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Pressemitteilung der LAG der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

Ein Fall für den Petitionsausschuss:
Das zukünftige Malteser-Diako“-Klinikum in Flensburg will keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen

Kiel – 27.10.2020 / Heute wird die Petition für ein niedrigschwelliges, medizinisch vielfältiges und würdevolles Versorgungsangebot bei Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg im Petitionsausschuss des Landtages behandelt.

Zum Hintergrund:

Es sollte ein Vorbild-Projekt werden: Das „Malteser-Diako“-Klinikum in Flensburg wird das erste ökumenisch geführte Krankenhaus in Deutschland sein. Das neue Krankenhaus in Flensburg wird das drittgrößte Klinikum Schleswig-Holsteins sein und soll für die Stadt und umliegende Gebiete ein Schwerpunkt-Krankenhaus werden. Doch vor gut einem Jahr hatte das neue Bündnis aus Diako Flensburg und dem Malteser-Krankenhaus bekanntgegeben, im geplanten Zentralkrankenhaus keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen zu wollen, weil der katholische Träger „ethische“ Bedenken angemeldet hat.

Dass Beratungsstellen in katholischer Trägerschaft jedoch einen Beratungsschein ausstellen dürfen, um Frauen einen Schwangerschaftsabbruch straffrei zu ermöglichen, scheint dagegen nicht gegen die katholische Wertevorstellung zu verstoßen.

Für Dagmar Höppner-Reher (Sprecherin der LAG der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten), „ist es grundsätzlich ein Skandal, dass Männer, darüber entscheiden, ob Schwangerschaftsabbrüche in den Aufgabenbereich und der Grundversorgung eines modernen Krankenhauses gehören oder nicht und die betroffenen Frauen, die Konsequenzen zu tragen haben.“

„Frauen haben ein Grundrecht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung; dazu gehört auch das Recht eine Schwangerschaft abzubrechen. Um dieses Recht nutzen zu können, muss das Land ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von  Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung stellen.“, erklärt Dagmar Höppner-Reher.

Insgesamt ist die Versorgungslage in Flensburg bereits jetzt dramatisch: Die Anzahl der Praxen in Flensburg, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, hat sich seit 2012 von neun auf vier Praxen reduziert. Die Zukunft sieht düster aus: Praktizierende Ärzte und Ärztinnen, die aus Altersgründen ausscheiden, finden keine Nachfolger*innen, die dieses Versorgungsangebot aufrechterhalten.

 Gründe hierfür gibt es viele:
- Im Medizinstudium steht dieses Thema nicht mehr auf dem Lehrplan.
- Gynäkolog*innen erfahren vermehrt Anfeindungen von Abtreibungsgegner*innen.

Dies hat auch die gesellschaftliche Diskussion um die Abschaffung der §§ 218 und 219a StGB verdeutlicht.

„Ein modernes Klinikum mit dem Anspruch an ein überregionales und hochspezialisiertes           Gesundheitszentrums, kann das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nicht einfach ausklammern. Die Vorhaltung eines vielfältigen klinischen Versorgungsangebotes von Schwangerschaftsabbrüchen – unter Berücksichtigung aller Qualitätsstandards – sollte im Jahr 2020 ein Selbstverständnis sein.“ betont Verena Balve (Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Flensburg)

Abschließend appelliert Verena Balve an die Landesregierung: „Wir bitten um Unterstützung unserer Flensburger Lage – und der Wahrnehmung der Verpflichtung des Landes nach § 13 SchKG. Mit seiner immensen finanziellen Förderung sollte das Land die Krankenhausträger zu entsprechenden Auflagen verpflichten, um die Sicherstellung eines ausreichenden klinischen Angebotes zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen auf dem zukünftigen Gesundheitscampus zu gewährleisten.“