem Kreistag zu Halberstadt vor dem Hintergrund der Rebellion in Ungarn und der dadurch aufkommenden Türkengefahr beschlossen wurde. Vor diesem Hintergrund sei eine erneute Erhöhung der Landessteuern unter Verteilung auf alle zu besteuernden Gegenstände notwendig geworden.
Über die Einbeziehung des Landes Hadeln und des verpfändeten Gutes Kulpin in dieser Angelegenheit wird ein Prozess beim Reichskammergericht in Aussicht gestellt.
Der Herzog lehnt zudem die Übernahme des Rossdienstes der anheimgefallenen oder erkauften Lehen (Mustin, Schönberg und Kuddewörde) ab, da diesen abgängige Lehen (Abbendorf und Marschacht) gegenüberständen.

Papierurkunde. Unterschriften und Siegel:
Herzog Franz II.
Hans von Daldorf
Von Schack
Helmold von Schack
Heinrich von Wackerbarth
Franz von Bülow
Antonius Meier für Franz von Rantzau
Stadt Ratzeburg
Gregorius von Perkentin


Abt. 10 Nr. 28
Lauenburg, 18.09.1606

Landtagsabschied
über eine weitere Steuererhebung.
- Weil die im Jahre 1605 ausgeschriebene Steuer nicht zur Deckung der Ausgaben gereicht hat, dazu eine weitere außerordentliche Türkensteuer auf dem Kreistag zu Goslar beschlossen wurde, wird eine erneute Steuererhebung auf der Grundlage der Ausschreibung von 1605 erforderlich. Die Erwartung geht dahin, dass bei vollständiger Entrichtung der Steuern diese für die Ausgaben ausreichen werden. Zur Zahlungserleichterung für die Untertanen werden zwei statt einem Zahlungstermin angesetzt, bei gleichzeitiger Bekräftigung aller vorausgegangenen Abschiede.
- Über die Zahlung der rückständigen Steuern des Gutes Kulpin und des Landes Hadeln soll noch einmal eine gütliche Einigung versucht werden, andernfalls sollen der Graf von Oldenburg als Pfandbesitzer des Gutes Kulpin und das Land Hadeln durch Vermittlung des Kaiserlichen Hofgerichts bzw. des Reichskammergerichts zur Zahlung angehalten werden.
- Der Herzog veranlasst eine Untersuchung im Amt Tremsbüttel über das Ausbleiben der dortigen Accise trotz vieler Krüge.

Papierurkunde mit schwarzgelber Schnur geheftet. Unterschriften und Papiersiegel:
Herzog Franz II.
Hans von Bülow
Franz Heinrich von der Kettenburg
Joachim von Lützow
Gewert von Wittorf
Ulrich von Wackerbarth
Helmold von Schack
Otto von Schack
Thomas Meier für Franz von Rantzau
Stadt Lauenburg



Abt. 10 Nr. 29
Lauenburg, 04.05.1609

Landtagsabschied
zur Erhebung einer Reichssteuer, die Rückerstattung für fiskalische Ausgaben und die Verpfändung des Amtes Tremsbüttel.
- Der Kaiser bittet aufgrund der Unruhen in Ungarn, Österreich und Mähren um Vorschuss bis zum Zusammentritt des nächsten Reichstages, der bei der nächsten Reichssteuererhebung verrechnet werden soll.
- Der Herzog bittet um Rückerstattung von Kosten, die er zur Vermeidung von Prozessen vorgestreckt habe. In diesem Punkt fordert der Landtag genaue Rechnungsdarlegung durch den Herzog, für welche Überprüfung eine außerordentliche Kommission eingesetzt wird.
- Der Herzog verkündet die Aufkündigung der Verpfändung des Amtes Tremsbüttel und des Zolles zu Lauenburg, wozu eine Summe von 25.500 Reichstalern fällig wird. Für die Begleichung dieser Summe bittet er die Ritter- und Landschaft um Unterstützung, welche diese dem Herzog zusichert.

Papierurkunde mit schwarzgelber Schnur geheftet. Unterschriften und Siegel:
Herzog Franz II.
Hans von Daldorf
Hartwig von Perkentin
Joachim von Lützow
Franz Heinrich von der Kettenburg
Joachim von Schack
Heinrich von Wackerbarth
Helmold von Schack
Otto von Schack
Antonius Meier für Franz von Rantzau
Stadt Ratzeburg


Abt. 10 Nr. 30
Lauenburg, 12.08.1611

Landtagsabschied
zur Regelung von Beschwerden der Ritter- und Landschaft.
Bei einer erneuten Erhebung einer Türkensteuer und einer Kontribution nutzt die Ritter- und Landschaft die Gelegenheit, verschiedene Beschwerden vorzubringen:
- Die Ritter-und Landschaft beschwert sich über die Nichtabhaltung des Hofgrichts im Fürstentum, woraufhin der Herzog künftig eine regelmäßige Zusammenkunft des Hofgerichts zusichert.
- Die Ritter- und Landschaft weist auf das Vorhandensein bereits vorgetragener Beschwerden hin, für welche der Herzog Abhilfe verspricht.
- Die Ritter- und Landschaft weist darauf hin, dass Beschwerden und Bitten von Bedrängten nicht angenommen werden, woraufhin der Herzog einen schriftlichen oder mündlichen Bescheid durch die Ratsstube verspricht.
- Die Ritter- und Landschaft hat keine Kenntnis darüber, wo die Summe für die Wiedereinlösung des Amtes Tremsbüttel deponiert wurde, noch hat sie bislang dafür eine Rückerstattung erhalten. Der Herzog entgegenet, dass über die Modalitäten der Rückgabe noch Streit herrsche, er aber nach gütlicher Entscheidung darüber, das Geld für die Rückerstattung nutzen oder im negativem Fall die Summe zum Nutzen des Fürstentums verwenden wolle. Damit zeigten sich die Stände zunächst einverstanden.
- Die Ritter- und Landschaft beklagt sich darüber, dass der Landtag nicht wie früher in Büchen stattfindet, woraufhin man sich aber einigt, dass der Ort der Zusammenkunft keine so große Bedeutung hat, solange die Privilegien der Stände nicht angetastet werden.
- Um Kosten zu vermeiden, einigt sich die Ritter- und Landschaft mit dem Herzog auf die Abhaltung allgemeiner Lehens- und Huldigungstage.
- Die Ritterschaft fordert einen ständigen Wohnsitz des Landmarschalls im Fürstentum und seine ständige Anwesenheit auf allen Zusammenkünften und Landtagen. Der Herzog droht daraufhin dem Landmarschall, diesen durch ein anderes Geschlecht bei Zuwiderhandlung ersetzen zu wollen.
- Die Landtagsabschiede sollen künftig mit Kenntnis der Ritter- und Landschaft auf Papier festgehalten werden und nicht willkürlich mit Klauseln versehen werden können. Es wird vereinbart, dass die Protokolle künftig Punkt für Punkt gelesen und ins Reine geschrieben werden, um dann besiegelt zu werden. Bislang war dies oft an der Abwesenheit verschiedener Mitglieder der Ritter- und Landschaft gescheitert.
Bewilligt werden schließlich „15 Monat einfachen Römerzuges als Hilfe“, während eine Entscheidung über die vom Herzog geforderten 30.000 Reichstaler für die Reichssteuer ausgesetzt wird.

