Geschichte des Kreises
Das Herzogtum Lauenburg gehörte zur Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation als eines der kleinsten Herzogtümer zum Niedersächsischen Reichskreis. Das Kernland - hauptsächlich bestehend aus dem jetzigen Kreisgebiet - grenzte im Süden an die Elbe und im Norden an die Reichsstadt Lübeck. Außerdem zählten das Amt Bergedorf, die Südelbische Marschvogtei Artlenburg, das Amt Neuhaus elbeaufwärts, die Vierlande und das Land Hadeln an der Niederelbe dazu. Das Territorium gliederte sich in fürstlichen Domanialbesitz (die Ämter) und die Ländereien der Rittergutsbesitzer. Zudem befanden sich zerstreut auch Enklaven anderer Landesherrn im Herzogtum Lauenburg, so etwa der Hansestädte Hamburg und Lübeck oder des Großherzogtums Mecklenburg als auch geistlicher Landesherrn.
Mittelalter
Zu Lasten des Territorialbestandes des Herzogtums ging vor allem die geistlichen Besitzungen im Mittelalter, wie das Bistum Ratzeburg, das Birgittenkloster Marienwohlde, das Kloster Kuddewörde und das Kloster Reinbek. Seit dem 16. Jahrhundert teilte sich der Domanialbesitz des Herzogs in die fünf Ämter Ratzeburg, Lauenburg, Schwarzenbek, Steinhorst (von 1575 bis 1739 an Holstein-Gottorf verpfändet) und Neuhaus auf. Daneben bestanden die drei Städte Ratzeburg, Lauenburg und Mölln.
Ehe Heinrich der Löwe das spätere Herzogtum Lauenburg zu einem Teil Sachsens machte, wurde es vom wendischen Stamm der Polaben bewohnt. Zur Zeit der deutschen Ostkolonisation - auf dem Reichstag zu Goslar 1154 - erhielt Heinrich der Löwe von Kaiser Friedrich I. das Recht der Bischofsinvestitur, u.a. in den Bistümern Ratzeburg und Mecklenburg. Im Jahr 1180 verlor Heinrich der Löwe die Herzogtümer Sachsen und Bayern und der Sohn des Markgrafen der Nordmark, Albrecht der Bär, Bernhard von Anhalt erhielt die sächsische Herzogswürde. 1296 entstanden die Gebietsteile Sachsen-Lauenburg und Sachsen-Wittenberg aufgrund von Gebietsteilungen durch die Askanier.
1356 wurde die Kurwürde ausschließlich an Sachsen-Wittenberg verliehen und ging nach dem Aussterben dieser Linie später nicht auf das Herzogtum Lauenburg über, sondern auf das Haus der Wettiner, Ausdruck für das Sinken des politischen Einflusses des Herzogtums Lauenburg.
Nach einer Aufteilung der Sachsen-Lauenburgischen Linie in eine Ratzeburg-Lauenburgische einerseits und eine Bergedorf-Möllner andererseits im Jahr 1305, gelang es Hamburg und Lübeck, verschiedene Ländereien durch Pfändung oder Kauf an sich zu bringen. Die 1401 bereits wieder ausgestorbene Linie Bergedorf-Mölln musste aufgrund hoher Verschuldung die Stadt und Vogtei Mölln 1359 an Lübeck verpfänden (beides wurde erst 1683 wieder vom Herzogtum Lauenburg eingelöst), ebenso gingen im Perleberger Frieden 1420 Bergedorf und die Vierlande sowie Geesthacht an Hamburg verloren, konnten auch später nicht mehr zurückgewonnen werden.
Die Schuldenpolitik wurde durch die Herzöge Magnus I., Franz I. und Magnus II. fortgesetzt, erst Herzog Franz II. (1581 - 1619) schaffte es, dem Herzogtum Lauenburg wieder etwas Stabilität zu verleihen. Er veranlasste die Bildung staatstragender Organe, wie eine ständige Regierung, das Konsistorium und das Hofgericht im Jahr 1578. Entscheidend für die weitere Entwicklung des Herzogtums Lauenburg wurde der 1585 begründete Vertrag der „Ewigen Union der Ritter- und Landschaft“.
