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Fachdienst 245 Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Kinderschutz und Betreuung

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

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Öffnungszeiten

Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 - 16:00 Uhr

Termine für Beurkundungen erfolgen nur nach telefonischer Absprache.
Senden Sie dafür gerne Ihr Anliegen per E-Mail an unterhalt@kreis-rz.de oder rufen Sie unser o.a. Geschäftszimmer an.

Weitere Informationen zum Fachdienst

Amtsvormundschaft

Beistandschaften
können eingerichtet werden bei Schwierigkeiten hinsichtlich der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Regelung der Unterhaltsbelange des Kindes.

Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften
werden als gesetzliche oder bestellte Vormundschaft / Amtspflegschaften vom Jugendamt geführt.

Beurkundungen
Beurkundungen zur Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsverpflichtung können beim Jugendamt kostenfrei aufgenommen werden. Darüber hinaus werden unter anderem Sorgeerklärungen der Eltern beurkundet.
Für Beurkundungen ist eine vorherige Terminabsprache unbedingt erforderlich.

Auf Grund der derzeitigen Personalsituation können Beurkundungstermine nicht immer zeithan vergeben werden.

Negativatteste
Für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind oder waren, können bei Bedarf durch das Jugendamt kostenlose Bescheinigungen über die alleinige Sorge beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass zu keiner Zeit die gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde. Bei ehelichen Kindern, deren Eltern geschieden sind, ist der Nachweis bzgl. der Sorgerechtsregelung in der Regel im Scheidungsurteil. Für solche Fälle kann kein Negativattest ausgestellt werden. Sollte Ihr Kind nicht im Kreis Herzogtum Lauenburg geboren worden sein, so sind wir dennoch der richtige Ansprechpartner. Wir werden dann eine entsprechende Anfrage an das zuständige Jugendamt stellen und dann das Negativattest ausfertigen. Gerne senden wir Ihnen auch das Negativattest kostenlos zu.

  • Bitte beantragen Sie das Negativattest schriftlich unter Angabe des Grundes. weiterhin wird eine Kopie der Geburtsurkunde benötigt. 

Vaterschaftsanfechtungen
müssen vorgenommen werden, wenn der in der Geburtsurkunde eines Kindes als Vater eingetragene Mann tatsächlich nicht der Vater des Kindes ist.

Unterhaltsberatung/ -berechnung
kann von dem Elternteil beantragt werden bei dem das KInd lebt, um die Höhe des Unterhaltsanspruches des Kindes zu ermitteln.

Kann von jungen Volljährigen bis 21 Jahren beantragt werden, um die Höhe ihres Unterhaltsanspruches gegen die Eltern zu ermitteln.

Betreuungsangelegenheiten

Durch die Mitarbeiter des Fachdienstes Betreuung nach dem Betreuungsgesetz bieten wir Ihnen Informationen, Beratung und Hilfen an.

Informationen:

  • zur rechtlichen Betreuung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
  • zur Vorsorgevollmacht
  • zur ehrenamtlichen Betreuung
  • zu Öffentlichkeitsarbeit

Beratung und Hilfen:

  • bei der Beantragung und Einrichtung von rechtlichen Betreuungen nach dem BGB 
  • bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten
  • bei der Übernahme und Führung ehrenamtlicher Betreuungen
  • bei der Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen

Örtlich zuständig ist der Kreis Herzogtum Lauenburg.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag-Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

Ausnahmen können vereinbart werden.

Beistandschaft und Beurkundung

Das Fachgebiet Beistandschaft und Beurkundung ist für die Beratung und Regelung von Vaterschaftsfragen und Unterhaltsangelegenheiten für Kinder (bis 18 Jahre) und für Beratungen von jungen Volljährigen in Unterhaltsangelegenheiten (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) zuständig.

Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, gemeinsamen Sorgeerklärungen und Unterhaltstiteln sind nach Terminvereinbarung kostenfrei möglich.

Negativbescheinigungen über die alleinige Sorge werden durch das Fachgebiet ausgestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Zuständig für 22 Dienstleistungen