Papierurkunde mit schwarzgelber Schnur geheftet. Unterschriften und Siegel:
Herzog Franz II.
Hans von Bülow
Hans von Daldorf
Hartwig von Perkentin
Gebhart von Wittorf
Joachim von Lützow
Joachim von Bülow
Bicko von Bülow
Christof von Schack
Otto von Schack
Franz Heinrich von der Kettenburg
Heinrich Schulze
Heinrich von Wackerbarth
Helmold von Schack
Christoffer von Kalven
Rat der Stadt Ratzeburg


Abt. 10 Nr. 31
19.06.1612

Die Ritter- und Landschaft bekräftigt ihre Beschwerde.
Die Stände verlangen zum wiederholten Male:
- die Wiedereinführung des Hofgerichts
- die längst versprochene Abstellung der Gravamina

Papierurkunde. Unterschriften und Siegel:
Hartwig von Perkentin
Otto von Schack
Heinrich von Wackerbarth
Joachim von Bülow
Helmold von Schack
Gewert von Wittorf
Hans von Daldorf
Franz Heinrich von der Kettenburg
Hans Vollrat von Scharffenberg
Antonius Meier für den Erben von Franz von Rantzau
Heinrich Schulze
Rat der Stadt Ratzeburg
Rat der Stadt Lauenburg


Abt. 10 Nr. 32
Lauenburg, 01.06.1614

Landtagsabschied
über eine neue Kontribution für das Reich, weitere Steuer für die Kreisausgaben und die Wiedereinführung des Hofgerichts.
- Gefordert werden in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Zahlung von 30 Römermonaten als Kontribution für das Reich, woraufhin die Stände trotz eindringlicher Argumente seitens des Herzogs nur 15 Römermonate angesichts der finanziell prekären Lage des Fürstentums bewilligen.
- Das Aufbringen von zwei Römermonaten als Beitrag für die Kreisausgaben, wobei die insgesamt geforderten 17 Römermonate gleichmäßig auf alle Untertanen verteilt werden sollen und an Michaelis fällig werden.
- Die dringliche Wiedereinführung des Hofgerichts nach geraumer Zeit. Der Herzog wünscht eine Beilegung der Streitigkeiten auf einem Landtag, während die Ritter- und Landschaft ein schriftliches Einverständnis der herzoglichen Räte mit der in einigen Punkten abgeänderten Hofgerichtsordnung einfordert.

Papierurkunde. Unterschriften und Siegel:
Herzog Franz II.
Hans von Bülow
Hans von Daldorf
Joachim von Lützow
Franz Heinrich von der Kettenburg
Heinrich von Wackerbarth
Otto von Schack
Hans von Lützow
Heinrich Schulze
Helmold von Schack (unleserlich)
Antonius Meier für die von Rantzau
Johann Linstow für die Gebrüder von Bülow
Stadt Ratzeburg
Stadt Lauenburg


Abt. 10 Nr. 33
19.09.1618

Verteidigung und Bekräftigung ihrer Rechte und Privilegien durch die Ritter- und Landschaft.
Zusammenkunft der Ritter- und Landschaft am Domhof in Ratzeburg, um die in ihrer Union von 1585 verankerten Rechte und Privilegien nocheinmal zu bekräftigen und zu verteidigen. Es werden vier Mitglieder zu Ältesten gewählt: Hartwig von Perkentin zu Zecher, Ulrich von Wackerbarth zu Kogel, Otto von Schack zu Gülzow und Joachim von Bülow zu Gudow und Wehningen. Die vier Ältesten sollen gemeinsam mit einem Advokaten einen ständigen Ausschuss bilden und berechtigt sein, in allen Fällen im Namen der Ritter- und Landschaft zu handeln. Um an den kaiserlichen Hof nach Wien oder Prag reisen zu können, werden zunächst 50 Reichstaler pro Kopf innerhalb der nächsten vier Wochen fällig, außerdem 20 Reichstaler für jedes sich im Rossdienst befindliche Pferd. Helmold von Schack zu Basthorst und Valentin von Daldorf zu Wotersen werden zu Einnehmern gewählt.
Den Vorwurf der Aufwiegelung weisen die Unterzeichneten zurück, stattdessen verweisen sie auf die Bekräftigung ihrer Rechte durch den Herzog und der immer wieder vorgetragenen Beschwerden.

Papierurkunde mit grüner Seidenschnur geheftet. Unterschriften und Siegel:
Hans von Bülow
Gebhard von Wittorf
Hartwig von Perkentin
Ulrich von Wackerbarth
Heinrich von Wackerbarth
Franz von Bülow
Otto von Schack
Joachim von Bülow
Helmold von Schack
Hans von Daldorf
Joachim von Lützow
Magnus von Lützow
Hans Vollrat von Scharffenberg
Valentin von Daldorf
Franz von Schack
Antonius Meier für Friedrich von Rantzau
Johann von Schack
Christoffer von Kalven


Abt. 10 Nr. 34
Otterndorf, 20.11.1618

Herzog Franz über die Zusammenkunft der Ritter- und Landschaft am 19.9.1618 in Ratzeburg.
Herzog Franz hat durch Gebhard von Wittorf über die Tagung der Ritter- und Landschaft am 19.9.1618 in Ratzeburg gehört. Er beklagt sich darüber, dass die Stände sich einen Advokaten genommen haben und zudem Geld zusammentragen, um gegen ihn am kaiserlichen Hof zu prozessieren, obwohl er ihre Rechte und Privilegien doch niemals beschnitten habe.
Dennoch verspricht der Herzog, bei seiner Rückkehr in das Fürstentum einen allgemeinen Landtag abzuhalten, wo die Ritter- und Landschaft ihre Beschwerden und Ansprüche vortragen kann und anschließend einen rechtsverbindlichen Bescheid erhalten soll.

Papierurkunde mit schwarzgelber Schnur geheftet. Unterschrift und Papiersiegel:
Herzog Franz II.


Abt. 10 Nr. 35
21.12.1618

Herzog Franz II.
an Hartwig von Perkentin zu Zecher und Gebhard von Wittorf zu Lüdersburg über ein Schreiben seines Sohnes Julius Heinrich.
Herzog Franz II. hofft, dass Hartwig von Perkentin und Gebhard von Wittorf das beiliegende Schreiben von seinem Sohn Julius Heinrich an die Ritter- und Landschaft, dieser das Schreiben vorlegen und sich entsprechend verhalten werden.

Papierurkunde. Unterschrift:
Herzog Franz II.

Das erwähnte Schreiben von Julius Heinrich fehlt, dafür gibt es eine Kopie dieses Schreibens und eine Kopie vom 21. Juni 1611, in der es um die Nachfolgefrage des Herzogs geht.