Vom Dreißigjährigen Krieg bis zu den Befreiungskriegen
Während des Dreißigjährigen Krieges bewahrte der Sohn von Franz II., August, die Stabilität des Herzogtums, später gewann sein Halbbruder Julius Heinrich noch Ländereien in Böhmen und im Erzgebirge hinzu, was zur Belebung der lauenburgischen Wirtschaft beitrug. Die böhmische Residenz Schlackenwerth wurde Hauptsitz des lauenburgischen Herzogs. Julius Heinrich folgten die Herzöge Franz Erdmann und Julius Franz, dem es 1683 gelang, die Möllner Besitzungen wieder einzulösen. Seine beiden Töchter konnten keinen Anspruch auf die Regierungsgewalt durchsetzen, da das Herzogtum Lauenburg kein eigenständiges Herzogtum war, sondern lediglich den Rang eines Reichslehens innehatte. Mehrere Territorien meldeten nach dem Tod des letzten askanischen Herzogs am 30. September 1689 Erbansprüche an. Georg Wilhelm, Herzog von Lüneburg-Celle, schuf Fakten, indem er das Herzogtum Lauenburg mit seinen Truppen besetzte, was wiederum die militärische Auseinandersetzung mit Dänemark zur Folge hatte. In ihrem Verlauf wurde die Stadt Ratzeburg 1693 durch die dänischen Truppen fast vollkommen zerstört. Den Welfen gelang es, nach einem Waffenstillstand zwischen den kriegsführenden Parteien ihren Einfluss so zu verstärken, dass im Jahr 1705, nach dem Tod Georg Wilhelms von Lüneburg-Celle, das Herzogtum Lauenburg dem Welfenhaus in Hannover angegliedert wurde. Herzog und Kurfürst Georg Ludwig von Hannover wurde 1714, nach dem Tod von Königin Anne in Großbritannien, in Personalunion - als Georg I.- englischer König. So war der Herzog des Herzogtums Lauenburg zugleich englischer König, was bis 1803, dem Jahr der Kapitulation Hannovers und der Besetzung auch im Herzogtum Lauenburg mit französischen Truppen, so blieb. Gemeinsam wurden sie 1810 dem Departement der Elbmündung (Département des Bouches de l’Elbe) zugeteilt.
Von 1815 bis 1876
Nach den Befreiungskriegen wurde das Herzogtum Lauenburg kurzzeitig nochmals mit Hannover vereinigt, bis es infolge der Bestimmungen des Wiener Kongresses 1815 den Preußen zugesprochen wurde. Diese tauschten jedoch das Gebiet mit Dänemark gegen das ehemalige Schwedisch-Vorpommern ein. Bis 1865 war der dänische König in Kopenhagen gleichzeitig lauenburgischer Herzog. Während der kriegerischen Auseinandersetzung mit Dänemark 1848 erhielt das Herzogtum Lauenburg auf eigenen Wunsch einen Kommissar des Deutschen Bundes, welcher eine Administrationskommission einsetzt. 1851 besetzten österreichischen Truppen das Gebiet, das nun wieder an den dänischen König zurückgegeben wurde, während im Zuge der Restauration das liberale Staatsgrundgesetz des Herzogtums Lauenburg von 1849 aufgehoben wurde. Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg trat Dänemark das Herzogtum Lauenburg im Vertrag von Gastein (14. August 1865) an Preußen ab, das zunächst in Personalunion mit ihm vereinigt wurde (13. September 1865). In der Folgezeit kam es zu zahlreichen Neuerungen, wie der Einführung der Einkommensteuer und der Trennung von Rechtspflege und Verwaltung sowie der Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit der Gutsherren. Außerdem ging das Postwesen an die Monarchie über, die allgemeine Wehrpflicht wurde eingeführt, die Verfassung des Norddeutschen Bundes, die Gesetzgebung des Zollvereins und das preußische Münzgesetz wurden wirksam. In Ratzeburg, Mölln, Schwarzenbek, Lauenburg und Steinhorst erfolgte die Einrichtung von Amtsgerichten, in Ratzeburg die Bildung eines Kreisgerichts. Vom Domanialbesitz erhielt der preußische König die Domänen im Amt Schwarzenbek mit dem Sachsenwald als Eigentum, das er später seinem Minister für Lauenburgische Angelegenheiten Fürst Otto von Bismarck als Dotation übereignete. Erst am 23. Juni 1876 konnte Preußen nach langwierigen Verhandlungen durch das Gesetz „betreffend die Vereinigung des Herzogtums Lauenburg mit der preußischen Monarchie...“ das Ende der politischen Selbständigkeit des Herzogtums Lauenburg durchsetzen, indem es aufgrund einer neuen Verfassung als gleichnamiger Kreis der preußischen Provinz Schleswig-Holstein mit Wirkung vom 1. Juli 1876 eingegliedert wurde.
