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Findbuch Verkoppelungen im Herzogtum Lauenburg (Abteilung 6)
Geschichte und Inhaltsübersicht

Zur Geschichte der Verkoppelung und zum Aktenbestand

Bei der Verkoppelung handelt es sich um eine Vorform der heutigen Flurbereinigung im 18. und 19. Jahrhundert in Deutschland. Sie bewirkte eine Neuverteilung der landwirtschaftlich genutzten Bodenfläche, was durchaus mit einer groß angelegten Agrarreform zu vergleichen ist.

Wie im gesamten Deutschen Reich gab es auch im Herzogtum Lauenburg, das im 18. Jahrhundert zu Hannover gehörte, vielfältigen Allgemeinbesitz und Nutzungsberechtigungen an landwirtschaftlichen Flächen. Zum Allgemeinbesitz zählte die Feldmark als Gemeindeeigentum des Dorfes. In der Regel nutzte man die diese als Wald oder Weide, manche Flächen bestanden aber auch aus Moor oder Ödland. Neben dem gemeinschaftlichen Eigentum gab es auch Nutzungsberechtigungen, die auf dem Grundeigentum lasteten, wozu die Weidenutzung oder Hutung, Waldmast, Torfnutzung oder der Grasschnitt zählen konnten.
Das gemeinschaftliche Eigentum innerhalb eines Amtes, eines Dorfes oder adeligen Gerichtes wurde auf die Berechtigten aufgeteilt oder diese wurden mit Geld entschädigt. Durch diese Gemeinheitsteilungen entstanden zwangsläufig kleine Grundstücke bzw. -unterschiedlich bedingt durch Erbfolge, Neuverteilung ehemals wüster Flächen, Zuordnung neuer Felder - zerstreut liegender Grundbesitz. Diesen galt es im Rahmen der Reform zusammenzulegen, welchen Vorgang man als „Verkoppelung“ bezeichnete (das Verkoppeln von Grundstücken). Die von den Bauern bislang individuell genutzten, aber stark parzellierten Flächen wurden neu verteilt, so dass größere Parzellen und ein neues Wegesystem zustandekamen. Dies wiederum hatte zur Folge, dass die Produktivität eines Betriebes gefördert wurde, Wege sich verkürzten, Zugvieh entlastet und eine bessere Aufsicht über die eigenen Flächen ermöglicht wurde. Zu einer Aussiedlung einzelner Gehöfte kam es eher selten, so dass in der Regel die alten Dorfstrukturen erhalten blieben.

Der hier vorliegende Aktenbestand „Verkoppelungen im Herzogtum Lauenburg“ umfasst 323 Akten, mit dem zeitlichen Schwerpunkt in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Es ist die Zeit, in der die meisten Verkoppelungsverfahren im Lauenburgischen durchgeführt wurden und in einem sog. Rezess ihren schriftlich fixierten Abschluss fanden. Ergänzt wird dieser Bestand durch zahlreiche Verkoppelungskarten im Kartenbestand des Kreisarchivs, die durch ihre bildliche Darstellung der Dorfstruktur bis heute ihre große Bedeutung für die Ortsgeschichtsforschung nicht verloren haben.

Literatur: Gerhard Meyer, Die Verkoppelung im Herzogtum Lauenburg unter hannoverscher Herrschaft, 160 S., erschienen in: Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, Hildesheim 1965

Inhaltsübersicht

Verkoppelungen im Herzogtum Lauenburg

Verkoppelungen im Amt Ratzeburg

Verkoppelungen im Amt Lauenburg

Verkoppelungen im Amt Schwarzenbek

Verkoppelungen im Amt Steinhorst

Verkoppelungen in den Gutsbezirken

Verkoppelungen in den Enklaven, Verkoppelungskommissar

25.11.2011