Geschichte des Kreises
Mittelalter
Zu Lasten des Territorialbestandes des Herzogtums ging vor allem die geistlichen Besitzungen im Mittelalter, wie das Bistum Ratzeburg, das Birgittenkloster Marienwohlde, das Augustinermönchkloster Kuddewörde und das Kloster Reinbek. Seit dem 16. Jahrhundert teilte sich der Domanialbesitz des Herzogs in die fünf Ämter Ratzeburg, Lauenburg, Schwarzenbek, Steinhorst (von 1574 - 1739 an Holstein-Gottorf verpfändet) und Neuhaus auf. Daneben bestanden die drei Städte Ratzeburg, Lauenburg und Mölln.
Ehe Heinrich der Löwe das spätere Herzogtum Lauenburg zu einem Teil Sachsens machte, wurde es vom wendischen Stamm der Polaben bewohnt. Zur Zeit der deutschen Ostkolonisation - auf dem Reichstag zu Goslar 1154 - erhielt Heinrich der Löwe von Kaiser Friedrich I. das Recht der Bischofsinvestitur, u.a. in den Bistümern Ratzeburg und Mecklenburg. Im Jahr 1180 verliert Heinrich der Löwe die Herzogtümer Sachsen und Bayern und der Sohn des Markgrafen der Nordmark, Albrecht der Bär, - dem Begründer des askanischen Herrscherhauses - Bernhard von Anhalt erhält die sächsische Herzogswürde. 1296 entstehen die Gebietsteile Sachsen-Lauenburg und Sachsen-Wittenberg aufgrund von Gebietsteilungen durch die Askanier.
1356 wird die Kurwürde ausschließlich an Sachsen-Wittenberg verliehen und geht nach dem Aussterben dieser Linie später nicht auf das Herzogtum Lauenburg über, sondern auf das Haus der Wettiner, Ausdruck für das Sinken des politischen Einflusses des Herzogtums Lauenburg.
Nach einer Aufteilung der Sachsen-Lauenburgischen Linie in eine Ratzeburg-Lauenburgische einerseits und eine Bergedorf-Möllner andererseits im Jahr 1305, gelingt es Hamburg und Lübeck verschiedene Ländereien durch Pfändung oder Kauf an sich zu bringen. Die 1401 bereits wieder ausgestorbene Linie Bergedorf-Mölln muss aufgrund hoher Verschuldung die Stadt und Vogtei Mölln 1359 an Lübeck verpfänden (werden erst 1683 wieder vom Herzogtum Lauenburg eingelöst), ebenso gehen im Perleberger Frieden 1420 Bergedorf und die Vierlande, sowie Geesthacht an Hamburg verloren, können auch später nicht mehr zurückgewonnen werden.
Die Schuldenpolitik wird durch die Herzöge Magnus I., Franz I. und Magnus II. fortgesetzt, erst Herzog Franz II. (1581 - 1619) schafft es, dem Herzogtum Lauenburg wieder etwas Stabilität zu verleihen. Er veranlasst die Bildung staatstragender Organe, wie eine ständige Regierung, das Konsistorium und das Hofgericht im Jahr 1578. Entscheidend für die weitere Entwicklung des Herzogtums Lauenburg wird der 1585 begründete Vertrag der "Ewigen Union mit der Ritter- und Landschaft".