Abt. 10 Nr. 36
Neuhaus, 12.06.1619

Herzog Franz II.
an Landmarschall von Bülow über die Last seiner Regierungsbürde unmittelbar vor seinem Tod.
Herzog Franz II. beklagt sich beim Landmarschall von Bülow über die Undankbarkeit seiner Untertanen, nachdem er die Bürde der Regierungsverantwortung 37 Jahre auf sich genommen habe und sich nun kurz vor seinem Tod immer noch mit so vielen Beschwerden und Klagen seiner Untergebenen über seine Regierungspolitik auseinanderzusetzen habe. Er sei immer um Recht und Gerechtigkeit bemüht gewesen und könne im Gegenzug der Ritter- und Landschaft durchaus mehr Lasten auferlegen. Um diese Streitigkeiten zu beenden, setze er für den 10. August 1619 einen Landtag in Lauenburg fest, an dem er, soweit sein Gesundheitszustand es zuließe, gemeinsam mit seinem Sohn Herzog August erscheinen wolle.

Papierurkunde. Unterschrift:
Herzog Franz II. 


Abt. 10 Nr. 37
Lauenburg, 19.09.1619

Die Städte Ratzeburg und Lauenburg
treten der Erneuerung der Union bei.
Der Erneuerung der Union der Ritter- und Landschaft vom 19. September 1618 (Urkunde Nr. 33) treten die Städte Ratzeburg und Lauenburg bei. Beide Urkunden stimmen wörtlich überein, bis auf die durch den Beitritt der Städte notwendigen Abänderungen. Dazu gehört z.B. die Festsetzung des jährlichen Beitrages, für Ratzeburg auf 100 Taler und für Lauenburg auf 70 Taler.

Originalpergamentblatt. Unterschriften und an Pergamentstreifen angehängte Siegel in Holzkapseln von:
Fritz von Bülow
Hartwig von Perkentin
Ulrich von Wackerbarth
Joachim von Bülow
Otto von Schack
Franz von Bülow
Gebhard von Wittorf
Franz Heinrich von der Kettenburg
Joachim von Lützow
Heinrich von Wackerbarth
Helmold von Schack
Hans Vollrath von Scharffenberg
Valentin von Daldorf
Franz von Schack
Johann von Schack
Curd von Bülow
Hinrich von Kuhlen
Vicke Fritz von Bülow
Antonius Meier mit der Vollmacht von Friedrich Rantzow
Wulf Ludolf von Perkentin
Stadt Lauenburg
Stadt Ratzeburg


Abt. 10 Nr. 38
Lauenburg, 06.05.1620

Herzog August
bestätigt die Union in allen Punkten mit Ausnahme der nur vorläufigen Anerkennung seiner Wahl.
Herzog August bestätigt die Union der Ritter- und Landschaft in allen Punkten bis auf die vorgesehene nur vorläufige Anerkennung seiner Wahl und Verwaltung, da er eine völlig rechtmäßige Erbfolge als Herzog angetreten habe: nämlich als Erstgeborener und ältester Sohn seines Vaters.

Originalpergamentblatt, mit einem an einem Pergamentstreifen hängenden Siegel in einer Holzkapsel. Unterschrift:
Herzog August


Abt. 10 Nr. 39
Lauenburg, 06.05.1620

Herzog August
gibt der Ritter- und Landschaft als Entgegnung auf ihre Beschwerden folgende Versprechungen ab.
1. Die neue Religion soll so wie sie in der Kirchenordnung niedergelegt ist alleinig gültig sein und bleiben.
2. Es soll ein neues Hofgericht eingeführt werden und die Hofgerichtsordnung gemäß der Einwände der Ritter- und Landschaft verbessert und veröffentlicht werden.
3. Die Landtage sollen dem alten Brauch entsprechend in Büchen stattfinden.
4. Bei der Erhebung von Zöllen sollen Erleichterungen gewährt werden.
5. Die Kanzleitaxe soll gesenkt werden.
6. Der Herzog verpflichtet sich, für die eingezogenen Rittersitze Kontributionszahlungen zu leisten.
7. Die Untertanen der Ritterschaft mögen nicht abgeworben werden.
8. Die Ritterschaft darf ohne besondere Zustimmung nur bis zu einem Wert von 300 Talern Holz schlagen.
9. Die geräuschlose Verfolgung von über Flächen jagenden Hunden wird der Ritterschaft zugestanden.
10. Das Recht des Patronats soll eingetragen werden.
11. Den Beamten wird untersagt, Bauern der Gerichtsbarkeit des Adels willkürlich zu entziehen.
12. Auf der Via Regia zwischen Lübeck und Lauenburg sollen keine Eingesessenen von den Gütern der von Daldorf und der von Schacks belästigt werden.

Papierurkunde mit schwarzgelber Seidenschnur geheftet. Unterschrift und aufgedrücktes Papiersiegel:
Herzog August


Abt.10 Nr. 40
Braunschweig, 15.03.1624

Die Stände des Niedersächsischen Kreises
lehnen die Bitte der lauenburgischen Ritter- und Landschaft um Vermittlung bei Herzog August wegen der Beteiligung an den Kreislasten ab.
Die Stände des Niedersächsischen Reichskreises lehnen die Bitte der Ritter- und Landschaft für sie bei Herzog August wegen der Beteiligung an den Kreislasten bezüglich des Landes Hadeln zu intervenieren ab, da der Herzog bereits ein Entgegenkommen signalisiert hat. Dafür werden den lauenburgischen Ständen sogar mit Strafe gedroht, falls diese nicht unverzüglich die ausstehenden Beträge begleichen würden.

Papierurkunde.
Keine Unterschriften, 19 Papiersiegel.


Abt. 10 Nr. 41
Büchen, 13.08.1624

Landtagsabschied
über die innere Ordnung, Türkensteuer, Gut Kulpin und Fräuleinsteuer: 
1. Die Ritter-und Landschaft wird angehalten, durch entsprechende Vorkehrungen – wie Rossdienste und Instandhaltung der Rüstung - bei sich und den Untertanen, das Herzogtum jederzeit verteidigen zu können. Außerdem soll gegen herumstreichende Personen vorgegangen werden.
2. Eine vom Herzog bereits entrichtete Türkensteuer wird von der Ritter-und Landschaft nachträglich bewilligt. Die Hälfte der vom Land Hadeln genehmigten Gelder will der Herzog den lauenburgischen Ständen zukommen lassen.
3. Graf Anton Günter von Oldenburg hat angeboten, wegen der finanziellen Angelegenheiten des Hauses Kulpin sich auf Verhandlungen mit dem Herzog einzulassen.
4. Aufgrund der Heirat der Fürstin Sophie Hedwig zu Sachsen mit Herzog Philipp von Schleswig-Holstein soll eine Fräuleinsteuer erhoben werden.

Papierurkunde mit schwarzgelber Schnur geheftet Unterschriften und aufgedrückte Papiersiegel:
Herzog August
Helmold von Schack
Otto von Schack
Valentin von Daldorf

Abt. 10 Nr. 42
Wien, 28.02.1626

Kaiser Ferdinand bestätigt folgende Urkunden.

1. Bestätigung der Union durch Herzog August vom 6. Mai 1620
2. Stellungnahme Herzogs August zu den Beschwerden der Ritter- und Landschaft vom 6. Mai 1620
3. Huldigungsrevers Herzogs August vom 22. Mai 1620

Originampergamenturkunde mit schwarzgelber Schnur geheftet und angehängtem großen kaiserlichen Wachssiegel. Unterschriften:
Kaiser Ferdinand
Peter Heinrich zu Stralendorf
Johan Söldner


Abt. Nr. 43
07.04.1626

Abschrift der Urkunde
vom 28.02.1626.
Abschrift der kaiserlichen Urkunde vom 28.02.1626, vom Reichshofkanzleiregistrator Georg Kriesinger mit dem Original verglichen.

