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Findbuch Liegenschaftsamt
Bestandsbeschreibung und Inhalt

Zum Aktenbestand des Liegenschaftsamtes

Gerade die Aktenüberlieferung des Liegenschaftsamtes dokumentiert die besondere geschichtliche Entwicklung des Kreises Herzogtum Lauenburg. In den Jahren der Personalunion mit Preußen (1865-1876) gelang es der lauenburgischen Ritter- und Landschaft mit dem Minister für lauenburgische Angelegenheiten, Otto von Bismarck, einen Vertrag abzuschließen (19.06.1871), in dem dem Herzogtum Lauenburg große Teile des Domanialvermögens übereignet wurden. Da es sich dabei um einen gleichberechtigten Vertrag handelte, konnte dieser nicht - wie etwa ein entsprechendes Gesetz - 1876 nach der Eingliederung Lauenburgs in den preußischen Staatsverband - wieder rückgängig gemacht, bzw. aufgehoben werden. Lediglich das Amt Schwarzenbek mit dem Sachsenwald behielt sich der preußische König in §2 des Vertrages als sein Eigentum vor, das er am 24.06.1871 in einer Kabinettsorder Otto von Bismarck übertrug - in Anerkennung für seine Verdienste beim Zustandekommen des Deutschen Reiches 1871.

Ein Gesetz vom 07.12.1872 veranlasst die Gründung des Lauenburgsichen Landeskommunalverbandes, dem die Verwaltung des Domanialvermögens übertragen wird. Gleichzeitig wird aber auch festgelegt, welche Verpflichtungen die Lauenburger aus diesem Fonds zu begleichen haben. Dazu gehörten vor allem die Kosten für Chaussee-, Landstraßen- und Wegebau, Unterhaltung des Stecknitzkanals, der Lauenburgischen Gelehrtenschule in Ratzeburg und anderer Landesanstalten, Bezahlung der eigenen Beamten, Landarmenwesen und außerdem die auf dem Patronat beruhenden Leistungen an Geistliche und Kirchenbedienstete, Schulen und Stiftungen.

Auch in den folgenden Jahren wurde häufig die Frage nach der Rechtmäßigkeit des doch beträchtlichen Domanialvermögens gestellt, wobei die Lauenburger es jedoch verstanden, ihr Vermögen vor dem Zugriff durch den Preußischen Staat zu schützen.

So bleibt die Übertragung des Domanialvermögens auf den 1872 gegründeten Landeskommunalverband eine Ursache für die Besonderheit des Kreises, gewann sie doch als Verwaltungsaufgabe beträchtlichen Einfluss auf die Gestaltung der lauenburgischen Administration.

Der Aktenbestand umfasst nach seiner Verzeichnung 1491 Aktenbände. Der zeitliche Schwerpunkt der Überlieferung liegt zwischen 1875 und 1950, allerdings reichen gerade die Akten zur Verwaltung des mecklenburgischen Liegenschaftsvermögens in Bäk, Römnitz, Mechow und Ziethen bis in die jüngere Vergangenheit.

Literatur: Kreis Herzogtum Lauenburg, Materialien zum 100jährigen Bestehen des Kreises Herzogtum Lauenburg, Ratzeburg 1987;
                 Traugott Freiherr von Heintze, Lauenburgisches Sonderrecht, Ratzeburg 1909;
                 Jürgen de Vries, Bismarck und das Herzogtum Lauenburg, Neumünster 1989

Inhalt

Allgemeine Grundstücksverwaltung  (Hoheits-, Selbstverwaltung, Dienststelle, Kreisvermögen)

Domänen und Güter (Allgemeines, einzelne Domänen und Güter, Ansiedlungen, Landarbeiterwohnungen, Auflösung der Gutsbezirke)

Einzelne Grundstücke  (Allgemeines, Grundstücke alphabetisch nach Orten, Wohnungsbau und -bewirtschaftung)

Wegebau  (Allgemeines, Wegepersonal, Gebäude des Wegepersonals, Eigentum an Wegegrundstücken, Bau und Unterhaltung von Brücken und Wegen, Hauptwege, Land- und Kreisstraßen, Chausseen, Reichsautobahn, Versorgungsanstalten, Siele, Bürgersteige)

Eisenbahnen, Verkehr

Kraftwerke Farchau und Geesthacht

Seen, Flüsse und Wasserbau/ Kanäle

Fischerei (Vereine, Aufseher, Fischer Fischereirechte)

Forsten  (Forstämter, Forstpersonal, Forstgebäude, Forstländereien, Holzwirtschaft, Jagd)

Landwirtschaft, Naturschutz, Kleingärten

Steuern

Patronats- und Kirchensachen

Mecklenburgische Vermögensverwaltung (Forsten, Grundeigentum in Bäk, Mechow, Römnitz und Ziethen, Landsmannschaft, Vertriebene)   

13.08.2012