Vom Dreißigjährigen Krieg bis zu den Befreiungskriegen
Während des Dreißigjährigen Krieges bewahrt Sohn August die Stabilität des Herzogtums, später gewinnt Julius Heinrich noch Ländereien in Böhmen und dem Erzgebirge hinzu, was zur Belebung der lauenburgischen Wirtschaft beiträgt. Die böhmische Residenz Schlackenwerth wird Hauptsitz des lauenburgischen Herzogs. Julius Heinrich folgen die Herzöge Franz Erdmann und Julius Franz, dem es 1683 gelingt, die Möllner Besitzungen wieder einzulösen. Seine beiden Töchter können keinen Anspruch auf die Regierungsgewalt durchsetzen, da das Herzogtum Lauenburg kein eigenständiges Herzogtum ist, sondern lediglich den Rang eines Reichslehens innehat. Mehrere Territorien melden nach dem Tod des letzten askanischen Herzogs am 16.09.1689 Erbansprüche an. Georg Wilhelm, Herzog von Lüneburg-Celle, schafft Fakten, indem er das Herzogtum Lauenburg mit seinen Truppen besetzt, was wiederum die militärische Auseinandersetzung mit Dänemark zur Folge hat. In ihrem Verlauf wird die Stadt Ratzeburg 1693 durch die dänischen Truppen fast vollkommen zerstört. Den Welfen gelingt es, nach einem Waffenstillstand zwischen den kriegsführenden Parteien ihren Einfluss so zu verstärken, dass im Jahr 1705, nach dem Tod Georg Wilhelms von Lüneburg-Celle, das Herzogtum Lauenburg dem Welfenhaus in Hannover angegliedert wird. Herzog und Kurfürst Georg Ludwig von Hannover wird 1714, nach dem Tod der Königin in Großbritannien, in Personalunion - als Georg I.- englischer König. So ist der Herzog des Herzogtums Lauenburg zugleich englischer König, was bis 1803, dem Jahr der Kapitulation Hannovers und der Besetzung mit französischen Truppen, so bleibt. Gemeinsam werden sie 1810 dem Departement der Elbmündung zugeteilt.1815 bis 1876
Nach den Befreiungskriegen wird das Herzogtum Lauenburg kurzzeitig nochmals mit Hannover vereinigt, bis es infolge der Bestimmungen des Wiener Kongresses 1815 den Preußen zugesprochen wird. Diese tauschen jedoch das Gebiet mit Dänemark gegen das ehem. Schwedisch-Vorpommern ein. Bis 1865 wird der dänische König in Kopenhagen gleichzeitig lauenburgischer Herzog. Während der kriegerischen Auseinandersetzung mit Dänemark 1848 erhält das Herzogtum Lauenburg auf eigenen Wunsch einen Kommissar des Deutschen Bundes, welcher eine Administrationskommission einsetzt. 1851 wird das Gebiet von österreichischen Truppen besetzt und wieder an den dänischen König zurückgegeben, während im Zuge der Restauration das liberale Staatsgrundgesetz des Herzogtums Lauenburg von 1849 wieder aufgehoben wird. Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg tritt Dänemark das Herzogtum Lauenburg im Vertrag von Gastein (14.08.1865) an Preußen ab, das zunächst in Personalunion mit ihm vereinigt wird (13.09.1865). In der Folgezeit kommt es zu zahlreichen Neuerungen, wie der Einführung der Einkommensteuer und der Trennung von Rechtspflege und Verwaltung und der Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit der Gutsherren. Außerdem ging das Postwesen an die Monarchie über, die allgemeine Wehrpflicht wurde eingeführt, die Verfassung des Norddeutschen Bundes, die Gesetzgebung des Zollvereins und das preußische Münzgesetz wurden wirksam. In Ratzeburg, Mölln, Schwarzenbek, Lauenburg und Steinhorst erfolgte die Einrichtung von Amtsgerichten. Ein Kreisgericht wurde in Ratzeburg gebildet. Vom Domanialbesitz erhält der preußische König die Domänen im Amt Schwarzenbek mit dem Sachsenwald als Eigentum, das er später seinem Minister für Lauenburgische Angelegenheiten Fürst Otto von Bismarck als Dotation übereignet. Erst am 23.06.1876 - nach langwierigen Verhandlungen - kann Preußen durch das Gesetz "betreffend die Vereinigung des Herzogtums Lauenburg mit der preußischen Monarchie..." das Ende der politischen Selbständigkeit des Herzogtums Lauenburg durchsetzen, indem