Originalpergamentband mit aufgedrücktem kaiserlichen Papiersiegel


Abt. 10 Nr. 44
10.04.1627

Protest gegen die Inbesitznahme des Schlosses Neuhaus durch Herzog August.
Die Herzöge Franz Julius, Joachim Sigismund und Franz Karl protestieren bei der Ritter- und Landschaft gegen die Inbesitznahme des Schlosses Neuhaus durch Herzog August nach dem Tod ihrer Mutter Maria. Die Brüder von August machen geltend, dass das Erbe erst von ihm hätte angetreten werden dürfen, wenn er die auf dem Schloss lastende Hypothek ausgelöst hätte.

Papierurkunde, Unterschrift von den Herzögen:
Franz Julius
Joachim Sigismund
Franz Carl


Abt. 10 Nr. 45
Ratzeburg, 17.10.1636

Herzog August zu Beschwerden der Ritter-und Landschaft bezüglich der Handhabung des Hofgerichts.
Herzog August nimmt zu drei Schreiben der Ritter- und Landschaft Stellung, in denen diese sich über die Handhabung der Justiz beim Hofgericht beschwert. Vor allem geht es um eine parteiische Rechtsprechung, die Schikanierung der Beisitzer der Ritter- und Landschaft, das Nichtzulassen von fremden Anwälten, den Gerichtssitz in Ratzeburg statt in Lauenburg und den Vorsitz, der nicht vom Herzog selber, sondern von seinen Räten wahrgenommen werde.
Der Herzog bestreitet diese Vorwürfe und versucht anhand von Protokollen die Unparteilichkeit des Gerichts zu beweisen.

Papierurkunde. Unterschrift:
Herzog August

Postskriptum vom 20.12.1636 mit dem Vermerk, dass das Schreiben bis zu diesem Datum liegen geblieben sei und nun aber expediert werden soll, nachdem der Herzog eine weitere Beschwerde erhalten hatte.


Abt. 10 Nr. 46
Ratzeburg, 08.11.1648

Landtagsabschied
über den finanziellen Beitrag, der im Frieden von Osnabrück festgesetzt wurde.
Der Landtagsabschied enthält Bestimmungen, wie der im Frieden von Osnabrück festgesetzte Beitrag über drei Millionen militärische Entschädigungszahlungen an die Krone zu Schweden zu entrichten sei. Diese Summe soll nicht nur auf die Hufen und Rossdienste umgelegt werden, sondern auch auf das Vieh und sämtliche Vermögenswerte, ohne jegliche Ausnahme. Sollte jemand sein Lehn- oder Landgut verpfänden müssen, um seine Schuld zu begleichen, will der Herzog gerne seine Zustimmung geben und auch die Gerichte entsprechend anweisen.
Die Ritter- und Landschaft möchte auch das Land Hadeln in diese Zahlungen miteinbeziehen, wobei der Herzog wenig Hoffnung macht, dass dort aufgrund der Verwüstungen durch den Krieg Erhebungen möglich seien. Das Amt Tremsbüttel wird hingegen aufgefordert, auch seinen Teil zu den Zahlungen beizutragen.

Papierurkunde mit schwarzgelber Schnur geheftet. Die Siegel der Ritterschaft sind abgebrochen, mit Ausnahme des Uffeln´schen. Aufgedrückte Papiersiegel des Herzogs und der Städte. Unterschriften:
Herzog August
Joachim Werner von Wittorf
Jeronymus Schulze
Otto Joachim von Bülow
Heinrich von Kuhlen
Hartwig von Schack
Hartwig von Perkentin
Peter von Uffeln


Abt. 10 Nr. 47
Ratzeburg, 09.11.1648

Landtagsabschied
zu einer Erhöhung der Kontribution vom 8. November 1648.
In einem Nebenrezess zum Landtagsabschied vom 8. November 1648 wird, ohne es der Ritter- und Landschaft vorher vorgelegt zu haben, festgesetzt, die Kontributionszahlung um 1.000 Reichstaler durch die beiden Städte Ratzeburg und Lauenburg und 3.000 Reichstaler durch die Ritter- und Landschaft zu erhöhen.

Papierurkunde. Unterschrieben und gesiegelt:
Herzog August
Joachim Werner von Wittorf
Barthold Heinrich von Lützow
Jeronymus Schulze
Otto Joachim von Bülow
Heinrich von Kuhlen
Hartwig von Schack
Hartwig von Perkentin
Peter von Uffeln
Stadt Lauenburg
Stadt Ratzeburg


Abt. 10 Nr. 48
Ratzeburg, 18.12.1651

Vergleich
über die Erhebung einer Fräuleinsteuer.
Deputierte des Herzogs und der Ritter- und Landschaft schließen über die Erhebung einer Fräuleinsteuer auf einem Landtag einen Vergleich:
Anstatt der von den Herzögen Friedrich und Philipp von Holstein als auch von Hannibal Conzaga Marquis de Mantua geforderten 8.000 bzw. 10.000 Reichstalern, sollen jedem zwischen Michaelis und Martini im Jahr 1652 1.000 Reichstaler gegen Quittung entrichtet werden, mit der Erklärung, dass aufgrund der Verwüstungen durch den Krieg keine höhere Summe möglich sei.
Jede Hufe habe 1 Reichstaler, die Stadt Ratzeburg 100 und die Stadt Lauenburg 50 Reichstaler dreimal aufzubringen, für die noch fehlenden 3.000 Reichstaler soll das Land Hadeln aufkommen.

Papierurkunde. Unterschriften:
1.Von den herzoglich Deputierten Thomas von..., Bodo Leporius, Joachim Carsten...
2. von den Mitgliedern der Ritter- und Landschaft:
Joachim Werner von Wittorf, Jeronymus Schulze, Otto Joachim von Bülow, Hartwig von Schack, Heinrich Michaelis


Abt. 10 Nr. 49
08.05.1654

Herzog Julius Heinrich
schließt mit der Ritter- und Landschaft einen Sukzessionsrezess ab.
Aufgrund der Vereinbarungen der herzöglichen Brüder vom 1. Mai 1654 in Franzhagen schließt Herzog Julius Heinrich mit der Ritter- und Landschaft folgenden Sukzessionsvertrag: die Ritter- und Landschaft verpflichtet sich, nach dem Tod Herzog Augusts Herzog Julius Heinrich bzw. dessen ältesten Sohn als alleinigen Landesherrn anzuerkennen, wohingegen Herzog Julius Heinrich alle althergebrachten Rechte und Privilegien der lauenburgischen Stände bestätigen will. Da Herzog Julius Heinrich dem katholischen Glauben anhängt, wird insbesondere auf die Aufrechterhaltung der Augsburger Konfession und die Kirchenordnung von 1585 eingegangen. Die lutherische Lehre soll in keinster Weise zurückgedrängt werden, während im Gegenzug die Diener des Herzogs freie Religionsausübung in den eigenen Schlosskapellen garantiert wird.

