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Findbuch Kreis Herzogtum Lauenburg 1876 - 1950
Kreisausschuss
Bestandsbeschreibung 

Es ist der zentrale Aktenbestand des Kreisarchivs Ratzeburg und kaum ein anderer spiegelt so deutlich die besondere Geschichte des Kreises Herzogtum Lauenburg wider. Mit dem Gesetz vom 23. Juni 1876 über die Vereinigung des Herzogtums Lauenburg mit der Preußischen Monarchie endet die über Jahrhunderte andauernde Souveränität dieses kleinen Territoriums. Als landrätlicher Kreis Herzogtum Lauenburg wird er der Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert und der Regierung in Schleswig unterstellt. Sitz der Kreisverwaltung wird Ratzeburg.

Von 1865 - nachdem das Herzogtum am 13. September 1865 in Form einer Personalunion mit Preußen verbunden worden war - bis 1876 dauern die Verhandlungen an, die Fürst Otto von Bismarck als Minister des eigens dafür eingerichteten Ministeriums für lauenburgische Angelegenheiten mit der lauenburgischen Ritter-und Landschaft führt, um die Modalitäten für eine vollständige Eingliederung Lauenburgs in Preußen zu klären. So kristallisieren sich in diesen Jahren die Besonderheiten des künftigen Kreises heraus, die ihn für viele Jahre so deutlich von anderen preußischen Kreisen unterscheiden wird: der Anschluss an Schleswig-Holstein nur als ein geschlossener Bezirk, die Erhaltung der Gerichtsbarkeit erster Instanz und die Bildung eines eigenen Kommunalverbandes mit den besonderen Rechten eines Provinzialverbandes.

Mit dem 1. Oktober 1882 tritt eine neue Kreisordnung in Kraft, die auch im Kreis Herzogtum Lauenburg für eine Moderniserung des künftigen Staatsgebildes sorgt. Der Landrat wird - wie im übrigen Preußen üblich - Vorgesetzter des neu geschaffenen Landeskommunalverbandes und übernimmt gleichzeitig die Leitung der staatlichen landrätlichen Verwaltung als auch der Selbstverwaltung in Form des Kreisausschusses. Kreistag und Kreisausschuss lösen die veraltete Ständeherrschaft der Ritter- und Landschaft ab. Der Kreisausschuss verwaltet fortan das Domanialvermögen und nimmt die Patronatsrechte wahr.
Die wesentliche Besonderheit des Kreises Herzogtum Lauenburg blieb - neben seiner Namensgebung - das verbriefte Recht zur kreiseigenen Verwaltung der Domänen, mit deren Erträgen die Aufgaben eines Provinzialverbandes zu erfüllen waren. 

Zwei wesentliche territoriale Veränderungen des Kreisgebietes sind bei einer Recherche in diesem Bestand zu beachten: das Großhamburggesetz vom 26. Januar 1937 besiegelte die Trennung der Stadt Geesthacht vom Land Hamburg und seine Eingliederung in den Kreis Herzogtum Lauenburg, was ebenso für dreizehn lübsche und mecklenburgische Enklaven galt, die zerstreut im Lauenburgischen lagen. Das "Barber-Lyaschenko-Abkommen" vom 13. November 1945 beschloss die sog. Schaalseeräumung, in deren Folge die östlich des Schaalsees liegenden lauenburgischen Gemeinden  um Dechow und Lassahn Mecklenburg und damit der russischen Besatzungszone zugeschlagen wurden, währen die bis dahin mecklenburgischen Gemeinden Bäk, Mechow, Römnitz und Ziethen dem Kreis Herzogtum Lauenburg zugesprochen wurden.

Die preußische Verwaltungsstruktur sah eine klare Trennung zwischen staatlicher und Selbstverwaltung vor, welche sich im Kreis Herzogtum Lauenburg auch stets in einer räumlichen Distanz widerspiegelte. So residierte die landrätliche Verwaltung im Ratzeburger Stadtteil St. Georgsberg, während der für die Selbstverwaltung zuständige Kreisausschuss am Marktplatz in Ratzeburg - heute "Altes Kreishaus" - untergebracht war. Es liegt somit auf der Hand, dass auch die Archivierung des Schriftgutes zwei verschiedenen Archiven zufiel: die staatlichen Unterlagen gelangten zuständigkeitshalber in das Landesarchiv in Schleswig und diejenigen der Selbstverwaltung blieben  vor Ort und gingen in den Fundus des im Jahr 1925 eingerichteten Kreisarchivs auf.

Möchte man Kreisgeschichte nachvollziehen, ist zunächst die Frage nach der Zuständigkeit zu stellen, in welchem Bereich der Verwaltung das passende Schriftgut angefallen sein könnte. Grob seien hier  folgende Tätigkeitsfelder genannt:
Landesarchiv Schleswig (staatliche Verwaltung): Kommunal-, Polizei-, Schul- und Wirtschaftsaufsicht
Kreisarchiv Ratzeburg (Selbstverwaltung): Institutionen der Selbstverwaltung, Domänenverwaltung, Kommunal-, Schul- und Kirchenaufsicht, Eisenbahnen, Wegebau 

Der ca. 8.000 Akten umfassende Bestand hat seinen zeitlichen Schwerpunkt zwar von 1876 bis 1950, enthält allerdings etliche Archivalien mit deutlich früherer Laufzeit. Diese wurden gemeinsam mit den anderen Unterlagen in das Kreisarchiv abgegeben und stehen im direkten inhaltlichen Bezug zum übrigen Bestand.   

Literaturhinweis: Findbuch der Archivbestände Kreis Herzogtum Lauenburg 1876 - 1950 in Ratzeburg und Schleswig, Veröffentlichungen des Schleswig-Holsteinischen Landesarchivs Bd. 61, Schleswig 2001

 

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