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Fachdienst 250 Eingliederungshilfe

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

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So erreichen Sie den Fachdienst Eingliederungshilfe

Die Teilhabeplaner*innen des Fachdienstes Eingliederungshilfe sind häufig im Außendienst. Vereinbaren Sie für Beratungen daher unbedingt einen Termin. Die Beratung kann aufsuchend bei Ihnen zu Hause oder in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung stattfinden.

Am Standort Ratzeburg in der Barlachstraße 2 stehen in der Besuchergarage kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Über weitere Parkmöglichkeiten in der Ratzeburger Innenstadt informiert die Stadt Ratzeburg hier.

Eine Übersicht über Parkplätze am Standort Schwarzenbek in der Meiereistraße 3 finden Sie hier.

Wo Sie am Standort Geesthacht in der Otto-Brügmann-Straße 8 parken können, entnehmen Sie bitte dieser Übersicht.

Weitere Informationen zum Fachdienst

Der Fachdienst Eingliederungshilfe nimmt alle Aufgaben wahr, für die der Kreis Herzogtum Lauenburg als Träger der Eingliederungshilfe nach § 94 Absatz 1 SGB 9 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 AG-SGB 9 sachlich und örtlich zuständig ist. Dies umfasst insbesondere die

  • Strukturplanung und Angebotssteuerung durch die Verhandlung und den Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 125 SGB 9,
  • Beratung und Unterstützung nach § 106 SGB 9,
  • Gesamtplanung nach Teil 2 Kapitel 7 SGB 9,
  • Verwaltungsakte über die festgestellten Leistungen nach § 120 Absatz 2 SGB 9 zu erlassen und die Leistungen wirtschaftlich abzuwickeln sowie
  • Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen nach § 128 SGB 9 in Verbindung mit § 5 AG-SGB 9 durchzuführen.

Darüber hinaus erledigt der Fachdienst Eingliederungshilfe für Leistungsberechtigte in „besonderen Wohnformen“ alle Aufgaben, für die der Kreis Herzogtum Lauenburg als örtlicher Träger der Sozialhilfe nach § 97 SGB 12 in Verbindung mit §§ 1, 2 AG-SGB 12 sachlich und örtlich zuständig ist.

Datenschutzhinweise zur Eingliederungshilfe

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?


Fachdienst 250 Eingliederungshilfe

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

Wer ist der behördliche Datenschutzbeauftragte und wie erreiche ich ihn?

Herr Dirk Benett

Gemeinsame Datenschutzstelle der kreisangehörigen Kommunen und Datenschutzbeauftragter

Große Kreuzstr. 7
23909 Ratzeburg


Fachdienst Gemeinsame Datenschutzstelle

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

An welche Aufsichtsbehörde kann ich mich wenden?


Wofür werden meine Daten verarbeitet?

Der Fachdienst Eingliederungshilfe verarbeitet Ihre Daten um

  • Ihren individuellen Rehabilitationsbedarf zu ermitteln,

  • zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Leistung von Eingliederungshilfe erfüllt sind,

  • die Leistungsgewährung mit den Trägern anderer Sozial- oder Rehabilitationsleistungen zu koordinieren,

  • die Leistungen mit Ihrem Leistungserbringer oder Ihren Leistungserbringern abzurechnen,

  • den Nachrang der Eingliederungshilfe wiederherzustellen, insbesondere Kostenerstattungsansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern geltend zu machen und

  • statistische Pflichten für den Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB 9 und die Bundesstatistik nach den §§ 143 fortfolgende SGB 9 zu erfüllen.

Wer erhält meine Daten?

Zu den oben genannten Zwecken gibt der Fachdienst Eingliederungshilfe Ihre Daten eventuell an Träger anderer Sozial- oder Rehabilitationsleistungen (zum Beispiel die Kranken- oder Pflegekasse, die Deutsche Rentenversicherung), Unterhalts- oder Kostenerstattungspflichtige  weiter. Es werden selbstverständlich nur so viele Daten weitergegeben, wie zu Erreichen des Zwecks erforderlich ist.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden meine Daten verarbeitet?