Papierurkunde mit schwarzgelber Schnur geheftet. Unterschrieben und mit Lack gesiegelt:
Herzog Julius Heinrich
Joachim Werner von Wittorf
Barthold Hinrich von Lützow
Jeronymus Schultze auch mit der Vollmacht von Perkentin von Preten
Hans von Schack
Jakob von Wancken
Jakob von Bülow auch mit der Vollmacht seines Bruders Otto Joachim von Bülow
Asmus von Rathlow
Johan von Daldorf
Hartwig von Schack
Heinrich von Kuhlen
Baltzer Henning von Wackerbarth
Franciscus Zobell
Nikolaus Kaspar Zobell
Hans Dochtermann für die Stadt Lauenburg
Wilcken Harerkopf und Michael Westphal für die Stadt Ratzeburg


Abt. 10 Nr. 50
Ratzeburg, 02.04.1656

Herzog Julius Heinrich
bestätigt nach seinem Regierungsantritt die Union der Ritter- und Landschaft von 1585.
Nach seinem Regierungsantritt bestätigt Herzog Julius Heinrich die Union der Ritter- und Landschaft von 1585, den Einigungsvertrag mit den Städten vom 6. Januar 1586 und die Bekräftigungen von Herzog August vom 6. Mai 1620 und von Kaiser Ferdinand II. vom 28. Februar 1626. Jede Form einer zunächst provisorischen Anerkennung lehnt er ab, da er die Nachfolge rechtmäßig angetreten habe. Außerdem besteht er auch für seine Söhne und Nachfolger ausdrücklich auf der Unteilbarkeit des Landes und das Recht auf Primogenitur.

Papierurkunde mit schwarzgelber Seidenschnur geheftet. Unterschrift und aufgedrücktes Papiersiegel:
Herzog Julius Heinrich


Abt. 10 Nr. 51
Ratzeburg, 02.04.1656

Herzog Julius Heinrich
reagiert nach seinem Regierungsantritt auf die Beschwerden der Ritter- und Landschaft:
1. Die lutherische Lehre soll aufrecht erhalten bleiben.
2. Das Hofgericht soll ordnungsgemäß tagen.
3. Das Konsistorium soll gemäß der Kirchenordnung besetzt werden.
4. Die Kanzlei, das Hofgericht und das Konsistorium soll nur mit Lutherischen besetzt werden.
5.Niemand soll durch eine Hofgerichts- oder Kanzleisteuer belastet werden.
6. Die Höhe des Zolls wird durch Verordnungen geregelt.
7. Die Untergebenen der Ritter- und Landschaft sollen nicht abgeworben werden dürfen.
8. Landtage sollen in Büchen abgehalten werden.
9. Der Adel darf Holz bis zu einem Wert von 300 Talern ohne Genehmigung schlagen.
10. Die geräuscharme Verfolgung von Hunden ist gestattet und ein Verbot des Hirscheschießens soll den alten Bräuchen nicht entgegenstehen.
11. Das Patronatsrecht soll von niemandem eingeschränkt werden.
12. Ritterschaftliche Bauern sollen bei ihren Diensten für die Kirche nicht eineschränkt werden.
13. Auf der Heerstraße zwischen Lübeck und Lüneburg soll niemand, insbesondere dort wo die Daldorfs, Schacks, von Uffeln und Bodecks leben, nicht belästigt werden.
14. Grenzstreitigkeiten und andere spezielle Beschwerden sollen bald behoben werden.
15. Für die Rittersitze, die an den Herzog zurückgefallen sind, sollen ebenfalls Kontributionen entrichtet werden.
16. Käufer adeliger Güter haben auch alle damit verbundenen Lasten zu übernehmen.

Papierurkunde mit schwarzgelber Schnur geheftet. Unterschrieben und gesiegelt mit einem angehängten Siegel in Holzkapsel:
Herzog Julius Heinrich


Abt. 10 Nr. 52
Ratzeburg, 02.04.1656

Herzog Julius Heinrich
gibt der Ritter- und Landschaft nach seinem Regierungsantritt in einem Huldigungsrevers folgende Zusicherungen:
1. Das Hofgericht soll jährlich mindestens zweimal zusammentreten.
2. Die Kanzleitaxe soll ohne die Zustimmung der Stände nicht erhöht werden.
3. Alle Appellationen an das Kammergericht sollen unverzüglich zugelassen werden.
4. Er bestätigt alle Besitzverhältnisse und verspricht, den Hinterbliebenen eines Lehensmannes das Lehen solange zu überlassen, bis sie nach Landesbrauch abgefunden sind.

Papierurkunde mit schwarzgelber Schnur geheftet. Unterschrieben und mit aufgedrücktem Papiersiegel beglaubigt:
Herzog Julius Heinrich


Abt. 10 Nr. 53
Büchen, 16.07.1656

Landtagsabschied
über Kontributionsvorauszahlungen und Regelung des Holzhauens.
1. Erstattung bereits entstandener Kosten für durchgezogene Völker.
2. Vorkehrungen für das Zurücklegen von Geld für solche Eventualitäten.
3. Die Ritter- und Landschaft ist mit einer freiwilligen Besoldung und Verpflegung von Soldaten einverstanden, will aber auf einer extra angesetzten Zusammenkunft Näheres dazu noch untereinander beraten.
4. Der Herzog rügt, dass Holz über den verordneten Wert von 300 Talern gehauen worden sei. Die Ritter- und Landschaft verpflichtet sich, den Übeltätern nachzugehen.

Papierurkunde mit schwarzgelber Schnur geheftet. Unterschriften und Siegel:
Herzog Julius Heinrich
Barthold Heinrich von Lützow
Jeronymus Schulze
Jakob von Bülow
Hartwig von Perkentin
Hartwig von Schack
Peter von Uffeln
Stadt Ratzeburg
Stadt Lauenburg
Bonaventura von Bodeck



Abt. 10 Nr. 54
Lauenburg, 01.08.1659

Herzog Julius Heinrich
versichert der Ritter-und Landschaft keinen Nachteil bei dem Abschluss verschiedener Verträge.
Herzog Julius Heinrich versichert den Ständen feierlich, dass durch die von ihm geforderten Unterschriften der Deputierten unter Abmachungen zwischen den fürstlichen Häusern keine Nachteile entstehen werden, wie z.B. eine mögliche Fräuleinsteuer.

Papierurkunde. Unterschrift und schwarzes aufgedrücktes Lacksiegel:
Herzog Julius Heinrich


Abt. 10 Nr. 55
Ratzeburg, 21./31.12.1665

Herzog Franz Erdmann bestätigt die Union von 1585.
Nach seinem Regierungsantritt bestätigt Herzog Franz Erdmann alle Privilegien und Rechte der Union der Ritter-und Landschaft von 1585.

Papierurkunde mit schwarzgelber Schnur geheftet. Unterschrift und angehängtes Siegel in Holzkapsel:
Herzog Franz Erdmann

Die Urkunde stimmt wörtlich mit der Bestätigungsurkunde von Herzog Julius Heinrich vom 2. April 1656 überein.