Die Erhaltung der relativen Selbständigkeit eines so kleinen Herzogtums über einen recht langen Zeitraum erklärt sich vor allem aus der räumlichen Entfernung der jeweiligen Landesherrn nach 1689, in Hannover, London, Kopenhagen oder Berlin, wo bei den Zentralbehörden lediglich die obersten Entscheidungen bezüglich der Verwaltung und der Rechtsprechung getroffen wurden, die eigentliche, innere Verwaltung aber den Ständen vor Ort überlassen war. Die Auseinandersetzung zwischen Fürst und Ständen war im 16. Jahrhundert vor allem durch die Probleme der gewaltig angewachsenen Schulden und einer strittigen Erbfolge, verbunden mit Familienstreitigkeiten, geprägt. Vor dem Hintergrund von Finanzkrisen und Unsicherheiten bezüglich der Thronfolge wussten die Stände ihren politischen Einfluss zu erweitern und zu festigen. So kam es 1585 zur Ewigen Union mit der Ritter- und Landschaft, in der die Stände einerseits die Herrschaft und Erbfolge Franz II. und die Unteilbarkeit des Herzogtums anerkannten, der Herzog andererseits aber die Privilegien der Stände bestätigte: Überwachung der Einhaltung des Rechts, Selbstversammlungsrecht und Mitwirkung auf den Landtagen bei dem Erlass von Gesetzen und Steuererhebungen. Der Vertrag von 1585 wurde bis zum Ende des 19. Jahrhunderts die Grundlage für ein ständisches Mitwirken bei Verfassungs- und Verwaltungsfragen. Der Landtag - das wichtigste ständische Organ - setzte sich anfangs neben jeweils einem Vertreter der Städte vor allem aus den landtagsfähigen adeligen Gutsbesitzern zusammen. Es gab einen ständigen landschaftlichen Ausschuss unter Vorsitz des Erblandmarschalls, dessen Amt an das Gut Gudow gebunden war und von der Familie von Bülow wahrgenommen wurde. Dem Ausschuss gehörten außerdem vier Landräte (nicht vergleichbar mit der heutigen Institution) und ein Landsyndikus an. Die Ständeversammlung verlor nach den Ereignissen von 1848/49 durch Patent des dänischen Königs vom 20. Dezember 1853 endgültig das Übergewicht des Adels, die 15 Abgeordneten setzten sich nun aus je fünf Vertretern der Städte, der Bauern und der landtagsfähigen Güter zusammen. Der Erblandmarschall behielt seinen Vorsitz beim Landtag und dem Landratskollegium als ständigen Ausschuss, in den nun zwei Landräte auf Lebenszeit hineingewählt und von einem Landsyndikus und einem Landschaftssekretär ergänzt wurden. Die Ritter- und Landschaft blieb von 1873 bis zu ihrer Auflösung 1882 Vertreterin des neu geschaffenen Landeskommunalverbandes. Neben dem grundlegenden Vertrag von 1585 erhielt der Landesrezess von 1702, die Versicherungsakte von 1815 und das Patent von 1865 vom jeweils wechselnden Landesherrn eine Bestätigung der Rechte und Privilegien der Ritter- und Landschaft.
1876 bis 1933
Die Eingliederung des Herzogtum Lauenburg in Preußen (Realunion) wurde seit 1869 ein immer dringenderes Problem. Die Regierung verlangte eine ständige vom Landtag gewählte Kommission, die hierüber eingehend beriet.
Diese Kommission forderte:
- Anschluss an Schleswig-Holstein als ein geschlossener Bezirk,
- Erhaltung der Gerichtsbarkeit erster Instanz und
- Bildung eines eigenen Kommunalverbandes mit den besonderen Rechten eines Provinzialverbandes.
