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Fachdienst 342 Wasserwirtschaft

Herr Ruge
Fachdienst Wasserwirtschaft

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

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Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Weitere Informationen zum Fachdienst

Vorstellung des Fachdienstes Wasserwirtschaft

Untere Wasserbehörde

Der Fachdienst Wasserwirtschaft nimmt als untere Wasserbehörde die hoheitlichen Aufgaben des Wasserechtes, Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und Landeswassergesetzes (LWG), wahr. Auf Grundlage dieser Gesetze und den dazugehörigen Verordnungen sowie den technischen Regelwerken werden die Gewässer überwacht, Gewässerbenutzungen und -ausbauten sowie technische Anlagen genehmigt.


Rufbereitschaft Umweltunfälle

Der Fachdienst hält eine Rufbereitschaft für Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (z .B. Schmierstoffe, Kraftstoffe) vor. Diese ist u. a. für die Abwehr von Gefahren für Gewässer und deren Bauwerke und Anlagen zuständig.
Die Rufbereitschaft ist kann jederzeit über die Kreisleitstelle in Bad Oldesloe – Notruf 112 – alarmiert werden.


Gewässerbewirtschaftung/technischer Gewässerschutz (Abwasserentsorgung)

Die Tätigkeiten der Mitarbeiter des Fachdienstes Wasserwirtschaft sind in zwei Arbeitsbereiche zu gliedern. Das ist zum einem die Gewässerbewirtschaftung und zum anderen der technische Gewässerschutz (Abwasserentsorgung).


Gewässerbewirtschaftung

Ziele der Gewässerbewirtschaftung sind:

  • Naturnahe Gewässerentwicklung
  • Schaffung von Retentionsräumen
  • Sicherung der Vorflut
  • Sicherung der Trink- und Brauchwasserversorgung
  • Reduktion von Nährstoffeinträgen in Seen und Gewässer

Zuständigkeiten:

  • Fließgewässer mit rd. 1.600 km Länge
  • Stehende Gewässer mit rd. 3.600 ha Seefläche
  • Grundwasser mit Vorkommen in verschiedenen Grundwasserleitern

Aufgaben:

  • Regelungen der Gewässerbenutzungen (z. B. Entnahmen, Stau, Ableitung, Grundwasserhaltung)
  • Wasserversorgung (Trinkwasser / Beregnung / Gewerbebedarf)
  • Aufsichtsbehörde über 14 Wasser- und Bodenverbände
  • Überwachung Gewässerbenutzungen
  • Überwachung Gewässerunterhaltung
  • Überwachung Überschwemmungsgebiete
  • Vorflutangelegenheiten
  • Wasserrechtliche Motorbootgenehmigungen
  • Hochwasserschutz
  • Grundwasserentnahmeabgabe
  • Gewässerausbau / Gewässerrenaturierung
  • Überwachung der EU-Badestellen in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Kreises
  • Die Gewässerschutzmaßnahmen auf den kreiseigenen Domänen entwickeln, umsetzen und kontrollieren
  • Wasserrechtliche Erlaubnisse für Geothermieanlagen (Erdwärmeanlagen)


Technischer Gewässerschutz (Abwasserentsorgung)

Ziele des technischen Gewässerschutzes sind:

  • Ordnungsmäße Betrieb von Abwasseranlagen (Regen – und Schmutzwasser) für eine rechtssichere Gewässerbenutzung
  • Schutz und Erhalt der Gewässer als Lebensgrundlage auch für zukünftige Generationen
  • Reduktion von Nährstoffeinträgen in Seen und Gewässer

Zuständigkeiten:

  • 93 Kläranlagen
  • 388 Kleinkläranlagen

Aufgaben:

  • Genehmigen und Überwachen der Abwassereinleitungen von Grundstücksentwässerungen und gewerbliche Indirekteinleitungen
  • Regenwasserbewirtschaftung
  • Behördliche Überwachung Kläranlagen
  • Behördliche Überwachung Abwasseranlagen

Dokumente

Zuständig für 21 Dienstleistungen