Der Fachdienst Eingliederungshilfe verarbeitet Ihre Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 DSGVO in Verbindung mit §§ 67 fortfolgende SGB 10.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Ihre Daten werden so lange gespeichert, wie Sie Leistungen vom Fachdienst Eingliederungshilfe erhalten. Danach werden Ihre Daten noch zehn Jahre lang aufbewahrt und anschließend gelöscht. Dies beinhaltet die Löschung aller elektronisch gespeicherten Daten und die Vernichtung aller noch in Papierform vorliegenden Dokumente.

Welche Rechte habe ich?

Sie haben das Recht auf Auskunft darüber,

  • welche Kategorien von personenbezogenen Daten vom Fachdienst Eingliederungshilfe verarbeitet werden und

  • welchen Empfängern oder Kategorien von Empfängern der Fachdienst Eingliederungshilfe Ihre Daten offengelegt hat.

Darüber hinaus haben Sie das Recht,

  • unrichtige Daten berichtigen und unvollständige Daten vervollständigen zu lassen und

  • Daten, deren Speicherung nicht mehr erforderlich ist, löschen oder die Bearbeitung einschränken zu lassen.

Widerspruchsrecht:

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch bewirkt, dass der Fachdienst Eingliederungshilfe die personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeite, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Sollten Sie der Verarbeitung von Daten widersprechen, die der Fachdienst Eingliederungshilfe für die laufende Leistungsgewährung verarbeiten muss (zum Beispiel Daten über Ihr Einkommen und Vermögen), dann müssen die Leistungen mit Wirkung für die Zukunft eingestellt werden.

Bin ich verpflichtet, meine Daten preiszugeben?

Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 SGB 1 hat, wer Sozialleistungen (zum Beispiel Eingliederungshilfe) beantragt oder erhält, alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. Sie haben daher alle Daten preiszugeben, die der Fachdienst Eingliederungshilfe benötigt, um im Rahmen des Gesamtplanverfahrens Ihren Bedarf an Rehabilitationsleistungen festzustellen, über die Beteiligung anderer Rehabilitations- und Leistungsträger zu entscheiden, die Leistungsvoraussetzungen der infrage kommenden Leistungen zu prüfen und die Leistungen zu erbringen.

Welche Folgen hat es, wenn ich meine Daten nicht preisgebe?
Wenn Sie Daten, die für die Leistung erheblich sind, nicht preisgeben und dadurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert wird, dann kann der Fachdienst Eingliederungshilfe die beantragte Leistung ohne weitere Ermittlungen ganz oder teilweise versagen, bis die Mitwirkung nachgeholt wurde, soweit die Leistungsvoraussetzungen nicht nachgewiesen sind (§ 66 Absatz 1 Satz 1 SGB 1).

Datenschutzhinweise zur Sozialhilfe

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?


Fachdienst 250 Eingliederungshilfe

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

Wer ist der behördliche Datenschutzbeauftragte und wie erreiche ich ihn?


Fachdienst Gemeinsame Datenschutzstelle

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

An welche Aufsichtsbehörde kann ich mich wenden?



Wofür werden meine Daten verarbeitet?

Der Fachdienst Eingliederungshilfe verarbeitet Ihre Daten um

  • zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Leistungen für den Lebensunterhalt und anderen Leistungen der Sozialhilfe erfüllt sind,

  • Ihren individuellen Bedarf an solchen Leistungen zu ermitteln,

  • die Leistungen zu erbringen,

  • den Nachrang der Sozialhilfe wiederherzustellen, insbesondere Ansprüche gegen Dritte geltend zu machen und

  • statistische Pflichten für die Bundesstatistiken nach den §§ 121 fortfolgende SGB 12 zu erfüllen.

Wer erhält meine Daten?

Zu den oben genannten Zwecken gibt der Fachdienst Eingliederungshilfe Ihre Daten eventuell an die folgenden Stellen weiter:

  • Deutsche Rentenversicherung (Prüfung der Erwerbsfähigkeit, § 45 SGB 12),
  • Bundeszentralamt für Steuern (automatisierter Datenabgleich, § 118 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB 12),
  • Kranken-/Pflegekasse (Mitteilung über die Direktzahlung der Beiträge, § 32a Absatz 2 Satz 3 SGB 12),
  • örtliches Sozialamt (Koordinierung von Fallübernahme oder -übergabe),
  • Unterhalts- oder Kostenerstattungspflichtige und sonstige Schuldner vorrangiger Leistungen.