es aufgrund einer neuen Verfassung als gleichnamiger Kreis der preußischen Provinz Schleswig-Holstein mit Wirkung vom 01.07.1876 eingegliedert wird.Die Erhaltung der relativen Selbständigkeit eines so kleinen Herzogtums über einen recht langen Zeitraum erklärt sich vor allem aus der räumlichen Entfernung der jeweiligen Landesherrn nach 1689, in Hannover, London, Kopenhagen oder Berlin, wo bei den Zentralbehörden lediglich die obersten Entscheidungen bezüglich der Verwaltung und der Rechtsprechung getroffen wurden, die eigentliche, innere Verwaltung den Ständen vor Ort überlassen wurde. Die Auseinandersetzung zwischen Fürst und Ständen war im 16. Jh. vor allem durch die Probleme der gewaltig angewachsenen Schulden und einer strittigen Erbfolge, verbunden mit Familienstreitigkeiten, geprägt. Vor dem Hintergrund von Finanzkrisen und Unsicherheiten bezüglich der Thronfolge wussten die Stände ihren politischen Einfluss zu erweitern und zu festigen. So kam es 1585 zur Ewigen Union mit der Ritter- und Landschaft, in der die Stände einerseits die Herrschaft und Erbfolge Franz II. und die Unteilbarkeit des Herzogtums anerkannten, der Herzog andererseits aber die Privilegien der Stände bestätigte: Überwachung der Einhaltung des Rechts, Selbstversammlungsrecht und Mitwirkung auf den Landtagen bei dem Erlass von Gesetzen und Steuererhebungen. Der Vertrag von 1585 wurde die Grundlage für ein ständisches Mitwirken bei Verfassungs- und Verwaltungsfragen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts. Der Landtag - das wichtigste ständische Organ - setzte sich anfangs neben jeweils einem Vertreter der Städte vor allem aus den landtagsfähigen adeligen Gutsbesitzern zusammen. Es gab einen ständigen landschaftlichen Ausschuss unter Vorsitz des Erblandmarschalls, dessen Amt an das Gut Gudow gebunden war und von der Familie von Bülow wahrgenommen wurde. Dem Ausschuss gehörten außerdem 4 Landräte (nicht vergleichbar mit der heutigen Institution) und einem Landsyndikus an. Die Ständeversammlung verliert nach den Ereignissen von 1848/49 durch Patent des dänischen Königs vom 20.12.1853 endgültig das Übergewicht des Adels, die 15 Abgeordneten setzen sich nun aus je fünf Vertretern der Städte, der Bauern und der landtagsfähigen Güter zusammen. Der Erblandmarschall behält seinen Vorsitz beim Landtag und dem Landratskollegium als ständigen Ausschuss, in den nun zwei Landräte auf Lebenszeit hineingewählt werden und von einem Landsyndikus und einem Landschaftssekretär ergänzt werden. 1873 wird die Ritter- und Landschaft Vertreterin des neu geschaffenen Landeskommunalverbandes, was sie bis zu ihrer Auflösung 1882 bleibt. Neben dem grundlegenden Vertrag von 1585 erhält der Landesrezess von 1702, die Versicherungsakte von 1815 und das Patent von 1865 vom jeweils wechselnden Landesherrn eine Bestätigung der Rechte und Privilegien der Ritter- und Landschaft.
1876 bis 1933
Die Eingliederung des Herzogtum Lauenburg in Preußen (Realunion) wurde seit 1869 ein immer dringenderes Problem. Auf Verlangen der Regierung wurde eine ständige Kommission vom Landtag gewählt, die hierüber eingehend beriet.
Diese Kommission forderte:
- Anschluss an Schleswig-Holstein als ein geschlossener Bezirk,
- Erhaltung der Gerichtsbarkeit erster Instanz und
- Bildung eines eigenen Kommunalverbandes mit den besonderen Rechten eines Provinzialverbandes.
Verlangt wurde nicht das Domanium. In dieser Angelegenheit erging 1871 eine königliche Order. Der König behielt sich die Domänen im Amt Schwarzenbek mit dem Sachsenwald vor. In einem Rezess vom 19. Juni 1871 erfolgte die vertragliche Regelung, so dass etwa fünf Siebtel des Domaniums beim Herzogtum Lauenburg verblieben. Fürst von Bismarck erhielt am 24. Juni 1871 den Anteil des Landesherren "in Anerkennung seiner Verdienste als eine Dotation zum Eigentum".