Der König behielt sich die Domänen im Amt Schwarzenbek mit dem Sachsenwald per königlicher Order von 1871 vor. In einem Rezess vom 19. Juni 1871 erfolgte die vertragliche Regelung, so dass etwa fünf Siebtel des Domaniums beim Herzogtum Lauenburg verblieben. Fürst von Bismarck erhielt am 24. Juni 1871 den Anteil des Landesherren „in Anerkennung seiner Verdienste als eine Dotation zum Eigentum“.
Am 7. Dezember 1872 wurde der Lauenburgische Landeskommunalverband gegründet und die Ritter- und Landschaft zu seiner Vertreterin bestellt.
Die Anschlussverhandlungen an Preußen führte der Erblandmarschall von Bülow im Jahre 1874 in Berlin weiter. Wichtige Diskussionspunkte dieser Verhandlungen waren die Aufhebung des Lauenburgischen Konsistoriums, die Übernahme sämtlicher Staatsbeamter und die Fortführung der Verwaltung des Domanialvermögens. Die Ritter- und Landschaft hatte ihren Wunsch, die Provinz künftig „Schleswig-Holstein – Lauenburg“ zu nennen, aufgegeben, weil Otto von Bismarck den Vorschlag machte, dem zu bildenden Landkreis den Namen „Kreis Herzogtum Lauenburg“ zu geben.
Nach langwierigen Debatten kam es schließlich am 23. Juni 1876 zum „Gesetz, betreffend die Vereinigung des Herzogtums Lauenburg mit der Preußischen Monarchie“, dessen § 1 lautete:
„Das Herzogtum Lauenburg wird vom 1. Juli 1876 ab in Gemäßheit des Artikels 2 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat mit der Preußischen Monarchie für immer vereinigt“.
Von besonderer Wichtigkeit war der § 7 des Vereinigungsgesetzes: „An dem provinzialständischen Verbande von Schleswig-Holstein nimmt das Herzogtum nicht teil“. Der Lauenburgische Landeskommunalverband wurde weiterhin durch die Ritter- und Landschaft vertreten. Die Verwaltung leitete der Erblandmarschall mit dem Landschaftskollegium anstatt des sonst üblichen preußischen Landrates. Das Domanium unterstand ausschließlich dem Landeskommunalverband.
Zur größeren Anpassung an die übrigen preußischen Landkreise erfolgte am 24. August 1882 die Einführung der Kreisordnung für die sechs östlichen Provinzen von 1872 in leicht abgewandelter Form. Der Landrat wurde Leiter des Landeskommunalverbandes und stand damit der Staatsaufsicht und der Selbstverwaltung, wie in allen anderen Kreisen, vor. Mit dem 1. Oktober 1882 lösten Kreistag und Kreisausschuss die veraltete Ständeherrschaft der Ritter- und Landschaft ab. Seit 1885 verwaltete der Kreisausschuss unter dem Vorsitz des Landrates das Domanialvermögen und nahm die Patronatsrechte wahr.
Am 1. April 1889 trat schließlich die Kreisordnung für die Provinz Schleswig-Holstein in Kraft, die zu einer verbesserten Selbstverwaltung auf kommunaler Ebene führte und insbesondere die Bildung von Amtsbezirken vorsah.
Um die Reihe der neuen gesetzlichen Regelungen abzurunden, sei noch auf das „Gesetz betreffend die Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen der Monarchie vom 3. Juli 1891 in der Provinz Schleswig-Holstein“ hingewiesen, das am 1. April 1893 in Kraft trat. Damals blieb die noch recht unabhängige Stellung der Gutsbesitzer, die ihren Gutsbezirk ohne Gemeindevertretung verwalteten, als ein Überbleibsel aus der Zeit des Absolutismus, bestehen. Erst 1927 erfolgte hier eine Änderung.
Der erste Landrat, der nach Einführung der Kreisordnung des Jahres 1882 den Vorsitz in den Organen des Landeskommunalverbandes ausübte und damit den Erblandmarschall ablöste, war Oskar von Dolega-Kozierowski, der dieses Amt bis 1897 wahrnahm. Er wurde dann zum Regierungspräsidenten von Schleswig berufen. In seine Amtszeit fielen die Verhandlungen über den Bau des Elbe-Trave-Kanals, heute Elbe-Lübeck-Kanal genannt, der den alten, noch aus dem 14. Jahrhundert stammenden Stecknitz-Kanal ablöste.