Abt. 10 Nr. 56
Ratzeburg, 21./31.12.1665

Herzog Franz Erdmann reagiert nach seinem Regierungsantritt auf die Beschwerden der Ritter-und Landschaft.
Die Versprechen von Herzog Franz Erdmann an die Stände decken sich wortwörtlich mit denen seines Vorgängers in der Urkunde vom 2. April 1656 (Nr. 51) die Punkte 1 – 16 betreffend. Unter Punkt 17 verspricht er hingegen, dass er sich um die ausstehenden 3.000 Reichstaler des Amtes Tremsbüttel bemühen werde, um diese Summe dann zum Wohle des Landes zu verwenden, vielleicht für ein neues Rittergut, von dem die Stände dann ja auch profitieren würden.

Papierurkunde mit schwarzgelber Schnur geheftet. Unterschrift und angehängtes Siegel in Holzkapsel:
Herzog Franz Erdmann


Abt. 10 Nr. 57
Ratzeburg, 21./31.12.1665

Herzog Franz Erdmann
stellt Huldigungsrevers an die Ritter- und Landschaft aus.
Herzog Franz Erdmann stellt bei seinem Regierungsantritt einen Huldigungsrevers aus, der dem seines Vorgängers vom 2. April 1656 (Nr. 52) wörtlich entspricht.

Papierurkunde mit schwarzgelber Schnur geheftet. Unterschrift und angehängtes Siegel in Holzkapsel:
Herzog Franz Erdmann


Abt. 10 Nr. 58
Ratzeburg, 24.09.1666

Herzog Julius Franz bestätigt die Union von 1585 .

Nach seinem Regierungsantritt bestätigt Herzog Julius Franz alle Privilegien und Rechte der Union der Ritter- und Landschaft von 1585.

Papierurkunde mit schwarzweißer Schnur geheftet. Unterschrift und angehängtes schwarzes Wachssiegel in Holzkapsel:
Herzog Julius Franz


Abt. 10 Nr. 59
Ratzeburg, 24. 09.1666

Herzog Julius Franz
reagiert auf Beschwerden der Ritter- und Landschaft.
1. Zollfreiheit für Gegenstände, die zum Eigengebrauch gedacht sind, durch die Ritterschaft.
2. Holzschlagen bis zu einem Wert von 300 Reichstalern ohne Genehmigung.
3. Jagdbestimmungen wie in der Erklärung vom 2. April 1656 (Nr. 51).
4. Spezielle Beschwerden mögen zwischen Michaelis und Ostern abgestellt sein; außerdem erkennt Herzog Julius Franz ausdrücklich wortwörtlich alle Klagen vom 2. April 1656 an.

Papierurkunde mit schwarzweißer Schnur geheftet. Unterschrift und angefügtes schwarzes Wachssiegel in Holzkapsel:
Herzog Julius Franz


Abt. 10 Nr. 60
Ratzeburg, 24.09.1666

Herzog Julius Franz
stellt Huldigungsrevers an die Ritter- und Landschaft aus.
Herzog Julius Franz stellt bei seinem Regierungsantritt einen Huldigungsrevers aus, der dem seiner Vorgänger vom 2. April 1656 (Nr. 52) und 24. September 1666 (Nr. 57) wörtlich entspricht.

Papierurkunde mit schwarzweißer Schnur geheftet. Unterschrift und angehängtes schwarzes Wachssiegel in Holzkapsel:
Herzog Julius Franz


Abt. 10 Nr. 61
Büchen, 08.04.1692

Vergleich
zwischen der Ritterschaft und den Städten Lauenburg und Ratzeburg über Landesanlagen und Kontributionen.
Der auf einem Landtag in Büchen geschlossene Vergleich zwischen der Ritterschaft und den Städten Lauenburg und Ratzeburg regelt die Quote der Städte an Landesanlagen und Kontributionen.
1. Die Städte sollen zukünftig ein Fünftel beitragen, nachdem sie zuletzt statt dem vereinbarten Viertel nur noch ein Sechstel bezahlt haben. Innerhalb der nächsten drei Jahre mögen sie die Differenz nachzahlen.
2. Bei der Bezahlung von Prozesskosten und der Bediensteten sollen die Städte ebenfalls ein Fünftel tragen, bei der Besoldung des Syndikus aber bleibt es so wie bisher.
3. Bei Abgaben des Landes Hadeln, der Stadt Mölln oder adeliger Güter an die Landesherrschaft sollen den Städten davon ein Fünftel zugute kommen. Außerdem bekräftigen Ritter- und Landschaft die Einhaltung ihrer Privilegien und der gegenseitigen Treue.

Papierurkunde mit Unterschriften (ohne Siegel):
Christoph Herbst und August Born als Deputierte der Stadt Lauenburg
Petrus Beneke, Michael Saß als Deputierte der Stadt Ratzeburg


Abt. 10 Nr. 62
Wien, 02.01.1694

Kaiser Leopold I.
bittet u eine freiwillige finanzielle Unterstützung der lauenburgischen Stände zur Abwehr der Franzosengefahr.
Der Kaiser bittet die Ritter- und Landschaft um eine freiwillige finanzielle Unterstützung zur Abwehr der Franzosengefahr und zur Unterstützung des am stärksten bedrohten schwäbischen und fränkischen Kreises.

Papierurkunde. Aufgedrücktes kaiserliches Papiersiegel mit Pergamentstreifen auf dem Umschlag. Unterschriften:
Kaiser Leopold
Leopold Wilhelm Graf von Koenigsegg
C.F. Consbuch


Abt. 10 Nr. 63
Celle, 21.02.1699

Herzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg
stellt der lauenburgischen Ritter- und Landschaft folgenden Revers aus:
1. Der Herzog versichert Bezug nehmend auf eine ihm von der Ritter- und Landschaft überreichte Gedenkschrift, alle Vereinbarungen, so wie sie bereits im Revers zur Erbvereinigung mit Sachsen-Lauenburg im Jahre 1369 getroffen wurden, zu bekräftigen und auch alle Privilegien und Rechte der Ritter- und Landschaft zu bestätigen.
2. Außerdem bestätigt der Herzog jedes rechtmäßig erworbene Zubehör der Stände.
3. Die Einrichtung des Hofgerichts und des Konsistoriums soll gemäß den Vorstellungen der Stände erfolgen.
4. Für weitere Versicherungen sei es noch zu früh, dafür müsse der Herzog erst einmal noch andere Papiere einsehen, um Entscheidungen zu treffen.

Papierurkunde mit rotgelber Schnur geheftet. Unterschrift und aufgedrücktes Papiersiegel:
Herzog Georg Wilhelm


Abt. 10 Nr. 64
Celle, 28.02.1699

Herzog Georg Wilhelm
erklärt Punkt 4 der Urkunde vom 21.02.1699.
Herzog Georg Wilhelm erläutert auf Anfrage der Stände den Sinn des letzten Punktes seiner Urkunde vom 21. Februar 1699 (Nr. 63) und versichert, dass er nicht beabsichtige, die Ritter- und Landschaft in ihren Rechten einschränken zu wollen, sondern nur in Ruhe manchen Punkt vor einer Entscheidung prüfen wolle.

