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Landrat

Dr. Christoph Mager

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

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Der Landrat

Dr. Christoph Mager ist seit dem 1. Juni 2015 Nachfolger von Gerd Krämer als Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg. Der Kreistag des Kreises Herzogtum Lauenburg wählte Dr. Mager am 22. Januar 2015 für acht Jahre zum Landrat.

Dr. Christoph Mager wurde 1976 in Kiel geboren, ist verheiratet und hat drei Kinder. Nach dem Abitur an der Lauenburgischen Gelehrtenschule in Ratzeburg und dem Wehrdienst studierte er Jura an der Christian-Albrechts-Universität Kiel, wo er 2005 mit einer Arbeit zum grundrechtlichen Verhältnis von Freiheit und Sicherheit promoviert wurde. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er u.a. beim Kreis Herzogtum Lauenburg Vor seiner Wahl zum Landrat war Dr. Christoph Mager als Richter im Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein tätig.

Dem Kreistag des Kreises Herzogtum Lauenburg gehörte er nach seiner Direktwahl als Abgeordneter  der CDU von Juni 2013 bis Februar 2015 an und wirkte u.a. im Haupt- und Innenausschuss mit.

Aufgaben des Landrats

Der Landrat leitet die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg und ist der gesetzliche Vertreter des Kreises. Dabei muss er sich im Bereich der Selbstverwaltung an die Vorgaben des Kreistages halten, der die Ziele und Grundsätze vorgibt. Der Landrat ist für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben des Kreises durch die Verwaltung verantwortlich. 

Zu den weiteren Aufgaben des Landrats gehört insbesondere, die Gesetze auszuführen und die Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse vorzubereiten und umzusetzen. Außerdem erfüllt der Landrat neben dem Kreispräsidenten auch repräsentative Aufgaben.

Als Vertreter des Kreises wirkt er in zahlreichen Aufsichtsgremien und Organen mit.

Eine Übersicht finden Sie hier.