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Sonderdienst Pflegekinder und Adoptionen (PKA)

im Fachbereich Jugend, Familie, Schulen und Soziales

Wir suchen Nestfamilien!

Flyer-Nestfamilien

Um welche Kinder geht es?

Es geht vor allem um die Kinder und Jugendlichen zwischen 0 und 14 Jahren, die derzeit nicht in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben können.                
Diese Kinder sind in ihrer Familie in Not geraten. Die Eltern haben sie nicht zuverlässig versorgt, zum Teil sind sie geschlagen worden, eingesperrt oder missbraucht worden. Häufig haben diese Kinder Misstrauen und Angst in menschliche Beziehungen entwickelt. Pflegeeltern können die wertvolle Aufgabe übernehmen, diesen Kindern wieder familiäre Geborgenheit, Sicherheit, Vertrauen und Liebe zu geben.

Im Vordergrund stehen ganz besonders:

  • Kinder, die nach einiger Zeit zu ihren Eltern zurückkehren (Rückkehroption),
  • Geschwisterkinder,
  • Entwicklungsbeeinträchtigte Kinder.

Diese Kinder sind zwischen 0 und 14 Jahren alt und es ist besonders schwierig, für sie geeignete Pflegefamilien zu finden.

Was müssen Pflegeeltern mitbringen?

Pflegeeltern sollen vor allem:

  • Geduld haben und belastbar sein,
  • eine positive und offene Lebenseinstellung haben,
  • kommunikations- und lernfähig sein,
  • in ein intaktes soziales Netz eingebettet sein,
  • Erfahrung im Umgang mit Kindern haben,
  • liebevoll und konsequent sein,
  • die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und der Pflegeelternberatung haben,
  • akzeptieren, dass jeder Mensch etwas Besonderes ist.

Sie benötigen außerdem ausreichenden Wohnraum, wirtschaftliche Stabilität, eine gute Gesundheit und ausreichend freie Zeit für ein bzw. ein weiteres Kind. Ihre Lebensform spielt dabei keine Rolle.

Wie lange bleibt ein Pflegekind in der Familie?

Das ist in jedem Einzelfall unterschiedlich. Viele Pflegekinder leben über mehrere Jahre, manchmal bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus bei den Pflegeeltern.

In solchen dauerhaften Pflegeverhältnissen leben Kinder, deren Eltern für längere Zeit die Verantwortung für ihre Kinder nicht selbst tragen können, weil sie z. B. psychisch krank sind, eine Suchterkrankung haben oder das Kind geschlagen oder missbraucht haben.

Manche Kinder bleiben für eine kürzere Zeit in der Pflegefamilie, weil es nur einer Übergangszeit bedarf, bis die krisenhafte Situation im Elternhaus beendet ist. In der Regel ist dies die Ausgangsposition für fast alle Pflegekinder, bei den wenigsten Kindern ist der Verbleib in der Pflegefamilie von Beginn an auf Dauer ausgerichtet!

Es gibt viele Pflegekinder, die weiterhin Kontakt zu ihren leiblichen Eltern halten und das mit dem Ziel, zu ihnen zurückzukehren. Alle Pflegefamilien haben die Aufgabe, nach Möglichkeit die Kontakte zwischen dem Pflegekind und seinen Eltern zu erhalten bzw. diese mit Unterstützung der Pflegeelternberatung wiederherzustellen.

Was ist der Unterschied zur Adoption?

Mit der Adoption erhalten Adoptiveltern die rechtliche Stellung von leiblichen Eltern, sie übernehmen dauerhaft alle Rechte und Pflichten für das adoptierte Kind. Sie sind damit sorgeberechtigt und tragen den Unterhalt für das Kind selbst.

Bei Pflegekindern dagegen verbleibt das elterliche Sorgerecht häufig ganz oder in Teilen bei den leiblichen Eltern oder es wird durch einen Vormund oder Pfleger wahrgenommen. Die Pflegeeltern können Entscheidungen treffen, die das alltägliche Leben der Pflegekinder regeln. Bei wichtigen Entscheidungen müssen die leiblichen Eltern oder der Vormund und der Pfleger einbezogen werden.

Unabhängig von ihrer rechtlichen Stellung in ihrer neuen Familie haben Adoptions- und Pflegekinder Herkunftseltern. Und die Auseinandersetzung damit kann im Laufe ihres Lebens zu Identitäts- und Loyalitätskonflikten führen. Hier sind sowohl Adoptiv- als auch Pflegeeltern gefordert, das Kind nach Kräften zu unterstützen, diese Konflikte erfolgreich zu bewältigen.

Wie wird man Pflegemutter/Pflegevater?

Gerne beantworten die Beraterinnen Ihre derzeitigen Fragen und laden Sie bei Interesse zu den Informationsveranstaltungen zum Thema „Aufnahme eines Pflege- bzw. Adoptivkindes“ ein.

Nach der Teilnahme an den Informationsabenden werden die Beraterinnen bei weiterem Interesse Ihrerseits Termine für persönliche Gespräche in Ihrem Hause mit Ihnen vereinbaren. Hier werden mit Ihnen gemeinsam Ihre Motivation für die Aufnahme eines Pflegekindes, Ihre persönlichen Lebenserfahrungen, Ihre Vorstellung von dem aufzunehmenden Kind u.a. besprochen. Des weiteren werden von Ihnen verschiedene Unterlagen erbeten, hierzu gehören:

  • Ein Fragebogen (beim Fachdienst PKA erhältlich),
  • Ein ausführlicher Lebenslauf/Motivationsbeschreibung,
  • Führungszeugnisse,
  • Ärztliche Atteste,
  • Verdienstbescheinigungen,
  • Fotos, auf denen Sie sich gefallen,

Nach Abschluss der Gespräche und Eingang der Unterlagen werden die Beraterinnen mit Ihnen erörtern, ob Sie für die Aufnahme eines Pflegekindes in Betracht kommen. Anschließend beginnt für Sie eine Wartezeit, die nicht beziffert werden kann, da nicht absehbar ist, wann ein Kind, welches für die Aufnahme bei Ihnen in Frage kommt, in Familienpflege gegeben wird. Während dieser Wartezeit haben Sie die Möglichkeit, an spezifischen Fortbildungen über Pflegekinder bzw. Themen, die Pflegeeltern und –kinder betreffen, teilzunehmen.

 

Handbuch für Pflegeeltern

Das aktuelle Handbuch für Nestfamilien.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.nestfamilien.de

Zuständigkeiten:

Zuständigkeitsliste für die Gemeinden und Städte im Kreis Herzogtum Lauenburg:

AnsprechpartnerInnen:

Dienststelle Ratzeburg:

Frau Aksu
Pflegekinderdienst

Barlachstr. 2
23909 Ratzeburg


Frau Woelky
Pflegekinderdienst

Barlachstr. 2
23909 Ratzeburg


Frau D. Rubner
Pflegekinderdienst

Barlachstr. 2
23909 Ratzeburg


Frau S. Krüger
Pflegekinderdienst

Barlachtr. 2
23909 Ratzeburg


Frau Arnold
Pflegekinderdienst

Barlachstr. 2
23909 Ratzeburg



Dienststelle Schwarzenbek

Frau Lamer
Pflegekinderdienst

Meiereistr. 3
21493 Schwarzenbek


Frau Beer
Pflegekinderdienst

Meiereistr. 3
21493 Schwarzenbek