Papierurkunde mit rotgelber Schnur geheftet. Unterschrift und aufgedrücktes Papiersiegel:
Herzog Georg Wilhelm


Abt. 10 Nr. 65
Celle, 18.08.1701

Herzog Georg Wilhelm
über die Revision der Hofgerichtsordnung.
Herzog Georg Wilhelm bittet den Landmarschall, sich wegen einer Revision der Hofgerichtsordnung mit der Ritter- und Landschaft in Verbindung zu setzen und über vorgeschlagene Veränderungen zu beratschlagen.

Papierurkunde. Rotes Lacksiegel, Unterschrift:
Herzog Georg Wilhelm


Abt. 10 Nr. 66
Celle, 18.08.1701

Erstes Postskriptum von Herzog Georg Wilhelm
zur Urkunde vom 18.08.1701 (Nr. 65).
Herzog Georg Wilhelm wendet sich an den Erblandmarschall wegen der von der Ritter- und Landschaft angeregten Entscheidung bezüglich der künftigen Handhabung von frei gewordenen Lehensgütern. Er wünscht dazu ein Spezialgutachten der Stände, um auf dieser Grundlage eine Entscheidung zu treffen.

Papierurkunde. Unterschrift:
Herzog Georg Wilhelm


Abt. 10 Nr. 67
Celle, 18.08.1701

Zweites Postskriptum von Herzog Georg Wilhelm zur Urkunde vom 18.08.1701 (Nr. 65).
Herzog Georg Wilhelm macht in einem zweiten Postskriptum der Ritter- und Landschaft verschiedene Vorschläge zur Behandlung wüster Hufen.

Papierurkunde. Unterschrift:
Herzog Georg Wilhelm


Abt. 10 Nr. 68
Celle, 18.08.1701

Drittes Postskriptum von Herzog Georg Wilhelm zur Urkunde vom 18.08.1701 (Nr. 65).
Herzog Georg Wilhelm nimmt in einem dritten Postskriptum Stellung dazu, wer zu den gewöhnlichen Kirchenvisitationen durch den Generalsuperintendenten hinzugezogen werden soll und bestimmt, dass es künftig je einer von den herzoglichen Räten aus der Ritterschaft und einer von den Städten sein soll, die gleichzeitig Mitglieder des Konsistoriums sind.

Papierurkunde. Unterschrift:
Herzog Georg Wilhelm


Abt. 10 Nr. 69
Celle, 04.03
.1702

Herzog Georg Wilhelm bestätigt 25 Punkte der Privilegien des Landes und der Stände.
Herzog Georg Wilhelm bestätigt für sich und das Braunschweig-Lüneburgische Gesamthaus in 25 einzelnen Punkten die Privilegien des Landes und der Stände.

Originalpergamenturkunde mit rotgelber Seidenschnur geheftet. Unterschrift und angehängtes großes Siegel in Holzkapsel:
Herzog Georg Wilhelm


Abt. 10 Nr. 70
17.06.1702

Bestätigung aller Privilegien des Herzogtums Sachsen-Lauenburg durch die Herzöge Rudolph August und Anton Ulrich.
Die Herzöge Rudolph August und Anton Ulrich bestätigen die von ihrem Vetter Herzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg bereits im Namen des gesamten herzoglichen Hauses versicherten Privilegien des Herzogtums Sachsen-Lauenburg durch wortwörtliche Wiederholung der Resolution vom 4. März 1702 (Nr. 69).

Originalpergamenturkunde mit blaugelbroter Schnur geheftet. Das gemeinsame Siegel der Herzöge ist in einer Holzkapsel angehängt. Unterschriften:
Herzog Rudolph August
Herzog Anton Ulrich


Abt. 10 Nr. 71
Celle, 04.07.1702

Herzog Georg Wilhelm
erläutert Artikel XV der Resolutuion vom 04.03.1702 (Nr. 69).
Herzog Georg Wilhelm erläutert auf Bitten der Ritter- und Landschaft Artikel XV der Resolution vom 4. März 1702. Er beabsichtigt nicht, die bisherige Anzahl der Deputationstage (Landtage) zu erhöhen, sondern die Landtage in Büchen immer dann einzuberufen, wenn es für das Wohl des Landes notwendig sei, etwa um über Kontributionen oder andere Geldanlagen zu entscheiden.

Papierurkunde. Unterschrift und aufgedrücktes Papiersiegel:
Herzog Georg Wilhelm


Abt. 10 Nr. 72
Celle, 15.09.1702

Landesrezess
mit der Bestätigung der Privilegien des Landes und der Stände.
Herzog Georg Wilhelm bestätigt erneut in Abänderung der Resolution vom 4. März 1702 (Nr. 69) für sich und das Braunschweig-Lüneburgische Gesamthaus die Privilegien und Rechte des Landes und der Stände.

Originalpergamenturkunde mit rotgelber Schnur geheftet und angehängtem Siegel in Holzkapsel. Unterschrift:
Herzog Georg Wilhelm


Abt. 10 Nr. 73
Hannover, 02.04.1703

Kurfürst Georg Ludwig von Hannover bestätigt den Landesrezess vom 15.09.1702.
Kurfürst Georg Ludwig von Hannover bestätigt den Landesrezess vom 15. September 1702 (Nr. 72) durch wortwörtliche Wiederholung.

Originalpergamenturkunde mit dicker rotgelber Seidenschnur geheftet und angehängtem Siegel in Holzkapsel. Unterschriften:
Kurfürst Georg Ludwig
Von Hattorf


Abt. 10 Nr. 74
Ratzeburg, 08.02.1704

Das Hofgericht äußert sich über einen Rechtsgrundsatz zur Erbfolge.
Das Hofgericht stellt in einem Schreiben an die Ritter-und Landschaft unter fast wörtlichem Zitat einer landesherrlichen Erklärung vom 20. Dezember 1703 den Rechtsgrundsatz fest, dass bezüglich der Erbfolge Brüder und Schwestern gleich gestellt sind.

Unterschriften:
F. von Bülow
Premsell Protonotarius


Abt. 10 Nr. 75
Kensington, 27.06./08.07.1718

König Georg I. von England über die Versetzung von Bauern.
König Georg I. von England stellt in einer Erklärung an den Hofrichter und Landmarschall von Bülow Grundsätze darüber auf, wann es den Gutsherren gestattet sein soll, Bauern versetzen zu dürfen.

Papierurkunde. Unterschriften:
König Georg
Von Hattorf


Abt. 10 Nr. 76
St. James, 9./20.02.1720

König Georg I. über das Verfahren mit Kirchenrechnungen.
König Georg I. ergreift aufgrund von Beschwerden der Ritter- und Landschaft folgende Maßnahmen zur Handhabung von Kirchenrechnungen:
1. Kirchenrechnungen der adligen und der Stadt-Pfarren sollen vom zuständigen Patron abgenommen werden.
2. Von den zwei Ausfertigungen der Kirchenrechnungen soll eine bei der Kirche und die andere beim Patron verbleiben.
3. Bei der Abnahme der Kirchenrechnungen von adeligen Pfarren sollen keine landesherrlichen Beamte hinzugezogen werden.
4. Eingepfarrte brauchen bei Kosten für Kirchenbauten nur unterstützend mitwirken.
5. Die Belegung der Kirchengelder belibt sowohl in den adeligen als auch in den Stadt-Pfarren dem Patron überlassen.