Am 7. Dezember 1872 wurde der Lauenburgische Landeskommunalverband gegründet und die Ritter- und Landschaft zu seiner Vertreterin bestellt.
Die Anschlussverhandlungen an Preußen führte der Erblandmarschall von Bülow im Jahre 1874 in Berlin weiter. Wichtige Diskussionspunkte dieser Verhandlungen waren die Aufhebung des Lauenburgischen Konsistoriums, die Übernahme sämtlicher Staatsbeamter und die Fortführung der Verwaltung des Domanialvermögens. Die Ritter- und Landschaft hatte ihren Wunsch, die Provinz künftig "Schleswig-Holstein - Lauenburg" zu nennen, aufgegeben, weil Bismarck den Vorschlag machte, dem zu bildenden Landkreis den Namen "Kreis Herzogtum Lauenburg" zu geben.
Nach langwierigen Verhandlungen kam es schließlich am 23. Juni 1876 zum "Gesetz, betreffend die Vereinigung des Herzogtums Lauenburg mit der Preußischen Monarchie"
§ 1 lautete:
"Das Herzogtum Lauenburg wird vom 1. Juli 1876 ab in Gemäßheit des Artikels 2 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat mit der Preußischen Monarchie für immer vereinigt".
Von besonderer Wichtigkeit war der § 7 des Vereinigungsgesetzes: "An dem provinzialständischen Verbande von Schleswig-Holstein nimmt das Herzogtum nicht teil". Der Lauenburgische Landeskommunalverband wurde weiterhin durch die Ritter- und Landschaft vertreten. Die Verwaltung leitete der Erblandmarschall mit dem Landschaftskollegium anstatt des sonst üblichen preußischen Landrates. Das Domanium unterstand ausschließlich dem Landeskommunalverband.
Zur größeren Anpassung an die übrigen preußischen Landkreise erfolgte am 24. August 1882 die Einführung der Kreisordnung für die sechs östlichen Provinzen von 1872 in leicht abgewandelter Form. Der Landrat wurde Leiter des Landeskommunalverbandes und stand damit der Staatsaufsicht und der Selbstverwaltung, wie in allen anderen Kreisen, vor. Mit dem 1. Oktober 1882 lösten Kreistag und Kreisausschuss die veraltete Ständeherrschaft der Ritter- und Landschaft ab. Seit 1885 verwaltete der Kreisausschuss unter dem Vorsitz des Landrates das Domanialvermögen und nahm die Patronatsrechte wahr.
Am 1. April 1889 trat schließlich die Kreisordnung für die Provinz Schleswig-Holstein in Kraft, die zu einer verbesserten Selbstverwaltung auf kommunaler Ebene führte und besonders die Bildung von Amtsbezirken vorsah.
Um die Reihe der neuen gesetzlichen Regelungen abzurunden, sei noch auf das "Gesetz betreffend die Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen der Monarchie vom 3. Juli 1891 in der Provinz Schleswig-Holstein" hingewiesen, das am 1. April 1893 in Kraft trat. Damals blieb die noch recht unabhängige Stellung der Gutsbesitzer, die ihren Gutsbezirk ohne Gemeindevertretung verwalteten, als ein Überbleibsel aus der Zeit des Absolutismus, bestehen. Erst 1927 erfolgte hier eine Änderung.
Der erste Landrat, der nach Einführung der Kreisordnung des Jahres 1882 den Vorsitz in den Organen des Landeskommunalverbandes ausübte und damit den Erblandmarschall ablöste, war Oskar von Dolega-Kozierowski, der dieses Amt bis 1897 wahrnahm. Er wurde dann zum Regierungspräsidenten von Schleswig berufen. In seine Amtszeit fielen die Verhandlungen über den Bau des Elbe-Trave-Kanals, heute Elbe-Lübeck-Kanal genannt, der den alten, noch aus dem 14. Jahrhundert stammenden Stecknitz-Kanal ablöste.