Unter seinem Nachfolger Graf Finck von Finckenstein (1897 bis 1900) wurde der veraltete Stecknitzkanal dann modernisiert und ausgebaut. In Anwesenheit von Kaiser Wilhelm II. konnte die neue Wasserstraße Elbe-Trave-Kanal im Jahr 1900 feierlich eingeweiht werden. Der Kanal trug wesentlich zur Verbesserung der Wirtschaftsverhältnisse im Kreis Herzogtum Lauenburg bei.
Landrat Friedrich von Bülow (1900 bis 1907) bewirkte durch die Einführung einer Kreisumlage im Jahre 1905 eine erhebliche Verbesserung der Finanzverhältnisse. Neben der Umgestaltung des Haushalts- und Rechnungswesens und der Reorganisation der Verwaltung wurde in seiner Amtszeit auch das Straßen- und Wegenetz erheblich ausgebaut sowie der umfangreiche Forstbetrieb mit seinen bedeutenden Einnahmen rationalisiert.
Kurt Schönberg (1919 bis 1927) geriet in erhebliche Interessenskonflikte zwischen seinen Aufgaben als Vertreter der Staatsaufsicht und seinem Engagement als Vorsitzender des Landeskommunalverbandes. Er wurde im Jahre 1927 abberufen und in den einstweiligen Ruhestand versetzt. In seine Amtszeit gehörte auch der mehrfache Versuch der preußischen Regierung, die lauenburgischen Sonderrechte zu reduzieren. Vereitelt wurde ebenfalls, einzelne Kreisdomänen für Siedlungszwecke aufzuteilen. Die Anordnung von direkten Wahlen für den Schleswig-Holsteinischen Provinziallandtag, die für den Kreis Herzogtum Lauenburg laut Vereinigungsgesetz von 1876 widersprüchlich war, konnte nicht verhindert werden.
Als ein wesentliches wirtschaftliches Projekt baute der Kreis den Schaalsee-Kanal, der das Wasser aus dem Schaalsee in den Ratzeburger See leitet. Unter Ausnutzung eines Gefälles von 30 Metern erzeugte man im Wasserkraftwerk Farchau etwa 1,5 Mio. kWh. Die Lauenburgischen Landeskraftwerke wurden 1925 vollendet, konnten sich aber auf die Dauer allein nicht durchsetzen, so dass sie 1938 an die Schleswag verkauft wurden.
1933 bis heute
Nach Inflation und Börsencrash veränderte sich auch im Kreis Herzogtum Lauenburg die politische Lage: Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten dominierten bei der nachfolgenden Wahl zum Reichstag 1933 die Stimmen für die NSDAP: 53,4 % kreisweit, die Städte Ratzeburg und Mölln lagen ebenfalls über 50 %, lediglich Lauenburg/Elbe fiel mit 39,2 % aus dem Rahmen. Ursächlich dafür waren die Arbeiter*innen der Werften, die für eine hohe Anzahl an KPD-Stimmen sorgten.
Am 31. März 1933 erfolgte die Gleichschaltung der Länder, in deren Folge Gemeinde- und Stadtvertretungen aufgelöst und neu nach den Ergebnissen der Wahl vom 5. März 1933 zusammengesetzt wurden. Auch die örtlichen Vereine wurden gleichgeschaltet. Die Verordnung zum Schutz des deutschen Volkes vom 4. Februar 1933, die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 sowie das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 schufen die gesetzlichen Grundlagen, z.B. für Post- und Telefonzensur, Hausdurchsuchungen, „Schutzhaft“ und Einweisung ins Konzentrationslager (KZ). Prominentes Beispiel dafür war Ernst Schefe (1875-1944) aus Schwarzenbek, Kreistagsabgeordneter, Gemeindevertreter und SPD-Mitglied. Er hatte sich öffentlich gegen das Naziregime geäußert, wurde denunziert und in das KZ Neuengamme verbracht, wo er am 26. September 1944 angeblich beim „Frühsport“ starb.
