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Straßensozialarbeit

Warum Straßensozialarbeit

Nach dem Brandanschlag in Mölln am 23.11.1992, dem drei türkische Frauen zum Opfer fielen, beteiligte sich der Kreis 1994 an einem dreijährigen Modellprojekt „Straßensozialarbeit für gewalttätige und gewaltbereite Jugendgruppen und Szenen“ des Landes. Die beiden dafür eingestellten Straßensozialarbeiter hatten ihre Arbeitsschwerpunkte in Mölln und Geesthacht. Da sich der Einsatz der „Streetworker“ bewährt hatte, wurde nach Ablauf des Modellprojektes 1998 ein “Projekt Straßensozialarbeit“, zunächst befristet auf drei Jahre, eingerichtet. 

Wie ging es weiter

Nach Verlängerung der Befristung bis 2005 erfolgte schließlich, mit Wirkung zum 01.01.2006, die endgültige Etablierung der Straßensozialarbeit im Kreis Herzogtum Lauenburg. Beteiligt sind die Städte Mölln, Geesthacht, Schwarzenbek und Lauenburg. Träger der Straßensozialarbeit ist der Kreis.

Aufgaben / Arbeitsinhalte

Aufgabe der Straßensozialarbeit ist es, diese Jugendlichen an ihren Treffpunkten aufzusuchen, Ihnen Beziehung anzubieten und ihr Vertrauen zu gewinnen. Sie vermittelt dabei gesellschaftliche Grundhaltungen und dient als Brücke zu den Jugendlichen, die durch angebotsorientierte Jugendarbeit oder andere soziale Dienstleistungen nicht mehr erreicht werden wollen oder können.    Die Straßensozialarbeit im Kreis Herzogtum Lauenburg hat den Arbeitsansatz der akzeptierenden Jugendarbeit, d.h. Straßensozialarbeit akzeptiert die Menschen, nicht ihre Taten. Grundlegende Prinzipien sind Freiwilligkeit, Parteilichkeit, Anonymität und Lebensweltorientierung.

Aktive Sozialarbeit vor Ort

Jugendliche treffen sich oft an öffentlichen Räumen, z.B. Parkanlagen, Bahnhöfen und Spielflächen, die sich der unmittelbaren Kontrolle der Erwachsenenwelt entziehen. Hier lernen und entwickeln sie Werte und Verhaltensmuster, die für sie eine Gefährdung darstellen. Die aufsuchende Arbeit macht es möglich, Hilfsangebote zu entwickeln oder die Jugendlichen zu motivieren, bestehende Hilfsangebote (wieder) anzunehmen. Ferner beraten Straßensozialarbeiter bei sozial- und jugendpolitischen Entscheidungsprozessen und beteiligen sich an der Entwicklung von Jugendhilfestrukturen, um der Ausgrenzung junger Menschen entgegenzuwirken.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage der Straßensozialarbeit ist der § 13 SGB VIII, Jugendsozialarbeit. Die Zielgruppe der Straßensozialarbeit sind junge Menschen, die aufgrund ihrer besonders konfliktreichen Hintergründe (Schul-, Sucht-, Arbeits-, Gewalt-, Verhaltens-, Beziehungs- und Wohnprobleme) aus der Gesellschaft „auszusteigen“ drohen oder bereits „ausgestiegen“ sind.