Unter seinem Nachfolger Graf Finck von Finckenstein (1897 bis 1900) wurde der veraltete Stecknitzkanal modernisiert und ausgebaut. In Anwesenheit des Kaisers Wilhelm II.wurde die neue Wasserstraße Elbe-Trave-Kanal im Jahr 1900 feierlich eingeweiht. Der Kanal trug wesentlich zur Verbesserung der Wirtschaftsverhältnisse im Kreise Herzogtum Lauenburg bei.
Landrat Friedrich von Bülow (1900 bis 1907) bewirkte durch die Einführung einer Kreisumlage im Jahre 1905 eine erhebliche Verbesserung der Finanzverhältnisse. Neben der Umgestaltung des Haushalts- und Rechnungswesens und der Reorganisation der Verwaltung wurde in seiner Amtszeit auch das Straßen- und Wegenetz erheblich ausgebaut. Der umfangreiche Forstbetrieb mit seinen bedeutenden Einnahmen wurde ebenfalls rationalisiert. Kurt Schönberg, Landrat von 1919 bis 1927, geriet in erhebliche Interessenskonflikte zwischen seinen Aufgaben als Vertreter der Staatsaufsicht und seinem Engagement als Vorsitzender des Landeskommunalverbandes. Er wurde im Jahre 1927 abberufen und in den einstweiligen Ruhestand versetzt. In seine Amtszeit gehörte auch der mehrfache Versuch der preußischen Regierung, die lauenburgischen Sonderrechte zu reduzieren. Vereitelt wurde der Versuch, einzelne Kreisdomänen für Siedlungszwecke aufzuteilen. Die Anordnung von direkten Wahlen für den Schleswig-Holsteinischen Provinziallandtag, die für den Kreis Herzogtum Lauenburg laut Vereinigungsgesetz von 1876 widersprüchlich war, konnte nicht verhindert werden.
Als ein wesentliches wirtschaftliches Projekt baut der Kreis den Schaalsee-Kanal, der das Wasser aus dem Schaalsee in den Ratzeburger See leitet. Unter Ausnutzung eines Gefälles von 30 m erzeugte man im Wasserkraftwerk Farchau etwa 1,5 Mio. kWh. Die Lauenburgischen Landeskraftwerke wurden 1925 vollendet, konnten sich aber auf die Dauer allein nicht durchsetzen, so dass sie 1938 an die Schleswag verkauft wurden.
1933 bis heute
Das Groß-Hamburg-Gesetz vom 26.01.1937 bestimmte die Umbenennung von Landeskommunalverband in Kreiskommunalverband und den Verbleib des Domanialvermögens bei ihm. Außerdem wurden mit Wirkung vom 01.04.1937 die bis dahin zu Hamburg gehörende Stadt Geesthacht, sowie bislang 13 mecklenburgische und lübsche Enklaven dem Kreisgebiet eingegliedert. Dazu zählte auch die bis dahin stets zum Land Mecklenburg zählende Domhalbinsel in Ratzeburg. Während des 2. Weltkrieges, 1939 - 1945, blieb das Gebiet des Kreises in den ersten Jahren von unmittelbaren Kriegseinwirkungen weitgehend verschont. Diese Situation veränderte sich sofort nach den Luftangriffen 1942/43 auf die benachbarten Großstädte Lübeck und Hamburg, die eine gewaltige Massenflucht auslösten. Unzählige "Fliegergeschädigte" suchten Zuflucht im Kreis Herzogtum Lauenburg, wo sie häufig lange über die Zeit des Krieges hinaus wohnen blieben. Die Zeit der Not und des einsetzenden Bevölkerungswandels hatte begonnen.
Kurz vor Kriegsende - seit dem 19.04.1945 - waren die britischen Truppen bis zur Südseite des Elbeufers, gegenüber der Stadt Lauenburg, vorgedrungen. An eine ernsthafte Gegenwehr seitens der Deutschen war nicht mehr zu denken, obwohl gerade diese durch die Sprengung der Elbbrücke bei Lauenburg den Briten vorgetäuscht wurde. Daraufhin erfolgte eine Beschießung der Stadt am 28./29.04.1945, bei der große Teile Lauenburgs zerstört wurden und zahlreiche Menschen starben. Im Mai 1945 wird die Zeit des Nationalsozialismus durch die Besetzung Schleswig-Holsteins mit britischen Truppen endgültig beendet.