Die nationalsozialistische Rassenpolitik führte am 1. April 1933 zu einer Boykott-Aktion gegen Juden in ganz Deutschland, am 9. September 1935 verfügte der Landrat die Anlegung einer Judenkartei. Die Anzahl jüdischer Familien im Kreisgebiet war nicht groß, dennoch traf die Verfolgung auch Einwohner*innen aus dem Kreis: Der bekannten jüdischen Familie Rosenberg in Ratzeburg wurde ihr Geschäft in der Domstraße 8 1938 zwangsentzogen. Die Eltern Willy und Martha sowie der jüngere Sohn wurden 1941 deportiert und ermordet.
Zudem gab es im Kreis Herzogtum Lauenburg um Schnakenbek ein größere Gruppe Sinti und Roma, die ebenfalls verfolgt wurden. Auch wurden 400 Personen aus dem Kreis aufgrund von Denunziation und ärztlichem Versagen zwangssterilisiert, weil sie einfach anders waren.
Das „Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen“ (allgemein Groß-Hamburg-Gesetz genannt) vom 26. Januar 1937 bestimmte die Umbenennung von Landeskommunalverband in Kreiskommunalverband und den Verbleib des Domanialvermögens bei ihm. Außerdem wurden mit Wirkung vom 1. April 1937 die bis dahin zu Hamburg gehörende Stadt Geesthacht sowie bislang 13 mecklenburgische und lübsche Enklaven dem Kreisgebiet eingegliedert. Dazu zählte auch die stets zum Land Mecklenburg zählende Domhalbinsel in Ratzeburg.
Mit dem am 16. März 1935 veröffentlichten Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht und Einführung der allgemeinen Wehrpflicht begann die Aufrüstung und der Weg zum Zweiten Weltkrieg. Nach dem Überfall auf Polen am 1. September 1939 wurden die Männer und Söhne der lauenburgischen Familien eingezogen und fehlten sowohl in den landwirtschaftlichen als auch in den Industriebetrieben. Die Folge war das Einsetzen von Zwangsarbeiter*innen und Kriegsgefangenen, die in ca. 400 Lagern im Kreis Herzogtum Lauenburg unter teils menschenunwürdigen Umständen untergebracht waren.
Während des Zweiten Weltkrieges (1939 - 1945) blieb das Gebiet des Kreises in den ersten Jahren von unmittelbaren Kriegseinwirkungen weitgehend verschont. Diese Situation veränderte sich sofort nach den Luftangriffen in den Jahren 1942 und 1943 auf die benachbarten Großstädte Lübeck und Hamburg, die eine gewaltige Massenflucht auslösten. Unzählige „Fliegergeschädigte“ suchten Zuflucht im Kreis Herzogtum Lauenburg, wo sie häufig lange über die Zeit des Krieges hinaus wohnen blieben.
Kurz vor Kriegsende, ab dem 19. April 1945, waren die britischen Truppen bis zur Südseite des Elbufers, gegenüber der Stadt Lauenburg, vorgedrungen. An eine ernsthafte Gegenwehr seitens der Deutschen war nicht mehr zu denken, obwohl gerade diese durch die Sprengung der Elbbrücke bei Lauenburg den Briten vorgetäuscht wurde. Daraufhin erfolgte eine Beschießung der Stadt am 28./29. April 1945, bei der große Teile Lauenburgs zerstört wurden und zahlreiche Menschen starben. An viele von ihnen erinnert der Ehrenfriedhof in Lauenburg/Elbe, auf dem Soldaten, aber auch zivile Opfer bestattet sind.
Im Mai 1945 ist die Zeit des Krieges und des Nationalsozialismus durch die Besetzung Schleswig-Holsteins mit britischen Truppen endgültig beendet.
Die Zeit nach Kriegsende gilt in vielerlei Hinsicht ein Neubeginn, sowohl in politischer, wirtschaftlicher, territorialer, aber vor allem auch in menschlicher Hinsicht. Am drängensten war die Bewältigung der Probleme aufgrund des immensen Flüchtlingsstroms, der sich seit dem Sommer 1944 aus dem Osten auf der Flucht vor der Roten Armee in das Kreisgebiet ergab. Ihm folgten Menschen aus den deutschen Gebieten, die unter polnische Verwaltung gestellt wurden, und in den 1950er-Jahren Flüchtlinge aus der DDR. Der Kreis hatte eine Menge Maßnahmen auf politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet zu treffen, um eine in der Zeit von 1939 bis 1945 zahlenmäßig auf das doppelte angestiegene Bevölkerung unterbringen und integrieren zu können.