Papierurkunde mit blauroter Schnur geheftet und aufgedrücktem Papiersiegel. Unterschriften:
König Georg
Von Hattorf



Abt. 10 Nr. 77
St. James, 9./20.02.1720

König Georg I.
versendet die Verordnung über Kirchenrechnungen.
König Georg I. versendet mit einem extra Schreiben die Verordnung vom 20. Februar 1720 über das Verfahren mit Kirchenrechnungen (Nr. 76) an die Ritter- und Landschaft.

Papierurkunde. Unterschriften:
König Georg
Von Hattorf


Abt. 10 Nr. 78
Herrenhausen, 27.08.1729

König Georg II. von England bestätigt den Landesrezess.

König Georg II. bestätigt den Landesrezess vom 15. September 1702 (Nr. 72) und dessen Bekräftigung durch Kurfürst Georg Ludwig vom 2. April 1703 (Nr. 73).

Originalpergamenturkunde mit dicker blauroter Schnur geheftet und angehängtem Siegel in Blechkapsel. Unterschriften:
König Georg II.
Von Hattorf


Abt. 10 Nr. 79
Ratzeburg, 03.01.1738

Beitrag der Stadt Ratzeburg zu den Necessariengeldern.
In einem Ratsprotokoll der Stadt Ratzeburg wird festgehalten, dass den Achtmännern der Stadt die Vergleichsbedingungen, die zwischen der Stadt und dem Landrat von Witzendorff über den städtischen Beitrag zu den Necessariengeldern ausgehandelt wurden, vorgelegt und gebilligt wurden. Der Vollzug des Vertrages wird für den Landeskonvent am 8. Januar in Aussicht gestellt.

Papierurkunde. Unterschriften:
Bürgermeister Bergmann
G. Westphal
Senator Brügmann
J.C. Wallrath, Achtmann
F.W. Grabau, Achtmann
F.J. Rütz, Achtmann


Abt. 10 Nr. 80
Büchen, 08.01.1738

Vereinbarung zwischen der Stadt Ratzeburg und der Ritter- und Landschaft über die Höhe der städtischen Beitragsquote.
Auf dem Konvent in Büchen kommt es zu einer Vereinbarung zwischen der Stadt Ratzeburg und den lauenburgischen Ständen über die Beitragsquote der Stadt Ratzeburg zu den Necessarien- und Syndikatsgeldern. Der Stadt wird vorgeworfen, ihren Pflichtanteil bereits seit 13 Jahren nicht mehr gezahlt zu haben, welcher langwierige Prozess nun zu Gunsten der Ritter- und Landschaft entschieden worden sei:
1. Die Union wird nach wie vor als „Handveste des Landes“ angesehen und verweist auf die Verbindlichkeit des im Landesrezess Artikel XVI Nr. 4 bestätigten landesherrlichen Vergleich.
2. Der Stadt Ratzeburg wird aufgetragen, bereits für das laufende Jahr 1738 ihren Verpflichtungen gemäß dem festgesetzten Modus aus dem Jahr 1692 nachzukommen, wobei ihnen die von den Gütern Kulpinund Tüschenbek gezahlten Necessariengeldern mit einem Fünftel angerechnet werden.
3. Zum Wohle des Landes verzichtet die Stadt auf früher geltend gemachte Rückzahlungen.
4. Die Ritterschaft verzichtet auf Restanten aus dem Jahr 1712 und zahlt zum Wohle des städtischen Bauhofes 72 lübsche Mark an die Stadt Ratzeburg.
5. Die Stadt Ratzeburg und die Ritter- und Landschaft verzichten auf gegenseitiges Einreden gegen diesen Vergleich.

Papierurkunde. Unterschriften und schwarze Siegel:
J.H. von Witzendorff
Anton Heinrich von Wackerbarth
B.H. von Schack
J.H. von Mandelsloh mit der Vollmacht für Stintenburg
E. von Wolfradt mit der Vollmacht für Wotersen
Sibold mit der Vollmacht für Gudow, Wehningen, Preten und Segrahn
Bergmann, Consul Raceburgensis
Joh. Winkelmann
J.F. Valhorn als Deputierter der Stadt Lauenburg
A. Jührs, Condeputierter der Stadt Ratzeburg


Abt. 10 Nr. 81
Büchen, 02.08.1737

Vergleich über eine Zahlung zwischen dem Kammerjunker und Kanonikus August Christian von Witzendorff und der Ritter- und Landschaft.
Der mit einer Vollmacht der Erben von Witzendorff ausgestatte Kammerjunker und Kanonikus August Christian von Witzendorff schließt einen Vergleich mit der Ritter- und Landschaft über die Zahlung einer seit 1707 strittigen Summe von 800 Reichstalern. Der Vergleich sieht eine Zahlung von 1128 Reichstaler der Stände an die von Witzendorffschen Erben vor, in dem man sich auf eine entsprechende Verzinsung geeinigt hatte. Beide Parteien verzichten auf irgendwelche Einreden gegen diese Vereinbarung.

Papierurkunde. Unterschriften und rote aufgedrückte Siegel:
G.W. von Wittorf
F.H. von Witzendorff
B.H. von Schack
Graf Kielmannsegge
G. von Hövel
A.C. von Witzendorff
F. von Wolfradt mit der Vollmacht für Wotersen
Joh. Winkelmann
J. Balhorn


Abt. 10 Nr. 82
St. James, 21.06.1765

König Georg III. von England bestätigt den Landesrezess vom 15.09.1702.
König Georg III. bestätigt den Landesrezess vom 15. September 1702 und alle späteren Privilegien des Landes und der Stände.

Imitierte Pergamenturkunde mit rotblauroter Seidenschnur geheftet und angehängtem roten Siegel in Blechkapsel. Unterschriften:
König Georg III.
Von Behr


Abt. 10 Nr. 83
Kopenhagen, 06.12.1815

König Friedrich VI. von Dänemark bestätigt den Landesrezess vom 15.09.1702.
König Friedrich VI. von Dänemark bestätigt den Landesrezess vom 15. September 1702 und alle späteren Privilegien des Landes und der Stände.

Papierurkunde mit aufgedrücktem Papiersiegel. Unterschriften:
König Friedrich VI.
Von Rosencranz


Abt. 10 Nr. 84
Berlin, 13.09.1865

König Wilhelm I. von Preußen bestätigt die Privilegien des Landes.
König Wilhelm I. von Preußen ergreift vom Herzogtum Lauenburg Besitz und versichert, alle Rechte und Privilegien des Landes und der Stände zum Wohle des Herzogtums zu schützen.

Papierurkunde. Unterschriften:
König Wilhelm I.
Von Bismarck


Abt. 10 Nr. 85
Ratzeburg, 26.09.1865

Erbhuldigung der Stände.
Ein Protokoll hält den Vorgang der Erbhuldigung der Stände gegenüber König Wilhelm I. von Preußen in der St. Petrikirche in Ratzeburg fest.

Papierurkunde. In der Anlage mit dem Huldigungseid. Unterschriften:
Otto Graf von Bismarck-Schönhausen
Friedrich Gottlieb von Bülow als Landmarschall
Paul Arthur Ferdinand von Wolff als Protokollführer

15.12.2011