Konzepte und Qualitätsentwicklung im Feld Kinderschutz
Die grundlegenden Verhältnisse zwischen elterlichen Rechten und Eingriffsrechten bzw. ‑pflichten der staatlichen Gemeinschaft sind in folgenden Gesetzen in der Bundesrepublik Deutschland geregelt:
Hier finden Sie 23 Grundsätze und Haltungen, an denen Fachkräfte der Jugendhilfe ihr Handeln ausrichten, wenn sie Eltern, Kinder und Jugendliche unterstützen, bei denen ein Hilfebedarf für ein gesundes Aufwachsen selbst oder von außen formuliert wurde.
Die verbindlichen Strukturen, mit welcher im Kreis Herzogtum Lauenburg die Qualitätssicherung im Kinderschutz jährlich umgesetzt wird, finden Sie hier.
Wir sind bemüht, unsere Angebote und unser Handeln im Kinderschutz auch gemeinsam mit anderen Beteiligten zu reflektieren und zu entwickeln Angebot: kleines Falllabor
1.) Kinderschutzberichte der Jahre 2010-2022
2.) Konzept für den Umgang mit Kindeswohlgefährdungen innerhalb des Jugendamtes
3.) Fachstelle Kinderschutz des Kreises Herzogtum Lauenburg
Konzept der Maßnahmen, KuK Fachstelle Kinderschutz und Koordination von Hilfen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung, Stand 2020Konzept KuK
4.) Empfehlungen zum fachlichen Umgang mit Hinweisen auf sexuelle Gewalt in Institutionen durch Mitarbeitende
5.) Schnittstellenkonzepte zu beteiligten Professionen und Institutionen
a) Tagespflege
Leitlinien zum Kinderschutz in derTagespflege
b) Kindertagesstätten
Leitlinien zum Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen Stand 2017
Handreichung Sexualerziehung in Kindertageseinrichtungen 2013
c) Schulen
Leitlinien Kinderschutz Schulen Stand 2017
d) Kriminalpolizei
6.) Aus Erfahrungen lernen im Kinderschutz