Es werden selbstverständlich nur so viele Daten weitergegeben, wie zu Erreichen des Zwecks erforderlich ist.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden meine Daten verarbeitet?

Der Fachdienst Eingliederungshilfe verarbeitet Ihre Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 DSGVO in Verbindung mit §§ 67 fortfolgende SGB 10.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Ihre Daten werden so lange gespeichert, wie Sie Leistungen vom Fachdienst Eingliederungshilfe erhalten. Danach werden Ihre Daten noch zehn Jahre lang aufbewahrt und anschließend gelöscht. Dies beinhaltet die Löschung aller elektronisch gespeicherten Daten und die Vernichtung aller noch in Papierform vorliegenden Dokumente.

Welche Rechte habe ich?

Sie haben das Recht auf Auskunft darüber,

  • welche Kategorien von personenbezogenen Daten vom Fachdienst Eingliederungshilfe verarbeitet werden und

  • welchen Empfängern oder Kategorien von Empfängern der Fachdienst Eingliederungshilfe Ihre Daten offengelegt hat.

Darüber hinaus haben Sie das Recht,

  • unrichtige Daten berichtigen und unvollständige Daten vervollständigen zu lassen und

  • Daten, deren Speicherung nicht mehr erforderlich ist, löschen oder die Bearbeitung einschränken zu lassen.

Widerspruchsrecht:

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch bewirkt, dass der Fachdienst Eingliederungshilfe die personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeite, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Sollten Sie der Verarbeitung von Daten widersprechen, die der Fachdienst Eingliederungshilfe für die laufende Leistungsgewährung verarbeiten muss (zum Beispiel Daten über Ihr Einkommen und Vermögen), dann müssen die Leistungen mit Wirkung für die Zukunft eingestellt werden.

Bin ich verpflichtet, meine Daten preiszugeben?

Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 SGB 1 hat, wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. Sie haben daher alle Daten preiszugeben, die der Fachdienst Eingliederungshilfe benötigt, um zu prüfen ob die Leistungsvoraussetzungen vorliegen, die Höhe des Leistungsanspruches festzustellen, die Leistungen zu erbringen und den Nachrang der Sozialhilfe wiederherzustellen.

Welche Folgen hat es, wenn ich meine Daten nicht preisgebe?
Wenn Sie Daten, die für die Leistung erheblich sind, nicht preisgeben und dadurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert wird, dann kann der Fachdienst Eingliederungshilfe die beantragte Leistung ohne weitere Ermittlungen ganz oder teilweise versagen, bis die Mitwirkung nachgeholt wurde, soweit die Leistungsvoraussetzungen nicht nachgewiesen sind (§ 66 Absatz 1 Satz 1 SGB 1).

Veröffentlichungen

Berichte des Fachdienstes Eingliederungshilfe:

Jahresbericht 2023 über die Entwicklungen in der Eingliederungshilfe

Kennzahlenvergleiche:

Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein für das Jahr 2022

Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein für das Jahr 2021

Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein für das Jahr 2020

Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein für das Jahr 2019

Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein für das Jahr 2018

Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein für das Jahr 2017

Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein für das Jahr 2016

Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein für das Jahr 2015

Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein für das Jahr 2014

Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein für das Jahr 2013

Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein für das Jahr 2012

Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein für das Jahr 2011

Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein für das Jahr 2010

Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein für das Jahr 2009

Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein für das Jahr 2008

Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein für das Jahr 2007

Sonstiges:

Kurzvorstellung des Fachdienstes Eingliederungshilfe im Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss (31.08.2023)

Inklusion und Eingliederungshilfe in Kitas - Ein Input beim Fachtag Inklusion in der Kindertagesbetreuung (20.06.2023)

Wirkungsorientierte Kennzahlen - Ein Input für das Benchmarking der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein (08.02.2023)

Zuständig für 4 Dienstleistungen