Die Briten richteten nach der Kapitulation im Mai 1945 eine 3-gliedrige Befehls- und Verwaltungsstruktur ein: auf der untersten Ebene leiteten die Bürgermeister die Verwaltung der Gemeinden, der ehemalige Rechtsanwalt Ewald Raaz wurde Landrat der Kreisverwaltung und als Mittler zwischen beiden Ebenen wurden bis zum 1. Juli 1947 neun Bezirksbürgermeister eingesetzt. Die Bezirksbürgermeistereien sollten für eine effektivere Verwaltung sorgen, und beschleunigten den gegenseitigen Nachrichtenfluss zwischen Gemeinden und Kreis, der auch aufgrund der damaligen Verkehrsverhältnisse äußerst langwierig war.
In den meisten Gemeinden wurden ab Sommer 1945 Gemeinderäte gebildet, der erste Kreistag fand am 14. Januar 1946 statt. Allerdings noch nicht als gewählter, sondern von der britischen Militärregierung zusammengestellter Kreistag, in den die neu gegründeten Parteien eine gewissen Anzahl ihrer Mitglieder senden konnten. Die ersten freien Kommunalwahlen für die Gemeinden wurden am 15. September 1946 durchgeführt, für den Kreistag folgten sie am 13. Oktober 1946.
Nach der Ziehung der Demarkationslinie 1945 zwischen der russischen und der britischen Besatzungszone, kam es am 13. November 1945 zum sogenannten Barber-Ljaschtschenko -Abkommen (auch Gadebuscher Vertrag genannt) in Gadebusch. Es beinhaltete einen Gebietsaustausch der östlich des Schaalsees gelegenen lauenburgischen Gemeinden Dechow, Thurow und Lassahn gegen die vier mecklenburgischen Gemeinden Bäk, Mechow, Römnitz und Ziethen. Die verschlungene Landesgrenze zu Mecklenburg sollte begradigt werden, zumal den Briten die Benutzung der Bundesstraße 208 nach Mustin nicht möglich war, da sie 4 km über russisches Gebiet führte.
Nach 1945 wurde der Kreis zum Grenzgebiet, als einziger Kreis Schleswig-Holsteins lag er 86 km lang an der Zonengrenze, vom östlichen Nachbarn Mecklenburg abgeschnitten. 1949 verwandelte sich die Grenze in eine Staatsgrenze zwischen BRD und DDR, 1961 folgte ihre Befestigung, sie wurde immer undurchlässiger und einer Gefängnismauer ähnlicher. Sie sollte der Massenflucht von DDR-Bürgern Einhalt gebieten, die Anfang der 1960er Jahre ein vergleichbares Ausmaß angenommen hatte wie am Ende der 1980er Jahre. In der Zwischenzeit übte der „Eiserne Vorhang“ seine Wirkung aus und der Bevölkerungszuwachs aus dem Osten in das Kreisgebiet hatte ein Ende.
Die neue geografische Randlage des Kreises nach 1945 bewirkte ein Abschneiden seiner politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verbindungen nach Osten, in einer Zeit, in der das übrige Europa sich immer näher kam. Erst die Grenzöffnung im November 1989 und die Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 befreite den Kreis Herzogtum Lauenburg aus dieser extremen „Grenzlage“. Sie führte zu einer Erweiterung der Absatzmärkte und Neuansiedlung von Unternehmen, so dass trotz des Wegfalls der seit 1971 bestehenden Zonenrandförderung ein wirtschaftlicher Aufschwung stattfand. Auswirkung der Grenzöffnung war ebenfalls die Aufgabe von zwei großen Bundeswehrstandorten im Kreis (Elmenhorst und Wentorf bei Hamburg) und ihre Umwandlung in Gewerbe- bzw. Wohngebiete. In der neuesten Geschichte musste sich der Kreis zahlreichen Herausforderungen stellen, genannt seien hier die Elbhochwasser von 2002, 2011 und 2013 sowie die Flüchtlingskrise 2015 und die COVID-19-Pandemie von 2020 bis 2023.