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Gleichstellungsbeauftragte fordern gendergerechte Sprache für alle Geschlechter

Kiel – 18.3.2020 Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der kommunalen hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten Schleswig-Holsteins weist aus gegebenem Anlass besonders auf ihren gerade erschienenen Leitfaden „Gendergerechte Sprache“ hin, der  einen sensiblen und inklusiven Sprachgebrauch in Sprache und Schrift fordert.
Hintergrund ist ein neuerlicher Antrag der Landtagsfraktion der Alternative für Deutschland (AfD) zum Thema Gleichstellung in Schleswig-Holstein – nach ihrem Antrag vom Sommer 2019 zur Abschaffung der Stellen der Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein. Hier geht es nun um eine Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG).

Das vordergründige Anliegen der AfD: die Bewahrung der korrekten deutschen Rechtschreibung im Schriftverkehr und Sprachgebrauch, die neu in den §1 des GstG aufgenommen werden soll. Doch – vice versa – geht es Ihnen eigentlich darum, die gendergerechte Sprache im dienstlichen Schriftverkehr und Sprachgebrauch von vornherein auszuhebeln, ebenso wie die notwendige Sensibilisierung der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts für eine Sprache, die Menschen aller Geschlechter gerecht wird.

Sprache schafft immer Realität
Sprache schafft immer Realität, denn in gesprochenen und geschriebenen Worten setzt sich die Wahrnehmung zusammen – und damit die Wirklichkeit, macht die LAG deutlich. Die Wirklichkeit ist, dass das generische Maskulinum ausschließlich Personen männlichen Geschlechts benennt und sich nicht „auf männliche und nicht-männliche Personen“ bezieht, womit die AfD für das generische Maskulinum argumentiert. Andere Geschlechter werden hier gar nicht genannt. Dadurch werden Machtverhältnisse stabilisiert – und zwar die des Patriarchats. Oder, wie Luise F. Pusch, bekannte Sprachwissenschaftlerin und Autorin, es formuliert: „Ein Mann lässt 99 Frauen unsichtbar werden“.

„Wir fordern einen  sensiblen  und  inklusiven Sprachgebrauch, denn dieser trägt aktiv zur Gleichberechtigung und Wertschätzung aller Geschlechter bei“, betont Silvia Kempe-Waedt, Sprecherin der LAG der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt, die „etablierten Formen geschlechtergerechter Schreibung nach stilistischen und grammatisch-syntaktischen Strategien“ zu verwenden. Die relevanten Strategien sind: Nennung von Paarformen, geschlechtsneutrale übergreifende Formulierungen, Umformulierungen und Vermeidung des generischen Maskulinums. Eine gute Lesbarkeit ist so garantiert, Texte bleiben sachlich korrekt und vorlesbar.

Angemessene Darstellung der Frau in der Sprache
„Wir teilen die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung ausdrücklich, denn mit ihnen wird nicht nur der Mann, sondern auch die Frau angemessen in der geschriebenen Sprache dargestellt“, erläutert Kirsten Schöttler-Martin, ebenfalls LAG-Sprecherin.
Außer Frage steht: Sprache ist lebendig und kann sich weiterentwickeln. Durch den Hintergrund der Umsetzung des  Beschlusses  des  Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017, der sich auf die Angabe des Personenstandes „weiblich“, „männlich“, „divers“ und „keine Angabe“, z. B. in Formularen und Statistiken, bezieht, leitet sich ein Weiterdenken ab, hin zu einer gendergerechten  Sprache für alle Geschlechter.

Gender-Sternchen hat sich etabliert
Um das gesamte Spektrum der Geschlechter sprachlich abzubilden, hat sich in schriftlichen Dokumenten inzwischen weitestgehend das Gender-Sternchen etabliert. Das Sternchen bezieht eine Vielzahl an Geschlechtsidentitäten, die Menschen für sich in Anspruch nehmen und benennen können, mit ein. Diese lassen sich unter dem Kürzel LSBTIQ zusammenfassen: Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Intersexuelle und Queere.
„Wir unterstützen diese Entwicklung, denn wir leben in einer pluralistischen und diversen Gesellschaft. Dies muss sich in der Sprache widerspiegeln!“, ist für Tinka Frahm, ebenfalls LAG-Sprecherin, eindeutig. Öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Hochschulen und Verwaltungen sollten mit gutem Beispiel vorangehen und eine moderne, inklusive Sprache verwenden.

Dafür Hilfestellungen an die Hand zu geben, ist der Leitfaden „Gendergerechte Sprache“ gedacht, zu beziehen über geschaeftsstelle@gleichstellung-sh.de
Hier der Leitfaden als Download.

 

Pressekontakt:
Kirsten Schöttler-Martin
Gleichstellungsbeauftragte
Amt Nordsee-Treene
Schulweg 19
25866 Mildstedt
Tel.:  04841 992-233
Mail: k.schoettler-martin@amt-nordsee-treene.de