Die Zeit nach Kriegsende wird in vielerlei Hinsicht ein Neubeginn, sowohl in politischer, wirtschaftlicher, territorialer, aber vor allem auch in menschlicher Hinsicht. Am drängensten ist die Bewältigung der Probleme aufgrund des immensen Flüchtlingsstroms, der sich seit dem Sommer 1944 aus dem Osten auf der Flucht vor der Roten Armee in das Kreisgebiet ergibt. Ihm folgen 1945 Menschen aus den deutschen Gebieten, die unter polnische Verwaltung gestellt werden, und in den 1950er Jahren Flüchtlinge aus der DDR. Der Kreis hat eine Menge Maßnahmen auf politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet zu treffen, um eine in der Zeit von 1939 bis 1945 auf das doppelte angestiegene Kreisbevölkerung unterbringen und integrieren zu können.
Die Briten richteten nach der Kapitulation im Mai 1945 eine 3-gliedrige Befehls- und Verwaltungsstruktur ein: auf der untersten Ebene leiteten die Bürgermeister die Verwaltung der Gemeinden, der ehemalige Rechtsanwalt Ewald Raaz wurde Landrat der Kreisverwaltung und als Mittler zwischen beiden Ebenen wurden bis zum 01.07.1947 neun Bezirksbürgermeister eingesetzt. Die Bezirksbürgermeistereien sollten für eine effektivere Verwaltung sorgen, und beschleunigten den gegenseitigen Nachrichtenfluss zwischen Gemeinden und Kreis, der auch aufgrund der damaligen Verkehrsverhältnisse äußerst langwierig war.
In den meisten Gemeinden wurden ab Sommer 1945 Gemeinderäte gebildet, der erste Kreistag fand am 14.01.1946 statt. Die ersten freien Kommunalwahlen für die Gemeinden wurden am 15.09.1946 durchgeführt, für den Kreistag folgten sie am 13.10.1946.
Nach der Ziehung der Demarkationslinie 1945 zwischen der russischen und der britischen Besatzungszone, kam es am 13.11.1945 zum sog. Barber-Lyaschenko-Abkommen in Gadebusch. Es beinhaltet einen Gebietsaustausch der östlich des Schaalsees gelegenen lauenburgischen Gemeinden gegen die vier mecklenburgischen Gemeinden Bäk, Mechow, Römnitz und Ziethen. Die verschlungene Landesgrenze zu Mecklenburg sollte begradigt werden, zumal den Briten die Benutzung der Bundesstraße 208 nach Mustin nicht möglich war, da sie 4 km über russisches Gebiet führte.
Nach 1945 wurde der Kreis zum Grenzgebiet, - als einziger Kreis Schleswig-Holsteins lag er 86 km lang an der Zonengrenze, vom östlichen Nachbarn Mecklenburg abgeschnitten. 1949 verwandelte sich die Grenze in eine Staatsgrenze zwischen BRD und DDR, 1961 folgte ihre Befestigung, sie wurde immer undurchlässiger und einer Gefängnismauer immer ähnlicher. Sie sollte der Massenflucht von DDR-Bürgern Einhalt gebieten, die Anfang der 60er Jahre ein vergleichbares Ausmaß angenommen hatte wie am Ende der 80er Jahre. In der Zwischenzeit übte der "Eiserne Vorhang" seine Wirkung aus und der Bevölkerungszuwachs aus dem Osten in das Kreisgebiet hatte ein Ende.
Die neue geografische Randlage des Kreises nach 1945 bewirkte ein Abschneiden seiner politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verbindungen nach Osten, in einer Zeit, in der das übrige Europa sich immer näher kam. Erst die Grenzöffnung im November 1989 und die Wiedervereinigung am 03.10.1990 befreite den Kreis Herzogtum Lauenburg aus dieser extremen "Grenzlage".